Ich hab eine Frage, da ich nach einem Urteil von einem Bezirksgericht schön langsam meinen Glauben an das Rechtsverständnis verliere

Konkrekt ging es darum, dass ich mit einem Installateur einen Fixpreis über ein Gewerk in der Summe X vereinbart habe.
In dieser Fixpreisvereinbarung wurde auch festgehalten, falls zusätzliche Arbeiten notwendig sind, die nicht vom Lieferumfang betroffen sind, dann wäre dies seitens AN mir dem also dem AG anzumelden und gesondert zu beauftragen. Weiters wurde kein fixer Zeitpunkt vereinbart an dem das Gewerk ausgeführt wird.
Dieser Installateur hat dann zu der vereinbarten Summe X eine weitere Summe Y verrechnet, wie Regie, Lagerstandskosten, Lieferkosten, und Zusatzaufwendungen. Gerichtlich wurden diese als "frustrierte Aufwände" in der Feststellung aufgenommen.
Dem Installateur wurde recht gegeben!
Ich hätte diese Aufwände zu bezahlen. Grund: es läge in meiner Verantwortung zu beweisen, dass ich diese Aufwände nicht erhalten habe.
Jetzt dachte ich vor dem Verfahren, ich sei sicher, denn es gibt keinen einzig unterschriebenen Regieschein, kleinen Lieferschein, keinen zusätzlichen Auftrag.
Trotzdem entscheidet das Gericht, dass ich die Summe Y zu bezahlen hätte.
Wozu gibt es denn dann LIeferscheine, Regiescheine, etc? Das ist doch ein neuer lukrativer Einkommenszweig, ich stell einfach jemanden eine Rechnung und dann klage ich. Wenn der Empfänger nicht beweisen kann dass ich es nicht geliefert hab, und er es nicht nicht beauftragt hat, dann zahlt er. Versteht das hier einer?