Standard-Schritte als Verteildigung gegen Jugendamt
Verfasst: 05.03.2025, 21:36
Hallo,
ich habe zwar keine ernsthaften Jugendamt Probleme, es ist aber soweit gekommen, dass ich als Elternteil beim Jugendamt gemeldet wurde. Ich war im Krankenhaus nach einem Kollaps vor meinem Sohn, der die Rettung angerufen hat, wir wahren alleine Ski fahren. Im Krankenhaus war zunächst die Vermutung, dass Drogen im Spiel sind, worauf sie mir mitgeteilt haben, dass in solchen Fällen das Jugendamt eingeschaltet wird und sie haben mir verboten mit dem Auto nachhause zu fahren. Nach diversen Tests, unter anderem ein toxikologischer Test und 2 Kalium Infusionen haben sie dann aber verstanden, dass keine Drogen im Spiel sind und sie haben mich entlassen, Auto-Fahren sogar Ski Fahren wurden mir ausdrücklich erlaubt.
Seit dem klingelt aber das Jugendamt immer wieder bei meiner Frau am Handy und jagt ihr eine Riesenangst ein. Ich habe einige Male zurückgerufen, dann haben sie mich wieder angerufen, als ich nicht erreichbar war, später habe ich eine Dame erreicht und ihr mitgeteilt, dass ich keine weiteren Anrufe wünsche.
Die Mitarbeiterin meinte, dass ich verpflichtend bin erreichbar zu sein und ans Telefon zu gehen, wenn sie anrufen.
Wie kann ich hier vorgehen? Nehmen wir an, dass ich nicht zur Zielgruppe des Jugendamts gehöre, ich möchte aber nicht ohne rechtliche Notwenigkeit Anrufe, Besuche und andere Maßnahmen zulassen.
Als erstes habe ich eine E-Mail an MA11 geschrieben mit Untersagung der telefonischen Kommunikation und Hinweis auf § 13 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) und bitte mir schriftlich mitzuteilen, was los ist. Meine Argumentation ist, dass ich nicht verpflichtet bin ein Telefon zu besitzen oder zu bestimmten Zeiten erreichbar zu sein.
Ich will außerdem die Kommunikation protokolliert haben. Sonst könnte man ja später argumentieren, dass ich nicht mitgewirkt habe, weil ich nicht erreichbar war.
Kann ich mich über weitere Anrufe beschweren? Dienstaufsichtsbeschwerde, Volksanwaltschaft, Datenschutz?
Kann ich einer Behörde so etwas überhaupt vorschreiben?
Angenommen sie wollen einen Besuch bei mir, oder dass ich zu ihnen komme, wie kann ich mich dagegen wehren?
Können sie jederzeit spontan vorbeikommen?
Was passiert, wenn ich die Tür nicht aufmache?
Müssten sie sich vorher anmelden, von Gefahr in Verzug kann keine Rede sein.
Muss ich bei einem Besuch mit der Mitarbeiterin sprechen? Kann ich ihre Fragen unbeantwortet lassen? Darf ich ihnen untersagen meine Kinder anzusprechen?
Bei ganz schweren Maßnahmen, wie den Kindesentzug kann man ja eine rechtliche Instanz einschalten, aber wie ist es bei den geringeren Maßnahmen?
Muss ich eine schriftliche Einladung oder Bitte um Besuch oder etwas in dieser Richtung beantworten oder würdigen?
Jetzt, wo Monate vergangen sind, und sie versuchen mich noch immer telefonisch zu erreichen, kann eine Gefahr in Verzug ja nicht mehr gegeben sein?
Die Polizei darf ja auch nicht jede Wohnung betreten ohne Durchsuchungsbefehl oder Gefahr in Verzug.
Was braucht das Jugendamt um eine Wohnung zu betreten? In Abwesenheit von Gefahr in Verzug, gibt es einen richterlichen Beschluss oder kann das Jugendamt jederzeit mit Schlüsseldienst und Polizei in eine Wohnung rein?
ich habe zwar keine ernsthaften Jugendamt Probleme, es ist aber soweit gekommen, dass ich als Elternteil beim Jugendamt gemeldet wurde. Ich war im Krankenhaus nach einem Kollaps vor meinem Sohn, der die Rettung angerufen hat, wir wahren alleine Ski fahren. Im Krankenhaus war zunächst die Vermutung, dass Drogen im Spiel sind, worauf sie mir mitgeteilt haben, dass in solchen Fällen das Jugendamt eingeschaltet wird und sie haben mir verboten mit dem Auto nachhause zu fahren. Nach diversen Tests, unter anderem ein toxikologischer Test und 2 Kalium Infusionen haben sie dann aber verstanden, dass keine Drogen im Spiel sind und sie haben mich entlassen, Auto-Fahren sogar Ski Fahren wurden mir ausdrücklich erlaubt.
Seit dem klingelt aber das Jugendamt immer wieder bei meiner Frau am Handy und jagt ihr eine Riesenangst ein. Ich habe einige Male zurückgerufen, dann haben sie mich wieder angerufen, als ich nicht erreichbar war, später habe ich eine Dame erreicht und ihr mitgeteilt, dass ich keine weiteren Anrufe wünsche.
Die Mitarbeiterin meinte, dass ich verpflichtend bin erreichbar zu sein und ans Telefon zu gehen, wenn sie anrufen.
Wie kann ich hier vorgehen? Nehmen wir an, dass ich nicht zur Zielgruppe des Jugendamts gehöre, ich möchte aber nicht ohne rechtliche Notwenigkeit Anrufe, Besuche und andere Maßnahmen zulassen.
Als erstes habe ich eine E-Mail an MA11 geschrieben mit Untersagung der telefonischen Kommunikation und Hinweis auf § 13 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) und bitte mir schriftlich mitzuteilen, was los ist. Meine Argumentation ist, dass ich nicht verpflichtet bin ein Telefon zu besitzen oder zu bestimmten Zeiten erreichbar zu sein.
Ich will außerdem die Kommunikation protokolliert haben. Sonst könnte man ja später argumentieren, dass ich nicht mitgewirkt habe, weil ich nicht erreichbar war.
Kann ich mich über weitere Anrufe beschweren? Dienstaufsichtsbeschwerde, Volksanwaltschaft, Datenschutz?
Kann ich einer Behörde so etwas überhaupt vorschreiben?
Angenommen sie wollen einen Besuch bei mir, oder dass ich zu ihnen komme, wie kann ich mich dagegen wehren?
Können sie jederzeit spontan vorbeikommen?
Was passiert, wenn ich die Tür nicht aufmache?
Müssten sie sich vorher anmelden, von Gefahr in Verzug kann keine Rede sein.
Muss ich bei einem Besuch mit der Mitarbeiterin sprechen? Kann ich ihre Fragen unbeantwortet lassen? Darf ich ihnen untersagen meine Kinder anzusprechen?
Bei ganz schweren Maßnahmen, wie den Kindesentzug kann man ja eine rechtliche Instanz einschalten, aber wie ist es bei den geringeren Maßnahmen?
Muss ich eine schriftliche Einladung oder Bitte um Besuch oder etwas in dieser Richtung beantworten oder würdigen?
Jetzt, wo Monate vergangen sind, und sie versuchen mich noch immer telefonisch zu erreichen, kann eine Gefahr in Verzug ja nicht mehr gegeben sein?
Die Polizei darf ja auch nicht jede Wohnung betreten ohne Durchsuchungsbefehl oder Gefahr in Verzug.
Was braucht das Jugendamt um eine Wohnung zu betreten? In Abwesenheit von Gefahr in Verzug, gibt es einen richterlichen Beschluss oder kann das Jugendamt jederzeit mit Schlüsseldienst und Polizei in eine Wohnung rein?