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Absperrpfosten-Boller
Verfasst: 08.02.2025, 14:36
von Gerhard332
Bei uns in der Wohnanlage gibt es nummerierte Parkplätze, welche nur für die Eigentümer-Bewohner der Anlage vorgesehen sind und mit der Eigentumswohnung verbunden sind. Diese Parkplätze stehen nicht im Eigentum, die Eigentümer haben das alleinige Nutzungsrecht

- Parkplatz-Eigentum.jpg (87.07 KiB) 3994 mal betrachtet
Jetzt wollte ich den Parkplatz, damit kein Fremder dort parken kann, mit einer Sperre versehen. Jedoch hat mir die Hausverwaltung dies untersagt, mit folgender Begründung:

- O-schreibenparkplatz-2.jpg (137.64 KiB) 3994 mal betrachtet
Jedoch bin ich der Meinung, dass ich dafür keine Zustimmung der WE benötige und dieses Schreiben keine Rechtskraft hat. Wie außerdem ein Sturm, diesen fix am Boden verankerten Absperrung, ein Fahrzeug beschädigen sollte, kann ich noch weniger nachvollziehen.

- O-sperre-20250126_114325-klein.jpg (172.65 KiB) 3994 mal betrachtet
Meine Frage besteht das Schreiben, somit die Entfernung, zu Recht?
Re: Absperrpfosten-Poller
Verfasst: 08.02.2025, 16:00
von alles2
Das hier sollte weiterhelfen:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=17947
Re: Absperrpfosten-Boller
Verfasst: 08.02.2025, 18:17
von Gerhard332
@alles2 Danke war sehr informativ und werde das weiter verfolgen. In diesen Links: https://www.seton.at/verkehr-parkplatz/parkplatzausstattung/parkplatzbegrenzung#faq wird das Recht eingeräumt, jedoch nicht dezidiert eine Wohnanlage genannt, wenn es mein eigener Grund und Boden ist, dann ist es mir klar, da würde ich sicherlich kein Problem mit einem Bügel haben, bei mir ist der Fall ja etwas anders.
In meinem Fall wurde der Sperrbügel an den Asphalt mit einigen Schrauben montiert.
Der Einwand, dass es für spielende Kinder (Fahrräder) zu einer unerwarteten Stolperfalle werden kann, ist für mich auch noch verständlich, jedoch ein Sturm?
Für mich wäre ein ähnlicher & abgehandelter Fall hilfreich, na vielleicht kommt noch etwas, ich kann mir vorstellen das so ein Absperrbügel usw. in Österreich kein Einzelfall ist und sollte sicherlich die Gerichte schon mal beschäftigt haben.

Re: Absperrpfosten-Boller
Verfasst: 09.02.2025, 16:51
von alles2
Von beiläufigen Ergänzungen der Hausverwaltung sollte man sich nicht ablenken lassen, zumal das Wesentliche in rechtlicher Hinsicht eingangs auf den Punkt gebracht wurde. Wer weiß, ob es sich nicht sogar um eine Vorlage handelt, die nicht gründlich angepasst wurde.
Und rechtliche Kompetenzen würde ich einer Verkaufsplattform nicht beimessen. Ist oft nur ein allgemeines Geschreibsel.
Re: Absperrpfosten-Boller
Verfasst: 10.02.2025, 09:10
von Gerhard332
alles2 hat geschrieben: ↑09.02.2025, 16:51
Wer weiß, ob es sich nicht sogar um eine Vorlage handelt, die nicht gründlich angepasst wurde.
Und rechtliche Kompetenzen würde ich einer Verkaufsplattform nicht beimessen. Ist oft nur ein allgemeines Geschreibsel.
Danke! Versuche weiterhin in der Sache Licht ins Dunkel zu bringen

Solltet Ihr noch welche Informationen diesbezüglich finden, danke ich schon vorab für eine Info
Re: Absperrpfosten-Boller
Verfasst: 10.02.2025, 20:33
von MG
Aus meiner Sicht ist die Situation relativ klar: Der Parkplatz ist Allgemeineigentum und "nur" aufgrund einer Benützungsregelung zugeordnet. Bauliche Veränderungen der Allgemeinflächen sind von diesem Nutzungsrecht nicht umfasst.
Der Einbau des Bügels könnte als unzulässiger Eingriff in das Gemeinschaftseigentum von jedem Miteigentümer bekämpft werden. Sie benötigen für den Einbau die Zustimmung aller Miteigentümer, würden aber auch dann als Errichter für allfällige Folgen, die durch das Bauwerk bzw. dessen nicht ausreichende Absicherung entstehen (Sturz Radfahrer etc.) uU haften.
Ich würde sogar dieselbe Ansicht vertreten, wenn es sich tatsächlich um Wohnungseigentum handelte!
Re: Absperrpfosten-Boller
Verfasst: 18.02.2025, 14:13
von Gerhard332
Danke für die Meldung!