Wir waren zu Silvester bei einer Freundin in der Wohnung. Durch Abschuss eines Knallkörpers vom Balkon sind beim Nachbarn im Garten 10 Thujen abgebrannt. Wir haben sofort gelöscht und auch die Feuerwehr verständigt. Der Nachbar konnte sich anscheinend nicht mit unserer Versicherung einigen und hat einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Jetzt hat meine Freundin im November eine Gerichtsverhandlung.
Meine Frage: Was kann bei dieser Verhandlung passieren? Müssen wir die Thujen selbst bezahlen? Das ist ein Schaden von ca. € 7.000,- wurde uns gesagt. Muss die Versicherung nicht bei einem Brand den Schaden bezahlen?
Brand zu Silvester - Versicherungssache?
RE: Brand zu Silvester - Versicherungssache?
>Jetzt hat meine Freundin im November eine >Gerichtsverhandlung.
> Meine Frage: Was kann bei dieser Verhandlung passieren? Müssen wir die Thujen selbst bezahlen? Das ist ein Schaden von ca. € 7.000,- wurde uns gesagt. Muss die Versicherung nicht bei einem Brand den Schaden bezahlen?
Wenn das Risiko versichert ist, - ja. Eine entsprechende Versicherungsmeldung dürfte von Ihrer Freundin gemacht worden sein, - jedenfalls wäre es jetzt hoch an der Zeit - wenn dies nicht ohnedies schon geschehen sein sollte,dass von der Versicherung eine grundsätzliche Deckungszusage, schriftlich, angefordert wird. Über die Höhe ließe sich noch extra streiten. Versicherungen, die sich in einem solchen Fall mit dem Anspruchsteller nicht einigen konnten, müssen die Versicherte gerichtlich klagen, da sie nicht direkt die Versicherung klagen können (so etwas gibt es bei der KFZ-Haftpflichtversicherung, aber nicht bei dieser Versicherung). Üblicherweise - zumindest sehr häufig - pflegt dann die Versicherung den Rechtsanwalt für die Abwehr der Ansprüche in der geltend gemachten Höhe beizustellen und meines Wissens auch das Kostenrisiko zu tragen, sodass Ihre Freundin keinen eigenen Anwalt zahlen muss.
Achtung aber, falls das Risiko nicht gedeckt war bzw. die Versicherung andere Gründe zu haben meint, nicht bezahlen zu müssen. Hier könnte es sein, dass die Versicherung dann letztlich doch zahlen muss. Hier lohnt es sich, einen RA zunächst zur Erlangung der Deckungszusage (für den Brandschaden) zu beauftragen, denn es geht ja um viel Geld. Schließlich sollte auch noch eine Streitverkündung an die Versicherung gemacht werden. Das aber nur als letzte Lösung, und erfordert idR schon einen Anwalt.
mfg, MA.
> Meine Frage: Was kann bei dieser Verhandlung passieren? Müssen wir die Thujen selbst bezahlen? Das ist ein Schaden von ca. € 7.000,- wurde uns gesagt. Muss die Versicherung nicht bei einem Brand den Schaden bezahlen?
Wenn das Risiko versichert ist, - ja. Eine entsprechende Versicherungsmeldung dürfte von Ihrer Freundin gemacht worden sein, - jedenfalls wäre es jetzt hoch an der Zeit - wenn dies nicht ohnedies schon geschehen sein sollte,dass von der Versicherung eine grundsätzliche Deckungszusage, schriftlich, angefordert wird. Über die Höhe ließe sich noch extra streiten. Versicherungen, die sich in einem solchen Fall mit dem Anspruchsteller nicht einigen konnten, müssen die Versicherte gerichtlich klagen, da sie nicht direkt die Versicherung klagen können (so etwas gibt es bei der KFZ-Haftpflichtversicherung, aber nicht bei dieser Versicherung). Üblicherweise - zumindest sehr häufig - pflegt dann die Versicherung den Rechtsanwalt für die Abwehr der Ansprüche in der geltend gemachten Höhe beizustellen und meines Wissens auch das Kostenrisiko zu tragen, sodass Ihre Freundin keinen eigenen Anwalt zahlen muss.
Achtung aber, falls das Risiko nicht gedeckt war bzw. die Versicherung andere Gründe zu haben meint, nicht bezahlen zu müssen. Hier könnte es sein, dass die Versicherung dann letztlich doch zahlen muss. Hier lohnt es sich, einen RA zunächst zur Erlangung der Deckungszusage (für den Brandschaden) zu beauftragen, denn es geht ja um viel Geld. Schließlich sollte auch noch eine Streitverkündung an die Versicherung gemacht werden. Das aber nur als letzte Lösung, und erfordert idR schon einen Anwalt.
mfg, MA.
RE: Brand zu Silvester - Versicherungssache?
Frage mich nur, ob das Werfen von Knallkörpern nicht rechtlich verboten war. Dann sehe ich wenig Chancen auf Kostendeckung durch die Versicherung..
Aber bitte, vielleicht doch..
mfg, MA.
Aber bitte, vielleicht doch..
mfg, MA.
RE: Brand zu Silvester - Versicherungssache?
Danke für die Antwort!
Ich hoffe dass alles gut ausgeht und wir nicht den ganzen Schaden zahlen müssen. Die genaue Aussage von der Versicherung kenne ich leider nicht, aber ich werde mich heute nochmal bei meiner Freundin erkundigen. Soweit ich aber weiß, wär die Versicherung bereit die abgebrannten Thujen (an die 10 Stück) zu bezahlen. Er will aber alle Thujen ersetzt haben.
Ich hoffe dass alles gut ausgeht und wir nicht den ganzen Schaden zahlen müssen. Die genaue Aussage von der Versicherung kenne ich leider nicht, aber ich werde mich heute nochmal bei meiner Freundin erkundigen. Soweit ich aber weiß, wär die Versicherung bereit die abgebrannten Thujen (an die 10 Stück) zu bezahlen. Er will aber alle Thujen ersetzt haben.
RE: Brand zu Silvester - Versicherungssache?
>Soweit ich aber weiß, wär die Versicherung bereit die abgebrannten Thujen (an die 10 Stück) zu bezahlen.
Kulanz? Oder warum zahlt die Versicherung?
>Er will aber alle Thujen ersetzt haben.
Wer zahlt die Gerichtskosten...(?)
mfg, MA.
Kulanz? Oder warum zahlt die Versicherung?
>Er will aber alle Thujen ersetzt haben.
Wer zahlt die Gerichtskosten...(?)
mfg, MA.
RE: Brand zu Silvester - Versicherungssache?
Auf wieviel können sich die Gerichtskosten belaufen? Ist es jetzt eigentlich schon zu spät für eine außergerichtliche Einigung wenn der Gerichtstermin schon feststeht?
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- Beiträge: 717
- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: Brand zu Silvester - Versicherungssache?
Ist das ein Zivilrechtstermin oder eine Strafverhandlung (z. B. wegen Sachbeschaedigung oder Herbeifuehrung einer Feuersbrunst)?
RE: Brand zu Silvester - Versicherungssache?
Die Höhe der Kosten hängt nicht nur vom Streitwert, sondern insbesondere auch davon ab, wieweit der Prozess schon fortgeschritten ist. Mit jedem Schriftsatz (Klage zB) und mit jeder Verhandlung wachsen die Kosten, auf beiden Seiten.
Eine außergerichtliche Einigung ist theoretisch immer möglich, doch wird sie mit fortschreitendem Prozess durch die wachsenden Prozesskosten, die ja auch jemand zahlen muss, manchmal erschwert.
Da nun wohl schon zumindest eine Klage erhoben wurde und auch ein Gerichtstermin feststeht, nehme ich aber an, dass die grundsätzlichen Weichen für den Prozess (wer zahlt den Anwalt für ihre Freundin, deckt die Brandschadenversicherung die Prozesskosten oder nicht usw.) schon gestellt wurden. Jedenfalls möchte ich auf das von mir schon früher Geschriebene verweisen (also jedenfalls Deckungszusage von der Versicherung erstreben).
mfg, MA.
Eine außergerichtliche Einigung ist theoretisch immer möglich, doch wird sie mit fortschreitendem Prozess durch die wachsenden Prozesskosten, die ja auch jemand zahlen muss, manchmal erschwert.
Da nun wohl schon zumindest eine Klage erhoben wurde und auch ein Gerichtstermin feststeht, nehme ich aber an, dass die grundsätzlichen Weichen für den Prozess (wer zahlt den Anwalt für ihre Freundin, deckt die Brandschadenversicherung die Prozesskosten oder nicht usw.) schon gestellt wurden. Jedenfalls möchte ich auf das von mir schon früher Geschriebene verweisen (also jedenfalls Deckungszusage von der Versicherung erstreben).
mfg, MA.
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