Hallo, ich bin 22 Jahre alt und mache derzeit in einer Werkstatt eine Erwachsenen-Lehre als Karosseriebautechniker.
Als ich meine Lehre begonnen habe, war mein Chef ganz normal zu mir. Wir haben fast jeden Tag Überstunden gemacht – manchmal nur 20 Minuten, manchmal länger als 2 Stunden. Im Betrieb gibt es jedoch keine Stempelmaschine. Das ist sehr oft passiert, und ich habe bemerkt, dass mein Chef die Überstunden weder notiert noch darüber spricht. Deshalb habe ich angefangen, meine Überstunden selbst zu notieren und jedes Mal, bevor ich die Werkstatt verlasse, ein Beweisfoto von mir selbst mit Uhrzeit in der Werkstatt zu machen.
Als wir erneut Überstunden gemacht haben, war es mir irgendwann genug. Ich habe meinen Chef ganz normal gefragt, wie es in der Firma mit den Überstunden geregelt ist. Daraufhin ist er völlig ausgerastet. Seitdem werde ich im Betrieb von ihm gemobbt. Egal, ob ich kleine oder große Fehler mache oder mir unsicher bin, wie ich eine Arbeit erledigen soll – ich werde mit lauter Stimme und übertriebenen Reaktionen kritisiert. Zu den anderen Lehrlingen ist er jedoch viel netter.
Meine Arbeitskollegen bekommen mit, wie er mit mir umgeht. Letztens hat er mir vor einem anderen Lehrling gesagt: „Soll ich dir eine schmieren?“ Ich wusste nicht, was „schmieren“ bedeutet, habe es dann gegoogelt und herausgefunden, dass es etwas mit einer Ohrfeige oder einem Schlag zu tun hat.
Letzte Woche hat er mir nach der Arbeit gesagt, dass ich noch bleiben soll, weil er mit mir reden muss. Ich war mir sicher, dass er mich wieder aus irgendeinem Grund anschreien und kritisieren würde. Deshalb habe ich mit meinem Handy eine Tonaufnahme gemacht. Während des Gesprächs hat er bemerkt, dass ich die Aufnahme mache. Jetzt verlangt er von mir eine schriftliche Stellungnahme.
Ich war bereits einmal bei der Arbeiterkammer, weil er sehr respektlos mit mir umgeht. Da ich sein Verhalten mir gegenüber beweisen wollte, dachte ich, eine Tonaufnahme wäre ein gutes Beweismittel für die Arbeiterkammer oder sogar für ein Gericht.
Ist das, was ich gemacht habe, strafbar? Und muss ich diese schriftliche Stellungnahme tatsächlich schreiben?
Tonaufnahme am Arbeitsplatz – wurde dabei erwischt
Re: Tonaufnahme am Arbeitsplatz – wurde dabei erwischt
Eine Stellungnahme muss nicht zwangsläufig abgegeben werden, wobei der Umstand für oder gegen einen verwendet werden kann. Ist aus der Ferne schwer einzuschätzen. Um zu vermeiden, dass es nach hinten losgeht, wäre der Betriebsrat gemäß § 50 ArbVG (Arbeitsverfassungsgesetz) aufzusuchen, der die Gepflogenheiten des Hauses kennt und die Wogen glätten kann (bei noch nicht vollendeten 18. Lebensjahr wäre der Jugendvertrauensrat nach § 125 ArbVG aufzusuchen). Wir wissen nicht, ob der Arbeitgeber den Vorfall im Personalakt haben will und damit eine Rutsche in Richtung Abmahnung/Verwarnung oder Entlassung/vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses legen möchte. Das Lehrverhältnis ist ein geschütztes Dienstverhältnis und kann nur bei einem triftigen Grund wegen Vertrauensunwürdigkeit oder Pflichtverletzung aufgelöst werden (auch nach einem illegal erlangten Beweismittel ohne vorherige Zustimmung des Aufgenommenen). Es könnte dennoch auf eine einvernehmliche Auflösung hinauslaufen, falls das Vertrauensverhältnis nachhaltig zerstört ist und der Arbeitgeber seine Verfehlungen unter den Tisch kehren möchte. Dazu erfährt man dort mehr:
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Lehre/Beendigung___Vorzeitige_Aufloesung.html
Es sei auf die Belehrungsbestätigung durch die AK aufmerksam gemacht.
Zur rechtlich äußerst bedenklichen Handy-Aufnahme des Gesprächs hatte ich mich hier geäußert:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=15&t=25240#p54134
Liegt keine Einwilligung des Sprechenden vor, ist der Straftatbestand des § 120 StGB erfüllt und die Aufnahme könnte dem Beweisverwertungsverbot unterliegen. Als Beweissicherungsgrund oder zur Beweisnot könnte Dich dennoch keine Schuld oder Rechtswidrigkeit wegen entschuldigendem oder rechtfertigendem Notstand treffen.
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Lehre/Beendigung___Vorzeitige_Aufloesung.html
Es sei auf die Belehrungsbestätigung durch die AK aufmerksam gemacht.
Zur rechtlich äußerst bedenklichen Handy-Aufnahme des Gesprächs hatte ich mich hier geäußert:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=15&t=25240#p54134
Liegt keine Einwilligung des Sprechenden vor, ist der Straftatbestand des § 120 StGB erfüllt und die Aufnahme könnte dem Beweisverwertungsverbot unterliegen. Als Beweissicherungsgrund oder zur Beweisnot könnte Dich dennoch keine Schuld oder Rechtswidrigkeit wegen entschuldigendem oder rechtfertigendem Notstand treffen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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