Schenkungsvertrag

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Kontiki
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Schenkungsvertrag

Beitrag von Kontiki » 07.02.2025, 10:05

Sehr geehrte Mitglieder,

Im Schenkungsvertrag einer Bekannten steht: „Die beim Haus …… befindlichen, den Übergebern gehörigen Einrichtungsgegenstände und persönliche Fahrnisse verbleiben auch weiterhin in deren gleichteiligem Eigentum und bilden demgemäß keinen Gegenstand dieses Vertrages.“

Heißt das im Umkehrschluss, daß wenn die Einrichtungsgegenstände und persönlichen Fahrnisse im Schenkungsvertrag nicht erwähnt werden, diese dann Teil der Schenkung sind.

Vielen Dank für die Hilfe.



alles2
Beiträge: 3931
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Schenkungsvertrag

Beitrag von alles2 » 07.02.2025, 13:31

Das heißt ganz einfach, dass die Gegenstände weiterhin in Besitz des Geschenkgebers der Liegenschaft bleiben und nicht vom Vertrag umfasst sind.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Hank
Beiträge: 1514
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Re: Schenkungsvertrag

Beitrag von Hank » 08.02.2025, 01:28

Es ist bekanntlich nicht immer leicht festzustellen, ob Schenkung oder ein anderes, ev. ähnliches Rechtsgeschäft gewollt war, z.B. Leihe; nach § 915 ABGB wird bei einseitig verbindlichen Verträgen im Zweifel angenommen, dass sich der Verpflichtete eher die geringere als die schwerere Last auflegen wollte...

Conleymothy
Beiträge: 1
Registriert: 10.02.2025, 08:19

Re: Schenkungsvertrag

Beitrag von Conleymothy » 10.02.2025, 08:21

Kontiki hat geschrieben:
07.02.2025, 10:05
Sehr geehrte Mitglieder,

Im Schenkungsvertrag einer Bekannten steht: „Die beim Haus …… befindlichen, den Übergebern gehörigen Einrichtungsgegenstände und persönliche Fahrnisse verbleiben auch weiterhin in deren gleichteiligem Eigentum und bilden demgemäß keinen Gegenstand dieses Vertrages.“

Heißt das im Umkehrschluss, daß wenn die Einrichtungsgegenstände und persönlichen Fahrnisse im Schenkungsvertrag nicht erwähnt werden, diese dann Teil der Schenkung sind.

Vielen Dank für die Hilfe.
Ja, wenn die Einrichtungsgegenstände und persönlichen Fahrnisse im Schenkungsvertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen oder erwähnt werden, könnten sie als Teil der Schenkung betrachtet werden. Es wäre jedoch ratsam, den Vertrag genau zu prüfen oder rechtlichen Rat einzuholen, um Unklarheiten zu vermeiden.

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