Grundstücksgrenze - Schatten als Grenze?
Verfasst: 03.03.2025, 22:36
Liebe Forummitglieder,
bei einer zufälligen Überprüfung des Grundstücks meines Elternhauses ist mir aufgefallen, dass die Grundstücksgrenzen in der Luftaufnahme zwar weitgehend übereinstimmen, das Einfamilienhaus jedoch nach oben links verschoben dargestellt wird. Bei genauerer Betrachtung erkennt man, dass die Schatten des Dachs mit diesem „neuen“ Standort übereinstimmen – was zwar unlogisch erscheint, aber dennoch mit dem Foto übereinzupassen scheint.
Um Klarheit zu schaffen, ließ ich einen ortsansässigen Geometer kommen, der das Grundstück vermessen hat. (~ 1400€ Eigenkosten)
Das Ergebnis: Das Grundstück stimmt mit dem Einreichplan von 1986 überein (Gebäude wurde durch Eigenregie eingemessen ohne Geometer). Laut Kataster ist das Haus jedoch zu weit oben und links eingetragen. Der Geometer erklärte, dass dies im Kataster neu eingetragen werden müsse, wofür eine Grenzverhandlung erforderlich sei. Zudem würden pro Messpunkt zusätzliche Kosten anfallen.
Ich erinnere mich nicht mehr genau an die genannten Beträge, aber sie lagen im mittleren vierstelligen Bereich.
Mich würde interessieren, warum ich die Kosten für eine Korrektur tragen muss, obwohl sowohl der ursprüngliche Einreichplan von 1986 als auch der aktuelle Ist-Zustand übereinstimmen.
Hat jemand bereits eine ähnliche Erfahrung gemacht oder ist selbst betroffen?
Ich freue mich über eure Beiträge,
lg aus dem Waldviertel.
bei einer zufälligen Überprüfung des Grundstücks meines Elternhauses ist mir aufgefallen, dass die Grundstücksgrenzen in der Luftaufnahme zwar weitgehend übereinstimmen, das Einfamilienhaus jedoch nach oben links verschoben dargestellt wird. Bei genauerer Betrachtung erkennt man, dass die Schatten des Dachs mit diesem „neuen“ Standort übereinstimmen – was zwar unlogisch erscheint, aber dennoch mit dem Foto übereinzupassen scheint.
Um Klarheit zu schaffen, ließ ich einen ortsansässigen Geometer kommen, der das Grundstück vermessen hat. (~ 1400€ Eigenkosten)
Das Ergebnis: Das Grundstück stimmt mit dem Einreichplan von 1986 überein (Gebäude wurde durch Eigenregie eingemessen ohne Geometer). Laut Kataster ist das Haus jedoch zu weit oben und links eingetragen. Der Geometer erklärte, dass dies im Kataster neu eingetragen werden müsse, wofür eine Grenzverhandlung erforderlich sei. Zudem würden pro Messpunkt zusätzliche Kosten anfallen.
Ich erinnere mich nicht mehr genau an die genannten Beträge, aber sie lagen im mittleren vierstelligen Bereich.
Mich würde interessieren, warum ich die Kosten für eine Korrektur tragen muss, obwohl sowohl der ursprüngliche Einreichplan von 1986 als auch der aktuelle Ist-Zustand übereinstimmen.
Hat jemand bereits eine ähnliche Erfahrung gemacht oder ist selbst betroffen?
Ich freue mich über eure Beiträge,
lg aus dem Waldviertel.