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Bbrz Kurs (Geld von AMS plus Pva in höhe der Ausgleichszulage
Verfasst: 27.01.2025, 23:21
von gerry95
Bin seit 7 jänner in einer beruflichen Reha. Bekam 2 Tage nach Antritt von der Sozialhilfe einen Mitwirkungsauftrag.
Soll innerhalb 2 Wochen das Neue AMS Geld senden und das von der Pva. Die Pva braucht aber länger, ist bei der Pva eh nichts neues. Meine zuständige Dame bei der Sozialhilfe angerufen und ihr das vom AMS (Schulungsgeld)gesendet da meinte sie ja solange die Berechnung der Pva nicht da ist bekomm ich auch keine Sozialhilfe. Kann die das so machen, oder müsste sie diesen Monat auszahlen und falls es zu Kürzungen kommt das nächstes Monat einbehalten?
Re: BBRZ-Kurs (Geld von AMS und PVA in Höhe der Ausgleichszulage)
Verfasst: 28.01.2025, 00:48
von alles2
Zunächst einmal kann man von Dir keine Unterlagen verlangen, die es nicht gibt. Somit läge auch keine Verletzung der Mitwirkungspflicht vor. Als Nächstens sollte man wissen, ob der Eintritt in die berufliche Rehabilitation während des Leistungsbezugs der Sozialhilfe erfolgte. Oder Du einen Antrag auf Sozialhilfe gestellt hast, zu dem noch kein Bescheid erlassen wurde. Die Sozialhilfe ist dazu da, um soziale Notlagen zu vermeiden. Sollte es an diesen Unterlagen scheitern, dass Du die Leistung erhältst, wäre es sicher nicht in Ordnung. Schließlich hat sie die Möglichkeit einer Aufrollung, wenn man im Nachhinein draufkommt, dass zu viel ausbezahlt worden sein dürfte, weil Dein sonstiges Einkommen höher - als ursprünglich angenommen ausgefallen - ist. Daher sollte es damit getan sein, wenn Du dem Amt den aktuellen Kontoauszug zukommen lässt. Schließlich ist es möglich, dass Du vom Sozialversicherungsträger bereits was überwiesen bekommen hast, bevor ein Bescheid ergangen ist.
Re: BBRZ-Kurs (Geld von AMS und PVA in Höhe der Ausgleichszulage)
Verfasst: 28.01.2025, 00:55
von gerry95
alles2 hat geschrieben: ↑28.01.2025, 00:48
Zunächst einmal kann man von Dir keine Unterlagen verlangen, die es nicht gibt. Somit läge auch keine Verletzung der Mitwirkungspflicht vor. Als Nächstens sollte man wissen, ob der Eintritt in die berufliche Rehabilitation während des Leistungsbezugs der Sozialhilfe erfolgte. Oder Du einen Antrag auf Sozialhilfe gestellt hast, zu dem noch kein Bescheid erlassen wurde. Die Sozialhilfe ist dazu da, um soziale Notlagen zu vermeiden. Sollte es an diesen Unterlagen scheitern, dass Du die Leistung erhältst, wäre es sich nicht in Ordnung. Schließlich hat sie die Möglichkeit einer Aufrollung, wenn man im Nachhinein draufkommt, dass zu viel ausbezahlt worden sein dürfte, weil Dein sonstiges Einkommen höher - als ursprünglich angenommen ausgefallen - ist. Daher sollte es damit getan sein, wenn Du dem Amt den aktuellen Kontoauszug zukommen lässt. Schlielich ist es möglich, dass Du vom Sozialversicherungsträger bereits was überwiesen bekommen hast, bevor ein Bescheid ergangen ist.
Nein die Sozialhilfe bekamm ich schon davor. Plus Notstandshilfe. Jetzt ist's halt Notstandshilfe plus Deckung des Lebensunterhaltes des AMS plus ein paar Euro von der Pva das ich auf die Ausgleichszulage komme. Aber solange seitens der PVA keine Berechnung komm, wird auch die Sozialhilfe einbehalten, laut zuständiger Sachbearbeiterin (Sozialhilfe) der BH.