Nachweispflicht der Leistung

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leojkelav
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Nachweispflicht der Leistung

Beitrag von leojkelav » 06.03.2025, 19:13

Hallo allerseits.
Ich hab eine Frage, da ich nach einem Urteil von einem Bezirksgericht schön langsam meinen Glauben an das Rechtsverständnis verliere :?
Konkrekt ging es darum, dass ich mit einem Installateur einen Fixpreis über ein Gewerk in der Summe X vereinbart habe.
In dieser Fixpreisvereinbarung wurde auch festgehalten, falls zusätzliche Arbeiten notwendig sind, die nicht vom Lieferumfang betroffen sind, dann wäre dies seitens AN mir dem also dem AG anzumelden und gesondert zu beauftragen. Weiters wurde kein fixer Zeitpunkt vereinbart an dem das Gewerk ausgeführt wird.
Dieser Installateur hat dann zu der vereinbarten Summe X eine weitere Summe Y verrechnet, wie Regie, Lagerstandskosten, Lieferkosten, und Zusatzaufwendungen. Gerichtlich wurden diese als "frustrierte Aufwände" in der Feststellung aufgenommen.
Dem Installateur wurde recht gegeben!
Ich hätte diese Aufwände zu bezahlen. Grund: es läge in meiner Verantwortung zu beweisen, dass ich diese Aufwände nicht erhalten habe.
Jetzt dachte ich vor dem Verfahren, ich sei sicher, denn es gibt keinen einzig unterschriebenen Regieschein, kleinen Lieferschein, keinen zusätzlichen Auftrag.
Trotzdem entscheidet das Gericht, dass ich die Summe Y zu bezahlen hätte.
Wozu gibt es denn dann LIeferscheine, Regiescheine, etc? Das ist doch ein neuer lukrativer Einkommenszweig, ich stell einfach jemanden eine Rechnung und dann klage ich. Wenn der Empfänger nicht beweisen kann dass ich es nicht geliefert hab, und er es nicht nicht beauftragt hat, dann zahlt er. Versteht das hier einer?



alles2
Beiträge: 3926
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Nachweispflicht der Leistung

Beitrag von alles2 » 07.03.2025, 09:42

Ohne etwaige Unterlagen zu kennen, ist eine Wertung nicht einfach. Unklar ist auch, in welcher Form es Vereinbarungen gibt (mündlich/schriftlich). Du könntest den Konsumentenschutz der Arbeiterkamer von dem Vorfall berichten. Dieser kann auch sagen, ob das Unternehmen bei denen bereits negativ in Erscheinung getreten ist. Eventuell magst uns dann berichten, was dabei herausgekommen ist.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Hank
Beiträge: 1514
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Re: Nachweispflicht der Leistung

Beitrag von Hank » 08.03.2025, 01:06

Werkverträge sind nun einmal anfällig für Gewährleistungsprobleme, zumal das Erbringen eines nach individuellen Gesichtspunkten zu erstellenden Werks immer wieder Abweichungen vom Gewünschten und Vereinbarten mit sich bringt.

Außerdem gelten ja nicht nur schriftliche Vereinbarungen, sondern auch mündliche; darüber hinaus gibt es noch ÖNormen bzw. die AGB des Unternehmens sowie branchenübliche Vertragsstandards, die der Verkehrssitte oder der Natur der Sache entsprechen, ...

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