Schenkungsvertrag
Verfasst: 07.02.2025, 10:05
Sehr geehrte Mitglieder,
Im Schenkungsvertrag einer Bekannten steht: „Die beim Haus …… befindlichen, den Übergebern gehörigen Einrichtungsgegenstände und persönliche Fahrnisse verbleiben auch weiterhin in deren gleichteiligem Eigentum und bilden demgemäß keinen Gegenstand dieses Vertrages.“
Heißt das im Umkehrschluss, daß wenn die Einrichtungsgegenstände und persönlichen Fahrnisse im Schenkungsvertrag nicht erwähnt werden, diese dann Teil der Schenkung sind.
Vielen Dank für die Hilfe.
Im Schenkungsvertrag einer Bekannten steht: „Die beim Haus …… befindlichen, den Übergebern gehörigen Einrichtungsgegenstände und persönliche Fahrnisse verbleiben auch weiterhin in deren gleichteiligem Eigentum und bilden demgemäß keinen Gegenstand dieses Vertrages.“
Heißt das im Umkehrschluss, daß wenn die Einrichtungsgegenstände und persönlichen Fahrnisse im Schenkungsvertrag nicht erwähnt werden, diese dann Teil der Schenkung sind.
Vielen Dank für die Hilfe.