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Arbeiterkammer - Rechtliche Vertretung bei anstehender Erwachsenenvertretung ?

Verfasst: 17.02.2025, 08:23
von rechti
Ich wurde gerne wissen ob man sich von der Arbeiterkammer bezüglich einer möglichen anstehenden Erwachsenenvertretung (Sachverständiger vom Gericht
wird bestellt) Man will feststellen, ob die Person an einer psychischen Erkrankung leidet. Zudem sind im Gerichtsschreiben einige offene Fragen zu beantworten.
Auch, warum man das überhaupt feststellen will ?
Wie kann man in so einer Situation vorgehen ? Man kann gegen diesen Beschluss Rekurs einlegen..
Kann man den Sachverständigen ablehnen bzw. das Gericht in Frage stellen ?!?
Darum sollte sich die Arbeiterkammer am besten darum kümmern. Ist das die richtige Anlaufstelle?.

Danke 👍

Re: Arbeiterkammer - Rechtliche Vertretung bei anstehender Erwachsenenvertretung ?

Verfasst: 17.02.2025, 10:39
von alles2
Das ist kein Thema der Arbeiterkammer. Man sollte Akteneinsicht bekommen, um herausfinden zu können, wer Anhaltspunkte an das Pflegschaftsgericht mitgeteilt hat (§ 117 Außerstreitgesetz AußStrG), dass man bestimmte Angelegenheiten nicht selbst besorgen kann und dadurch Nachteil für ihn entstehen können. Ich frage mich allerdings, warum nicht oder ob der Erwachsenenschutzverein mit der Abklärung beauftragt wurde (§ 117a AußStrG). Leider kommt es nicht selten vor, dass das Gericht die Bestellung eines Sachverständigen im Erwachsenenschutzverfahren veranlasst, wenn denen der Clearing-Bericht des VertretzungsNetz nicht schmeckt. Das können halt so die Muskelspiele der Justiz sein. Alles schon gehabt!

Es gibt noch immer Richter, die glauben, dass nach der Befassung des Erwachsenenschutzvereins die Veranlassung einer Erstanhörung nach § 118 AußStrG gesetzlich vorgesehen sei. Auch das stimmt nicht, denn nach Inkrafttreten des 2. Erwachsenenschutz-Gesetzes mit 1.7.2018 ist sowohl die Beiziehung eines Sachverständigen (§ 120a AußStrG) als auch die Durchführung einer mündlichen Verhandlung (§ 121 AußStrG) nur mehr dann zwingend vorgesehen, wenn sie das Gericht für erforderlich hält oder die betroffene Person dies beantragt. Dazu auch der Verweis auf die OGH-Rechtsprechung 4 Ob 151/18m, wonach die Erstanhörung und ein Gutachten nicht mehr zwingend erforderlich seien. Daher muss das Gericht die Erfordernis der weiteren Vorgehensweise schon begründen. Nach § 119 AußStrG muss einem bei Fortsetzung des Verfahrens ein Rechtsbeistand zur Seite gestellt werden, außer es wurde entsprechend § 120 AußStrG ein einstweiliger Erwachsenenvertreter (mit sofortiger Wirkung) bestellt.

Aus dem wichtigen Hinweis des Beschlusses über die Bestellung des Sachverständigengutachtens sollte für sonstige Beteiligte stehen:
Sachverständige können insbesondere abgelehnt werden, wenn ein zureichender Grund vorliegt, ihre Unbefangenheit in Zweifel zu ziehen oder sie selbst oder nahe Angehörige oder Partei des Verfahrens sind oder als Bevollmächtigte von Verfahrensparteien auftreten. Liegt einer der Ablehnungsgründe vor, so ist darüber unverzüglich das Gericht zu informieren (§ 355 ZPO).
Nicht nur die Befangenheit kann angezweifelt werden, sondern auch die Sachkunde des bestellten Sachverständigen. Vor der beschlussmäßigen Entscheidung über einen Erwachsenenvertreter hat man gem. § 121 AußStrG die Möglichkeit, die mündliche Verhandlung zu beantragen, sollte es nicht ohnehin vom Gericht veranlasst werden.

Re: Arbeiterkammer - Rechtliche Vertretung bei anstehender Erwachsenenvertretung ?

Verfasst: 17.02.2025, 21:24
von rechti
Jusline at

.@alles

Danke für die ausführliche Auskunft.
Dann sollte man am besten einen Erwachsenenvertreter
mit sofortiger Wirkung beim Gericht bestellen ?
Oder soll man besser den Rekurstermin aufschieben?
Der Beschluss wurde erst am Samstag der betroffenen
Person übergeben. Das bedeutet, dass die Zeit drängt
Als Mitglied der Arbeiterkammer wird man juristisch
auch vor Gericht vertreten, wurde mir mitgeteilt.
Die AK hat zudem alle Unterlagen und hat bezüglich
Pflegegeld der Person geholfen.
Es hat sich dubioserweise die PVA mit einem eigenen Gutachtertermin gemeldet.
Zudem muss man den Sachverständigen vom Gericht bezahlen. Außer man stellt einen Antrag auf Verfahrenshilfe. Aber es wurde kein Formular übermittelt,
der Drucker ist schon lange defekt und das alles ist
zeitlich nicht zu bewerkstelligen.
Daher meine dringende Frage:
Was ist der aktuell beste Weg , um das Ganze zu verschieben oder vielleicht gleich abzubrechen, weil eben
Unklarheiten bestehen. Gerade wegen der Angabe einer Untersuchung bezüglich einer Psychischen Erkrankung der betroffenen Person, von der nie die Rede war und
es auch keinerlei Befunde darüber gibt.
Daher ist das Schreiben inklusive Beschluss mit Vorsicht zu genießen und müsste eigentlich davor von einem
Rechtsanwalt oder der Rechtsabteilung der Arbeiterkammer analysiert werden. Nicht dass man hier
ein falsches Spiel spielt. Daa Thema Befangenheit spielt
hier auch eine entsprechende Rolle. Die betroffene Person wurde vor 17 Jahren in einem Beschluss des Oberlandesgerichts namentlich mit Adressangaben als Pensionist angeführt. Nur das entsprach nicht der Wahrheit. Er stand die ganze Zeit dem AMS usw. zur Verfügung. Sollte man das auch erwähnen bezüglich Befangenheit gegenüber dem Gericht ?
Die Person hat sehr viel mitgemacht in den letzen 25 Jahren. Es gab viele Widersprüche, die noch nie von einer
rechtlich seriösen und objektiven Stelle betrachtet wurden
Wichtig ist jetzt eine sehr rasche Losung, da der Rekurs bis Ende der Woche persönlich abgegeben werden muss.
Auch das kann die Person nicht, da sie zurzeit nicht mobil ist und wenn ein Rekurs nicht über Fax oder Mail eingereicht werden kann und ihm zudem keine
Formulare übermittelt wurden, er ohnehin Hilfe braucht,.da
man auch wissen muss, was man in diesen Rekurs hineinschreiben muss. Es sollten ja ihm geholfen werden
und nicht umgekehrt. Daher ist eben eine rasche und fur ihn gute Lösung sehr wichtig .Ich hoffe auf eine positive Losung hier im Forum.
Es hätte eigentlich sofort ein Erwachsenenvertreter zum Einsatz gebracht werden müssen.
Würde eigentlich ein Krankenhausaufenthalt dieses Prozedere automatisch aufhalten ? Die Person war vor
einigen Wochen im Krankenhaus, kam aber mit den gleichen Schmerzen wieder zurück
Er wurde nicht richtig behandelt, die Beschwerdestelle des Krankenhauses
dahingehend informiert. Er lag 2 Wochen auf der falschen Abteilung. Das teilte nan ihm mit. Einfach nur skandalös.
Bitte um rasche Hilfe ! Danke 👍♥️👍

Re: Arbeiterkammer - Rechtliche Vertretung bei anstehender Erwachsenenvertretung ?

Verfasst: 17.02.2025, 22:44
von alles2
Um Gottes Willen, auf jeden Fall nicht das Stichwort mit dem einstweiligen Erwachsenenvertreters erwähnen, wenn man unter keinen Umständen besachwaltet werden möchte. Das ist nur die Möglichkeit des Gerichts, wenn sofort gehandelt werden müsste.
Meines Wissens kann man sich über die AK beim Arbeits- und Sozialgericht vertreten lassen und nicht beim Pflegschaftsgericht.
Man kann die Angelegenheit künstlich verschleppen, indem innerhalb jeder Rechtsmittelfrist die Verfahrenshilfe beantragt wird oder einfach jedes Rechtsmittel in Anspruch genommen wird.
Es ist völlig normal, dass ein Sachverständiger die Bestellung eines Erwachsenenvertreters anregen kann.
Die Kostenbestimmungen ergeben sich aus § 124 AußStrG. Auch wenn das Verfahren eingestellt wird, fallen diese nicht an.
Das Gericht belehrt lediglich über die Möglichkeit von der Verfahrenshilfe. Um das Formular muss man sich selbst kümmern, indem man es sich herunterladet, es bei Gericht abholt oder es nach einem Verfahrenshilfeantrag auf einen Verbesserungsauftrag ankommen lässt.
Kann das mit der Befangenheit des Gerichts nicht wirklich nachvollziehen, nur weil das Gericht einen mal womöglich irrtümlich als Pensionist bezeichnet hatte.
Wenn dem Betroffenen kein Handeln nachgewiesen werden kann, wodurch ihm Nachteile erwachsen, sollte nichts dabei herauskommen.
Eigentlich sollte es reichen, wenn der Rekurs nachweislich bei der Post abgegeben wird. Wann es dann beim Gericht ankommt, ist irrelevant. Und wenn der Beschluss beispielsweise am 15.2.2025 übernommen wurde, endet der Fristenlauf am 3.3.2025, weil der nächste Werktag als letzter Tag der Frist anzusehen ist.
Versäumt man durch einen Spitalsaufenthalt oder Urlaub eine Rekursfrist, kann man 14 Wochen ab Wegfall des Hindernisses in Form eines Wiedereinsetzungsantrages (in den vorigen Stand) Zeit, das Rechtsmittel nachzureichen.

Re: Arbeiterkammer - Rechtliche Vertretung bei anstehender Erwachsenenvertretung ?

Verfasst: 18.02.2025, 02:37
von rechti
@alles2

Ich habe mich bei der Person erkundigt.
Aufgrund seiner mobilen Einschränkung, er ist bettlägrig,
hat er das Gericht gefragt, ob er sich für den Zeitraum wo er nicht mobil ist vom Gericht vertreten lassen kann.
Es handelt sich um eine gerichtliche Erwachsenenvertretung, die mit Prozessende automatisch endet.
Ein Anwalt würde wahrscheinlich teurer kommen oder
wie läuft sowas eigentlich ab ?
Wäre es besser sich einen Anwalt zu nehmen ?
Er hat zwar eine Rechtschutzversicherung,die er auch bei Gericht angegeben hat und es sollte auch geprüft werden,
ob die Versicherung etwaige Kosten übernimmt
Im Schreiben vom Gericht ist darüber aber nichts zu lesen.
Der Beschluss kommt vom Bezirksgericht, nicht vom
Pflegschaftsgericht.. Da es um hohe Forderungen geht,
müsste eigentlich das Landesgericht kontaktiert werden
Kann man das im Rekursschreiben anführen ?

Zudem steht Folgendes:

Benötigt der Sachverständige die Mitwirkung von Parteien oder von dritten Personen und wird ihm diese auf seine Aufforderung nicht unverzüglich geleistet, so hat er dies dem Gericht unter genauer Auflistung der erforderlichen Mitwirkungshandlungen und der entgegenstehenden Hindernisse mitzuteilen.
Werden fehlende Informationen noch vor Ausarbeitung des Gutachtens nachgebracht, so hat
sie der Sachverständige sogleich zu berücksichtigen.

Wie bitte soll man sowas deuten ?..
Was versteht man unter Mitwirkung von dritten Personen ? Die Person lebt alleine in einer Wohnung und die Befundung soll bei ihm in der Wohnung stattfinden.
Da wo er seit langerer Zeit ausziehen will
Laut Aussagen von diversen Personen, soll es sich um ein Irrenhaus handeln. Menschenrechte sind dort ein Fremdwort. Es regiert eine korrupte Hausgemeinschaft.
Daher wäre ein Gutachten in seiner Wohnung mit Sicherheit keine gute Lösung. Dort kommt nicht Mal der Hausarzt hin und es liefert nun kein einziger Lieferdienst..
mehr in dieser Wohngegend.
Man hat sich sogar bei ihm darüber beschwert, warum.er
bei der Billa bestellen würde. Daraufhin lieferte Billa nicht mehr in dieser Gegend. Er bekam dann folgende Worte von Nachbarn: "Wir sind eine Hausgemeinschaft !!"
Er wollte diesbezüglich gegen die Wohnungsgenossenschaft vorgehen, hat sie um eine andere Immobilie gebeten, da er hier nicht mehr langer leben will. Zudem geht es ihm gesundheitlich sehr schlecht seit er dort wohnt. Was kann man da machen als Eigentümer? Sich mit dem Mieterschutz in Verbindung setzen ? Diese sind auch für Eigentümer zuständig, nur kostet der Mitgliedsbeitrag fast 200 Euro im Jahr.
Gibt es Alternativen ?
Er fühlt sich wie in einer Diktatur. Wasserschaden werden durch die Wohnungsgenossenschaft absichtlich herbeigeführt.... usw. Also wirklich das Allerletzte wie man mit Bewohnern umgeht.... Auch hier bräuchte er dringend Hilfe. Die Hausbewohner sind richtige Unmenschen
und man will ihn regelrecht vertreiben.

Danke 👍

os:
Rekurs: Was soll da nun drinnen stehen ?
Am besten bitte per PN an mich

Danke 👍

Re: Arbeiterkammer - Rechtliche Vertretung bei anstehender Erwachsenenvertretung ?

Verfasst: 18.02.2025, 09:35
von alles2
Also entweder handelt es sich um einen Rechtsbeistand nach § 119 AußStrG oder um einen einstweiligen Erwachsenenvertreter nach § 120 AußStrG, der nach Verfahrensende wegen einer Einstellung nach § 122 AußStrG wirklich entzogen wird oder nach § 123 AußStrG dauerhaft bestellt wird.
Weiß jetzt auch nicht, ob es sich beim angeblichen Erwachsenenvertreter jemand vom VertretungsNetz oder sowieso wer von einer Anwaltskanzlei ist.
Das Pflegschaftsgericht ist im Bezirksgericht, genauso wie das Verlassenschaftsgericht, Exekutionsgericht, Scheidungsericht usw.
Bei Schulden oder Schadensersatz, die über 15000 Euro (Streitwert) betragen, wäre es nicht nur ein separates Verfahren und das Landesgericht wäre zuständig, hat aber mit dem Pflegschaftsgericht nichts zu tun.
Dein Zitat dürfte sich unter dem Hinweis für den Sachverständigen finden. Das ist allgemeiner Natur und sollte Euch nicht weiter betreffen.
In jeder größeren Gegend sollte es eine Anlaufstelle für Soziales, Pflege(heim), Betreuung (z.B. Essen auf Räder, Mobile Dienste, ...) und Beratung geben. Sonst einfach mal beim Land nachfragen.
Wie man in Eurer Region als Wohnungseigentümer zu seinem Recht kommt, könnte man von der Arbeiterkammer erfahren, die sonst vielleicht auch eine kostenlose Beratungsstelle kennt.
Ein Rekurs bringt meistens nichts, solange der Gutachter nicht befangen ist und seine Sachkunde nicht angezweifelt werden kann (z.B. weil er die Fragen nicht beantworten kann, die das Gericht wissen möchte, oder wenn die Fragen völlig unberechtigt sind).

Es bringt nicht viel, wenn ich mir das ansehe. Das VertretungsNetz bietet ohnehin juristische Beratung an.