Diverse Fragen zur Arbeitnehmerveranlagung

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LouisLover
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Diverse Fragen zur Arbeitnehmerveranlagung

Beitrag von LouisLover » 02.03.2025, 20:53

Hallo,

Habe 2023 einen Monitor und eine Tastatur fürs Homeoffice gekauft. Leider habe ich bei der Arbeitnehmerveranlagung 2023 vergessen, diese anzuführen, kann ich das auch bei der ANVA 2024 noch machen?

Kann man eine private Krankenversicherung absetzten und wenn ja den gesamten Jahresbetrag den man schon einbezahlt hat oder gibt es da eine gewisse Grenze?

Wie sieht es mit Kosten für Psychotherapie, osteopathie oder Physiotherapie aus?

Ich habe über 100 Homeoffice Tage im Jahr welche eigentlich mit tgl. 3,00 abgegolten werden (für 100 Ho Tage), bekomme aber bei der Vorberechnung nicht mal €200,00 raus, wie lässt sich das erklären? Müssten ja 300€ sein wenn ich das richtig verstehe?

Würde mich freuen wenn mir hier jemand helfen könnte, danke!



techhands2
Beiträge: 17
Registriert: 05.12.2024, 09:50

Re: Diverse Fragen zur Arbeitnehmerveranlagung

Beitrag von techhands2 » 02.03.2025, 23:23

LouisLover hat geschrieben:
02.03.2025, 20:53
Hallo,

Habe 2023 einen Monitor und eine Tastatur fürs Homeoffice gekauft. Leider habe ich bei der Arbeitnehmerveranlagung 2023 vergessen, diese anzuführen, kann ich das auch bei der ANVA 2024 noch machen?

Kann man eine private Krankenversicherung absetzten und wenn ja den gesamten Jahresbetrag den man schon einbezahlt hat oder gibt es da eine gewisse Grenze?

Wie sieht es mit Kosten für Psychotherapie, osteopathie oder Physiotherapie aus?

Ich habe über 100 Homeoffice Tage im Jahr welche eigentlich mit tgl. 3,00 abgegolten werden (für 100 Ho Tage), bekomme aber bei der Vorberechnung nicht mal €200,00 raus, wie lässt sich das erklären? Müssten ja 300€ sein wenn ich das richtig verstehe?

Würde mich freuen wenn mir hier jemand helfen könnte, danke!
Du kannst die Kosten für Monitor und Tastatur noch nachträglich in der Arbeitnehmerveranlagung für 2023 angeben– das geht bis zu fünf Jahre rückwirkend über FinanzOnline. Die private Krankenversicherung ist nur noch absetzbar, wenn der Vertrag vor 2016 abgeschlossen wurde. Psychotherapie, Osteopathie und Physiotherapie kannst du als außergewöhnliche Belastungen angeben, aber es gibt einen Selbstbehalt. Beim Homeoffice-Pauschale sollten 300 € rauskommen, wenn dein Arbeitgeber die Tage richtig im Lohnzettel erfasst hat. Du kannst aber auch beim Finanzamt anrufen, die helfen meist gerne und ausführlich weiter.

alles2
Beiträge: 3926
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Diverse Fragen zur Arbeitnehmerveranlagung

Beitrag von alles2 » 03.03.2025, 00:46

Einleitend wurde ab heuer das Homeoffice-Pauschale in Telearbeitspauschale und die Homeoffice-Tage in Telearbeitstage unbenannt. Es ist stets zu beachten, wieviele Telearbeitstage der Arbeitgeber im Lohnzettel dokumentiert hat und wieviel er pro Tag steuerfrei gezahlt hat, was bei der Arbeitnehmerveranlagung (ANV) automatisch berücksichtigt wird. Waren es für maximal 100 Tage im Kalenderjahr unter den höchsten zustehenden 3 Euro pro Tag, kann in der ANV der Rest bis zu diesem Maximalbetrag als Werbungskosten geltend gemacht werden (Differenzwerbungskosten).
Auch Ausgaben für beruflich verwendete digitale Arbeitsmittel sind steuerlich absetzbar, wobei die Telearbeitpauschale und allfällige Differenzwerbungskosten gegengerechnet werden würden. Nur der darüber hinausgehende Teil könnte zusätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden. Übrigens wird eine 60 %-ige berufliche Nutzung des Gerätes angenommen, was auf die Anschaffungskosten umgelegt werden würde. Siehe auch hier:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=9&t=25124

Ausgehend von einer bereits freiwillig eingebrachten ANV kann ein Monat nach Erhalt des Einkommensteuerbescheides in der Beschwerde vergessene Abzugsposten geltend zu machen. Danach wird es schwierig und insbesondere ist es nicht so möglich, wie Du Dir das vorstellst. Ein Verfahren hinsichtlich der Einkommensteuer für ein Kalenderjahr kann gem. § 303 Abs.1 BAO (Bundesabgabenordnung) wieder aufgenommen werden, wenn neue Tatsachen hervorkommen, die einem vorher noch nicht bekannt waren. Das Finanzamt nimmt es bei den Sonerausgaben automatisch vor, wenn sich was bei den Spenden, Beiträgen an eine Kirche oder Religionsgesellschaft und Beiträgen für die freiwillige Weiterversicherung oder für den Nachkauf von Versicherungszeiten geändert hat.
Sollte es ein Missverständnis zwischen dem Arbeitgeber und Dir gegeben haben (er hat Dir entgegen vorheriger Annahmen doch keinen PC zur Verfügung gestellt), könnte man es mit einem solchen Wiederaufnahmeantrag versuchen. Ansonsten findet man unter folgendem Link eine gute Übersicht zu den rechtlichen Möglichkeiten rund um den Einkommensteuerbescheid:

https://wien.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/arbeitnehmerveranlagung/Antraege_an_das_Finanzamt.html

Auch bei Altverträgen waren Personenversicherungen bzw. private Krankenversicherungen nur bis zum Jahr 2020 als Sonderausgaben bis zum Höchstbetrag steuerlich absetzbar! Aktuell steht bei der Kennzahl 280:
Renten oder dauernde Lasten (z.B. Leibrenten, Versorgungsrenten)
Hinweis: Beiträge zu Lebensversicherungen, Krankenversicherungen und Pensionsvorsorge sind nicht mehr abzugsfähig und dürfen hier nicht eingetragen werden
Die genannten Therapien gehören zum Bereich Krankheitskosten der außergewöhnlichen Belastungen mit Selbstbehalt (abzüglich erhaltener Ersätze oder Vergütungen). Liegt offiziell eine Behinderung vor und hängen die Therapien damit zusammen, gehört der Kostenersatz zu den außergewöhnliche Belastungen bei Behinderung.
Zuletzt geändert von alles2 am 17.03.2025, 22:04, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

LouisLover
Beiträge: 5
Registriert: 01.03.2025, 15:04

Re: Diverse Fragen zur Arbeitnehmerveranlagung

Beitrag von LouisLover » 07.03.2025, 20:34

techhands2 hat geschrieben:
02.03.2025, 23:23
LouisLover hat geschrieben:
02.03.2025, 20:53
Hallo,

Habe 2023 einen Monitor und eine Tastatur fürs Homeoffice gekauft. Leider habe ich bei der Arbeitnehmerveranlagung 2023 vergessen, diese anzuführen, kann ich das auch bei der ANVA 2024 noch machen?

Kann man eine private Krankenversicherung absetzten und wenn ja den gesamten Jahresbetrag den man schon einbezahlt hat oder gibt es da eine gewisse Grenze?

Wie sieht es mit Kosten für Psychotherapie, osteopathie oder Physiotherapie aus?

Ich habe über 100 Homeoffice Tage im Jahr welche eigentlich mit tgl. 3,00 abgegolten werden (für 100 Ho Tage), bekomme aber bei der Vorberechnung nicht mal €200,00 raus, wie lässt sich das erklären? Müssten ja 300€ sein wenn ich das richtig verstehe?

Würde mich freuen wenn mir hier jemand helfen könnte, danke!
Du kannst die Kosten für Monitor und Tastatur noch nachträglich in der Arbeitnehmerveranlagung für 2023 angeben– das geht bis zu fünf Jahre rückwirkend über FinanzOnline. Die private Krankenversicherung ist nur noch absetzbar, wenn der Vertrag vor 2016 abgeschlossen wurde. Psychotherapie, Osteopathie und Physiotherapie kannst du als außergewöhnliche Belastungen angeben, aber es gibt einen Selbstbehalt. Beim Homeoffice-Pauschale sollten 300 € rauskommen, wenn dein Arbeitgeber die Tage richtig im Lohnzettel erfasst hat. Du kannst aber auch beim Finanzamt anrufen, die helfen meist gerne und ausführlich weiter.

Ich konnte das nachträgliche Erfassen des Monitors und der Tastatur nirgendwo finden im FinanzOnline, beim Antrag steht abgeschlossen und ich kann nichts nachträglich eingeben. Ich habe es bereits desöfteren probiert dort anzurufen aber habe es nach jeweils 2 stündiger Warteschleife aufgegeben.

alles2
Beiträge: 3926
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Diverse Fragen zur Arbeitnehmerveranlagung

Beitrag von alles2 » 08.03.2025, 10:13

Es ist nicht alles blind zu glauben, was in einem Forum geschrieben wird. Daher hatte ich diesbezüglich folgendes eingewendet:
alles2 hat geschrieben:
03.03.2025, 00:46
Ausgehend von einer bereits freiwillig eingebrachten ANV kann ein Monat nach Erhalt des Einkommensteuerbescheides in der Beschwerde vergessene Abzugsposten geltend zu machen. Danach wird es schwierig und insbesondere ist es nicht so möglich, wie Du Dir das vorstellst.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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