Eigentumsrechtliche Frage/ Mieterprobleme

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JUSLINE
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Eigentumsrechtliche Frage/ Mieterprobleme

Beitrag von JUSLINE » 10.07.2003, 14:50

Meine Eltern hatten eine Lagerhalle an ein Unternehmen vermietet. Das bestehende Gebäude war bei der Übergabe an den Mieter allseits abgeschlossen durch in Summe 5 Tore. Auf Anfrage des Mieters erlaubten meine Eltern die alten Lagerhallentore gegen neue auszutauschen. Letzte Woche lief der Mietvertrag aus und der Mieter beauftragte nur wenige Tage vor Ablauf des Mietvertrags ein Unternehmen die eingebauten Tore auszubauen. Nach Ansicht meiner Eltern sind diese Tore automatisch bei Einbau in ihr Eigentum übergegangen und wollten den Ausbau verhindern in dem sie die Gendarmerie verständigten. Diese kamen prompt vorbei und stellten fest, daß sie den Ausbau nicht verhindern können, sondern nur die Erstattung einer Anzeige nach dem Ausbau der Tore möglich ist(?!?). - meine Eltern mußten also beim Ausbau der Tore aus ihrer Halle zusehen (haben Eigentümer heutzutage keine Rechte mehr?). 2 Tage später wurden vom Mieter, dessen Vertrag noch nicht ausgelaufen war andere sehr alte, schäbige, teilweise kaputte Tore (ein Tor läßt sich nicht öffnen bzw. ist ein integriertes Fenster kaputt) eingebaut. Sämtliche Tore wurden unfachgemäß eingebaut. Eine Tür ist sogar zu klein und wurde nur provisorisch eingebaut. (Brandschutz ist dadurch nicht mehr gewährleistet). Eine Öffnung wurde überhaupt nicht geschlossen. Meine Frage wäre nun, ob der Mieter das Recht hatte die Tore auszubauen bzw. ob es legal sein kann, einem Unternehmen als Mieter den Auftrag zu erteilen, Tore auszubauen (was nach unserer Ansicht einen schweren baulichen Eingriff in das gesamte Gebäude darstellt - außerdem, ob nicht aufgrund der erheblichen visuellen bzw ästhetischen und sogar baulichen Veränderung (Brandbeständigkeit nach Aussen nicht mehr gegeben und somit eine Nutzung der Halle nach Bautechnikgesetz nicht mehr möglich) sogar eine baupolizeiliche Anzeige erfolgen hätte müssen, für die auf jedenfall die Unterschrift der Grundstückeigentümers erforderlich gewesen wäre). Der jetzige visuelle Zustand der Lagerhalle ist furchtbar. Kann man gegen den Unternehmer, der die Tore ausgebaut hat rechtlich vorgehen? Schließlich wußte er ab dem Zeitpunkt des Erscheinens der Gendarmerie vor Ort von der Nichtklärung der Eigentumsfrage bescheid. Hätte der Auftragnehmer zu diesem Zeitpunkt die Arbeit am Ausbau der Tore nicht sofort niederlegen müssen? Läßt sich diese Handlungsweise mit Diebstahl vergleichen?

Der neue Mieter (es gibt einen Mietvorvertrag) konnte die Halle ab dem vereinbarten Zeitpunkt nicht übernehmen, da die Nutzung momentan nicht möglich ist.



Für Info bzw einigermaßen fachliche Aufklärung wäre ich sehr dankbar!

Mfg




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JUSLINE
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RE: Eigentumsrechtliche Frage/ Mieterprobleme

Beitrag von JUSLINE » 10.07.2003, 16:09

Zur zivilrechtlichen (sachenrechtlichen) Beurteilung:



Die Tore gehen nicht ins Eigentum Ihrer Eltern, weil:



1. sie nicht untrennbar mit der Halle verbunden waren



und



2. weil eine Vereinbarung zwischen dem Mieter und Ihren Eltern besteht (bestand). Interessant ist jedenfalls der Inhalt der Vereinbarung.





Sollten die Tore im Eigentum Ihrer Eltern verbleiben, dann wären letztere ungerechtfertigt bereichert. Der Mieter hätte demnach einen Bereicherungsanspruch gegen Ihre Eltern.





Die Gendarmerie ist in Besitz(störungs)sachen grundsätzlich nicht zuständig. Zuständig ist das örtliche Bezirksgericht.


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RE: Eigentumsrechtliche Frage/ Mieterprobleme

Beitrag von JUSLINE » 10.07.2003, 17:31

Was soll bedeuten "Tore waren nicht untrennbar mit der Halle verbunden"? Die Tore waren nicht einfach angelehnt an das Gebäude sondern der Rahmen war fest mit den umliegenden Stützen verdübelt bzw. einzementiert. Soll wohl bedeuten, daß der nächste Mieter den Dachstuhl demontiert und die Fenster auch noch ausbaut. Nebenbei können dann wohl auch noch sämtliche Installationsrohre und Elektoleitungen abmontiert werden...denn die sind ja auch nicht fix mit dem Gebäude verbunden. Also lt. Önorm befindet sich ein Gebäude ohne Fenster und Türen/Tore im Rohbauzustand. Dem Mieter wurde aber bei Bezug des Gebäudes ein intaktes abgeschlossenes brandbeständiges (F90) Betriebsgebäude übergeben und kein Rohbau und keine Halle, deren Lagerstätte nicht nutzbar ist, weil die Tore defekt sind bzw ein Tor fehlt.


DorisMihokovic
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RE: Eigentumsrechtliche Frage/ Mieterprobleme

Beitrag von DorisMihokovic » 10.07.2003, 20:31

Die neuen Tore gehen nur dann in das Eigentumsrecht Ihrer Eltern ueber, wenn dies entweder im Mietvertrag oder durch eine Zusatzvereinbarung geregelt wurde. Andernfalls muss der Mieter bei Beendigung des Mietvertrages den Mietgegenstand in jenem Zustand zurueckgeben, wie er ihn zu Vertragsbeginn uebernommen hat. Das wuerde bedeuten, dass er die ehemaligen Tore wieder (sachgemaess) einbauen muesste. Ist dies nicht moeglich, muss er die neuen Tore belassen oder solche die gleichwertig mit den urspruenglichen Toren sind, einbauen.



Die beauftragte Firma kann m. E. nicht belangt werden.

Ob eine Besitzstoerungsklage zielfuehrend ist, wage ich zu bezweifeln. Falls Sie dennoch eine solche einbringen wollen, haben Sie max. 30 Tage nach Kenntnisnahme der besitzstoerenden Handlung Zeit dies zu tun.

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RE: Eigentumsrechtliche Frage/ Mieterprobleme

Beitrag von JUSLINE » 10.07.2003, 21:03

> Was soll bedeuten "Tore waren nicht untrennbar mit der Halle verbunden"?



Bedeutet, daß eine Rückführung (hier Abmontage) möglich und tunlich ist. Ihrer Erzählung konnte ich entnehmen, daß das der Fall war, oder hat der Mitere dabei die Halle demoliert/stark beschädigt?


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RE: Eigentumsrechtliche Frage/ Mieterprobleme

Beitrag von JUSLINE » 22.07.2003, 14:58

>Auf Anfrage des Mieters erlaubten meine Eltern die alten Lagerhallentore gegen neue auszutauschen.



Habe ich so verstanden, dass die alten Lagerhallentore durch neue ersetzt wurden, ohne ein Recht des Mieters, danach wieder die alten Tore einzubauen (oder gar andere, schlechtere!)



>Letzte Woche lief der Mietvertrag aus und der Mieter beauftragte nur wenige Tage vor Ablauf des Mietvertrags ein Unternehmen die eingebauten Tore auszubauen. Nach Ansicht meiner Eltern sind diese Tore automatisch bei Einbau in ihr Eigentum übergegangen und wollten den Ausbau verhindern in dem sie die Gendarmerie verständigten.



Tatsächlich eine ziemliche "arge" Situation. Ein wenig überzeichnet ist das so wie wenn der Mieter eines Hauses das Abbruchunternehmen auffahren lässt..



Inhaltlich steht daher mE Ihren Eltern der volle Schadenersatz inkl Wiederherstellung des vorigen Zustandes, Ersatz des Schadens für die zwischenzeitige Nichtvermietung aus dem Mietvertrag heraus zu.



Leider haben Ihre Eltern nicht sofort eine aktive /anwaltliche/Hilfe in Anspruch genommen. Jetzt kommt auch für den Ex-Mieter die Wiederherstellung samt Schadenersatz teurer als vor dem vollendeten Ausbau.



Ob die Sache gerichtlich strafbar ist, können Sie abklären, indem Sie eine Sachverhaltsschilderung an die zuständige Staatsanwaltschaft absenden, mit dem Antrag auf Überprüfung des Sachverhalts hinsichtlich eines einzuleitenden gerichtlichen Verfahrens (Sachbeschädigung). Könnte aber sein, dass das schon daran scheitert, dass der Mieter tatsächlich der Meinung gewesen sein könnte, er dürfe das..



Ansonsten werden Ihre Eltern jetzt nicht um die Einschaltung eines professionellen Rechtsbeistandes herumkommen, - kommt halt dann darauf an, ob der Mieter zahlungsfähig ist bzw. ob es möglich ist, das Tor wieder aufzutreiben, das da ausgebaut wurde..



mfg, MA.



Diese kamen prompt vorbei und stellten fest, daß sie den Ausbau nicht verhindern können, sondern nur die Erstattung einer Anzeige nach dem Ausbau der Tore möglich ist(?!?). - meine Eltern mußten also beim Ausbau der Tore aus ihrer Halle zusehen (haben Eigentümer heutzutage keine Rechte mehr?). 2 Tage später wurden vom Mieter, dessen Vertrag noch nicht ausgelaufen war andere sehr alte, schäbige, teilweise kaputte Tore (ein Tor läßt sich nicht öffnen bzw. ist ein integriertes Fenster kaputt) eingebaut. Sämtliche Tore wurden unfachgemäß eingebaut. Eine Tür ist sogar zu klein und wurde nur provisorisch eingebaut. (Brandschutz ist dadurch nicht mehr gewährleistet). Eine Öffnung wurde überhaupt nicht geschlossen. Meine Frage wäre nun, ob der Mieter das Recht hatte die Tore auszubauen bzw. ob es legal sein kann, einem Unternehmen als Mieter den Auftrag zu erteilen, Tore auszubauen (was nach unserer Ansicht einen schweren baulichen Eingriff in das gesamte Gebäude darstellt - außerdem, ob nicht aufgrund der erheblichen visuellen bzw ästhetischen und sogar baulichen Veränderung (Brandbeständigkeit nach Aussen nicht mehr gegeben und somit eine Nutzung der Halle nach Bautechnikgesetz nicht mehr möglich) sogar eine baupolizeiliche Anzeige erfolgen hätte müssen, für die auf jedenfall die Unterschrift der Grundstückeigentümers erforderlich gewesen wäre). Der jetzige visuelle Zustand der Lagerhalle ist furchtbar. Kann man gegen den Unternehmer, der die Tore ausgebaut hat rechtlich vorgehen? Schließlich wußte er ab dem Zeitpunkt des Erscheinens der Gendarmerie vor Ort von der Nichtklärung der Eigentumsfrage bescheid. Hätte der Auftragnehmer zu diesem Zeitpunkt die Arbeit am Ausbau der Tore nicht sofort niederlegen müssen? Läßt sich diese Handlungsweise mit Diebstahl vergleichen?

> Der neue Mieter (es gibt einen Mietvorvertrag) konnte die Halle ab dem vereinbarten Zeitpunkt nicht übernehmen, da die Nutzung momentan nicht möglich ist.

>

> Für Info bzw einigermaßen fachliche Aufklärung wäre ich sehr dankbar!

> Mfg

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RE: Eigentumsrechtliche Frage/ Mieterprobleme

Beitrag von JUSLINE » 22.07.2003, 15:01

Sehe schon eine (wirtschaftlich nicht vernünftig trennbare) Verbindung, das eingebaute Tor ist Gebäudebestandteil geworden. Abgesehen davon gibt`s natürlich die schuldrechtliche Seite, die auch für den Standpunkt Ihrer Eltern spricht - sowas darf ein Mieter nicht tun!

mfg, MA.


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