Ex-Mitbewohner - Herausgabe bzw. Abholung persönlicher Gegenstände
Verfasst: 12.03.2025, 08:33
Guten Tag,
ich bin mir nicht ganz sicher, wohin dieses Thema gehört, deshalb poste ich es hier.
Ich bin Hauptmieter eines Einfamilienhauses. In den letzten 3 Jahren hatte ich einen Mitbewohner (im ersten Jahr waren wir noch in einer Beziehung, die letzten zwei als WG ohne schriftliche Vereinbarung) der nunmehr im Dezember ausgezogen ist und dabei aber noch im Vorraum, Küche, Badezimmer, Schlafzimmer, Keller, Dachboden und Gang wesentliche Flächen mit seinen Sachen belegt. Eigentlich hätten diese im Januar abgeholt werden sollen. Umgekehrt habe ich in seiner eigenen Wohnung ebenfalls noch persönliche Gegenstände (Mobiliar, TV+Zubehör, Küchenutensilien, WLAN-Router samt SIM-Karte).
Anfang Februar teilte er mir mit, dass er auf unbestimmte Zeit aus gesundheitlichen Gründen zu seinen Eltern ziehen würde. Seither habe ich auf mein persönliches Eigentum in seiner Wohnung keinen Zugriff und hat er bisher trotz mehrmaliger schriftlicher Aufforderung seine Sachen bei uns nicht abgeholt.
Er erteilt mir auch keine Auskunft zu meinem Eigentum, verweigert die Annahme von Einschreiben und hat mich nach dem Schreiben per E-Mail, in dem ich ihn zur Abholung seiner Sachen bis XX. März (gesetzt war hier eine letzte Frist - er hatte insgesamt einen Monat Zeit zur Organisation) sowie zur Auskunft über den Verbleib bzw. Rückgabe meiner persönlichen Gegenstände aus seiner Wohnung zum gleichen Stichtag aufforderte, in seinem E-Mail-Account auf Spam gesetzt. Über WhatsApp erhält er meine Nachrichten aber noch.
Zu dem WLAN-Router teilte er mir telefonisch mit, dass er hier ohne meine Zustimmung die SIM-Karte gegen eine eigene ausgetauscht und den Router mitgenommen habe. Der Router gehört aktuell aber noch dem Internet-Provider, hier bin ich vertraglich gebunden. Der Vater des Ex-Mitbewohners teilte mir dann schriftlich mit, dass der Router nicht bei ihnen sei. Fakt ist: Der Router wurde nachweislich bis Anfang Februar genutzt und seither ist er "tot" - irgendetwas ist also passiert. Mein Ex-Mitbewohner hatte mich ca. eine Woche vorher noch eingehend befragt, ob und welche Daten ich in meinem Vertrags-Account zum Router hätte. Ich habe mir damals nichts dabei gedacht, konnte tatsächlich keine Angaben finden. Mittlerweile habe ich diese aber, das weiß er nur nicht: Die Daten sind alle auf der Rückseite des Routers angeführt. Er muss sie also durchaus gesehen haben - er ist IT-ler.
Es stellt sich heraus, dass der Ex-Mitbewohner nach wie vor noch aufrecht mit Zweitwohnsitz bei uns gemeldet ist - auch hier ist er der mehrfachen Aufforderung zur Abmeldung nicht nachgekommen. Er zahlt seit Januar keinen Haushaltsbeitrag mehr, da er ja eigentlich "ausgezogen" ist - trotzdem kann ich seither im Haus nicht ordentlich schalten und walten, weil ich einfach Angst habe, ob ich jetzt hier räumen kann oder nicht.
Sein Kühlschrank ist ebenfalls noch aktiv und verbraucht Strom. Die verderblichen Lebensmittel habe ich hier bereits entsorgt, aber er hat auch noch Tiefkühlgut in dem Kühlschrank, Lebensmittel in der Küche, Medikamente und Toilettenartikel im Badezimmer, Kleidung, Werkzeug und Hundezubehör im Vorraum, Fernseher und ein wenig Kleidung im Schlafzimmer, Fahrräder + Hundebox, Garten- und Auto-Zubehör im Keller sowie Musikinstrumente, Kleidung und Diverses auf dem Dachboden und im Gang noch eine große Hundebox. Eine kostenpflichtige Einlagerung ist mir nicht möglich.
Prinzipiell möchte ich mein Eigentum zurück und dass er seine Sachen bei uns abholen lässt. Den Aufwand einer Abholung will er scheinbar nicht betreiben, aber er entzieht sich auch jeglicher verbindlicher schriftlicher Aussagen dazu.
Was kann ich tun?
ich bin mir nicht ganz sicher, wohin dieses Thema gehört, deshalb poste ich es hier.
Ich bin Hauptmieter eines Einfamilienhauses. In den letzten 3 Jahren hatte ich einen Mitbewohner (im ersten Jahr waren wir noch in einer Beziehung, die letzten zwei als WG ohne schriftliche Vereinbarung) der nunmehr im Dezember ausgezogen ist und dabei aber noch im Vorraum, Küche, Badezimmer, Schlafzimmer, Keller, Dachboden und Gang wesentliche Flächen mit seinen Sachen belegt. Eigentlich hätten diese im Januar abgeholt werden sollen. Umgekehrt habe ich in seiner eigenen Wohnung ebenfalls noch persönliche Gegenstände (Mobiliar, TV+Zubehör, Küchenutensilien, WLAN-Router samt SIM-Karte).
Anfang Februar teilte er mir mit, dass er auf unbestimmte Zeit aus gesundheitlichen Gründen zu seinen Eltern ziehen würde. Seither habe ich auf mein persönliches Eigentum in seiner Wohnung keinen Zugriff und hat er bisher trotz mehrmaliger schriftlicher Aufforderung seine Sachen bei uns nicht abgeholt.
Er erteilt mir auch keine Auskunft zu meinem Eigentum, verweigert die Annahme von Einschreiben und hat mich nach dem Schreiben per E-Mail, in dem ich ihn zur Abholung seiner Sachen bis XX. März (gesetzt war hier eine letzte Frist - er hatte insgesamt einen Monat Zeit zur Organisation) sowie zur Auskunft über den Verbleib bzw. Rückgabe meiner persönlichen Gegenstände aus seiner Wohnung zum gleichen Stichtag aufforderte, in seinem E-Mail-Account auf Spam gesetzt. Über WhatsApp erhält er meine Nachrichten aber noch.
Zu dem WLAN-Router teilte er mir telefonisch mit, dass er hier ohne meine Zustimmung die SIM-Karte gegen eine eigene ausgetauscht und den Router mitgenommen habe. Der Router gehört aktuell aber noch dem Internet-Provider, hier bin ich vertraglich gebunden. Der Vater des Ex-Mitbewohners teilte mir dann schriftlich mit, dass der Router nicht bei ihnen sei. Fakt ist: Der Router wurde nachweislich bis Anfang Februar genutzt und seither ist er "tot" - irgendetwas ist also passiert. Mein Ex-Mitbewohner hatte mich ca. eine Woche vorher noch eingehend befragt, ob und welche Daten ich in meinem Vertrags-Account zum Router hätte. Ich habe mir damals nichts dabei gedacht, konnte tatsächlich keine Angaben finden. Mittlerweile habe ich diese aber, das weiß er nur nicht: Die Daten sind alle auf der Rückseite des Routers angeführt. Er muss sie also durchaus gesehen haben - er ist IT-ler.
Es stellt sich heraus, dass der Ex-Mitbewohner nach wie vor noch aufrecht mit Zweitwohnsitz bei uns gemeldet ist - auch hier ist er der mehrfachen Aufforderung zur Abmeldung nicht nachgekommen. Er zahlt seit Januar keinen Haushaltsbeitrag mehr, da er ja eigentlich "ausgezogen" ist - trotzdem kann ich seither im Haus nicht ordentlich schalten und walten, weil ich einfach Angst habe, ob ich jetzt hier räumen kann oder nicht.
Sein Kühlschrank ist ebenfalls noch aktiv und verbraucht Strom. Die verderblichen Lebensmittel habe ich hier bereits entsorgt, aber er hat auch noch Tiefkühlgut in dem Kühlschrank, Lebensmittel in der Küche, Medikamente und Toilettenartikel im Badezimmer, Kleidung, Werkzeug und Hundezubehör im Vorraum, Fernseher und ein wenig Kleidung im Schlafzimmer, Fahrräder + Hundebox, Garten- und Auto-Zubehör im Keller sowie Musikinstrumente, Kleidung und Diverses auf dem Dachboden und im Gang noch eine große Hundebox. Eine kostenpflichtige Einlagerung ist mir nicht möglich.
Prinzipiell möchte ich mein Eigentum zurück und dass er seine Sachen bei uns abholen lässt. Den Aufwand einer Abholung will er scheinbar nicht betreiben, aber er entzieht sich auch jeglicher verbindlicher schriftlicher Aussagen dazu.
Was kann ich tun?