Kinderzuschuss für eigene Kinder, die nicht im selben Haushalt wohnen

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Erwin
Beiträge: 2
Registriert: 10.03.2025, 11:39

Kinderzuschuss für eigene Kinder, die nicht im selben Haushalt wohnen

Beitrag von Erwin » 10.03.2025, 11:54

Hallo liebes jusline Forum.
Mein Name ist Erwin und ich bin Schulwart in einer Bundesschule.
Da ich finanziell nicht sehr gut dastehe, muss ich um jeden Cent kämpfen...
Eine Frage zu Punkt 1.1:
Ich zahle für 2 Kinder Alimente.
Die Kinder wohnen bei der Kindesmutter.
Ich verstehe es so:
Der Kinderzuschuss gilt für mich, da es meine leiblichen Kinder sind und ich auch für meine Kinder volle Alimente bezahle.
Die Kindesmutter bezieht für beide Kinder die Familienbeihilfe.
Des weiteren hat die Kindesmutter keinen Anspruch darauf, da sie nicht beim Bund beschäftigt ist. Sie arbeitet in der Privatwirtschaft.
Nun habe ich die Info bekommen, dass ich den Kinderzuschuss nur bekomme, wenn die Kinder im gemeinsamen Haushalt wohnen.
Das gilt aber meiner Meinung nach nur für Punkt 1.4
Liege ich mit meiner Annahme richtig oder falsch?
Ich danke im Voraus für die Antwort.
Liebe Grüße, Erwin Schrittwieser



alles2
Beiträge: 3926
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Kinderzuschuss für eigene Kinder, die nicht im selben Haushalt wohnen

Beitrag von alles2 » 10.03.2025, 17:03

Deine Personalvertretung ist die Bildungsdirektion Deines Bundeslandes und von der solltest Du die Rückmeldung bekommen, dass Dir der Kinderzuschuss (vorher auch Kinderzulage bzw. Haushaltszulage) zusteht, sofern der Nachweis erbracht wird, dass für die Kinder Familienbeihilfe bezogen wird, Du für sie Alimente Kindesunterhalt bezahlst und sonst niemand den Zuschuss erhält. Das ist nicht aus § 4 Abs.1 Z 4 GehG (Gehaltsgesetz) eventuell iVm § 16 VBG (Vertragsbedienstetengesetz) abzuleiten, sondern aus den im § 4 Abs.1 GehG verwiesenen § 4 Abs.3 GehG. Dort wird erwähnt, wenn beide Elternteile den Anspruch hätten, bekommt es der mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt wohnende. Der Satz wäre hinfällig, wenn es im Gesetz pauschal heißen würde:

"Der Kinderzuschuss gebührt für jedes im gemeinsamen Haushalt wohnende Kind, für das Familienbeihilfe nach dem Familienlastenausgleichsgesetz bezogen wird. Für ein und dasselbe Kind gebührt der Kinderzuschuss nur einmal."

Da dem nicht so ist, sollte die Sachlage eigentlich eindeutig sein. Nur stellt sich mir die Frage, von welcher Person Du die Information erhalten hast, dass der gemeinsame Haushalt vorausgesetzt wird. Im Bedarfsfall könntest Du Dich an die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) wenden. Auch beim Bundesministerium für den öffentlichen Dienst wäre es per Mail an iii2@bmkoes.gv.at (Abteilung für Schulbedienstete, Sektion III für den öffentlichen Dienst) möglich, die sehr gewissenhaft ist und sich umgehend meldet.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Erwin
Beiträge: 2
Registriert: 10.03.2025, 11:39

Re: Kinderzuschuss für eigene Kinder, die nicht im selben Haushalt wohnen

Beitrag von Erwin » 12.03.2025, 13:19

Danke für Deine Antwort.
Die Info kam von der Bildungsdirektion.
Ich habe im März 2020 angefangen, beim Bund zu arbeiten und da wurde mir von unserer Sekretärin schon gesagt, es geht nicht.
Nachdem ich mich damit abfand, sprach ich Anfang 2021 zufällig mit einem Bekannten, der ebenfalls beim Bund angestellt ist.
Dieser sagte, es wäre sehr wohl möglich.
Deshalb haben wir es nochmal versucht und ich habe ihn tatsächlich erhalten.
im Juli 2024 hatte meine Tochter ihren 18. Geburtstag und da wurde es automatisch für die Tochter gestrichen.
Für meinen Sohn allerdings nicht.
Da meine Tochter noch zur Schule geht, bat ich die Kindesmutter um eine Bestätigung der Familienbeihilfe, welche ich an die Bildungsdirektion sendete.
Nach mehreren Telefonaten durch unsere Sekretärin wurde nach langem hin und her gesagt, ich hätte den Kinderzuschuss nie bekommen dürfen...
Ich finde das wirklich sehr komisch.

alles2
Beiträge: 3926
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Kinderzuschuss für eigene Kinder, die nicht im selben Haushalt wohnen

Beitrag von alles2 » 12.03.2025, 14:02

Mit der Sekretärin ist hoffentlich die Personalabteilung der Schule gemeint, die es eigentlich wissen müsste. Sollte sie es anders als Du sehen, wäre eine Begründung nicht schlecht. Die Streichung des Kinderzuschusses für die Tochter wäre berechtigt, wenn für sie seit dem 18. Geburtstag keine Familienbeihilfe mehr gewährt wurde. Da sie die Schulausbildung noch nicht abgeschlossen haben dürfte und unter 24 Jahre ist, wäre das ausgeschlossen. Bei Ungereimtheiten hatte ich Dir zwei Ansprechpartner genannt, auf dessen Ergebnisse wir uns freuen würden. Darüber hinaus bliebe noch, den Sachverhalt an die Volksanwaltschaft zu richten.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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