Wie sieht es in diesem Beispiel mit Gewährleistung aus?
Gekauftes Baugrundstück mit Holzhütte und angebauter Garage, lt. §21 des Steirischen Baugesetz darf die Gesamtfläche 40m² nicht überschreiten.
Tatsächliche Fläche 47,26m²
Garage wurde auch bei der Gemeinde nicht gemeldet sondern nur ein Carport
Welche Möglichkeit hat der Käufer?
Grundstückskauf mit Bestand
Re: Grundstückskauf mit Bestand
Das Gesetz wurde immer wieder geändert. Was damals nur baubewilligungsfrei war, kann heute schon zumindest meldepflichtig sein. Daher ist die Fassung des Gesetzes zum Zeitpunkt der Errichtung der Anlage zu beachten.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Grundstückskauf mit Bestand
Es stellt sich ja aus aktueller Sicht ein Mangel heraus?! Dieser sich erst nach Kauf, und nach Rücksprache mit dem zuständigen Bauamt herausstellte.
Re: Grundstückskauf mit Bestand
Dann frage ich mal anders und verweise auf folgenden Beitrag:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=18520#p44465
Unter gewissen Umständen können vermeintliche Schwarzbauten ohne Weiteres derart bereinigt werden, als dass sie nicht mehr als solche anzusehen wären.
Also was spricht dagegen, dass es sich aus heutiger Sicht um einen rechtmäßigen Bestand nach § 40 Stmk. BauG (Steiermärkisches Baugesetz) handelt? Was hat die Gemeinde über die weitere Vorgehensweise gemeint und gibt es auf dem Grundstück auch ein Carport?
Kommen keine Ausnahmen zur Anwendung und soll ein tatsächlicher Mangel behoben werden, wäre ein genauer Blick in den Kaufvertrag vonnöten, wonach eventuell der Verkäufer für nicht baurechtskonforme Bauten haftet. Denn Umstände, die aus dem Grundbuch ersichtlich sind, aber dennoch vom Käufer übersehen werden, können später nicht mehr als Mangel geltend gemacht werden.
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=18520#p44465
Unter gewissen Umständen können vermeintliche Schwarzbauten ohne Weiteres derart bereinigt werden, als dass sie nicht mehr als solche anzusehen wären.
Also was spricht dagegen, dass es sich aus heutiger Sicht um einen rechtmäßigen Bestand nach § 40 Stmk. BauG (Steiermärkisches Baugesetz) handelt? Was hat die Gemeinde über die weitere Vorgehensweise gemeint und gibt es auf dem Grundstück auch ein Carport?
Kommen keine Ausnahmen zur Anwendung und soll ein tatsächlicher Mangel behoben werden, wäre ein genauer Blick in den Kaufvertrag vonnöten, wonach eventuell der Verkäufer für nicht baurechtskonforme Bauten haftet. Denn Umstände, die aus dem Grundbuch ersichtlich sind, aber dennoch vom Käufer übersehen werden, können später nicht mehr als Mangel geltend gemacht werden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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