Pfandweise Beschreibung
Verfasst: 22.01.2025, 17:42
Ich habe mal eine Verständnisfrage:
Damit das Bestandgeberpfandrecht nicht erlischt, wenn der Mieter seine Gegenstände verbringt, kann man ja eine pfandweise Beschreibung beantragen. Der Gerichtsvollzieher schreibt im Rahmen der pfandweisen Beschreibung sodann die Gegenstände auf (zB 1 Esstisch, 4 Stühle, etc.).
Was genau bringt dem Vermieter diese pfandweise Beschreibung, wenn er in weiterer Folge ein Urteil auf Zahlung von € 80.000 und Räumung erwirkt? Kann er dann im Rahmen der Exekution auf die Gegenstände greifen, indem diese versteigert werden und ihm der Erlös zu Gute kommt? Falls ja: wie können diese Gegenstände wieder gefunden werden, wenn der Mieter sie bereits verbracht hat?
Vielen Dank für Praxis-Erfahrungen.
Damit das Bestandgeberpfandrecht nicht erlischt, wenn der Mieter seine Gegenstände verbringt, kann man ja eine pfandweise Beschreibung beantragen. Der Gerichtsvollzieher schreibt im Rahmen der pfandweisen Beschreibung sodann die Gegenstände auf (zB 1 Esstisch, 4 Stühle, etc.).
Was genau bringt dem Vermieter diese pfandweise Beschreibung, wenn er in weiterer Folge ein Urteil auf Zahlung von € 80.000 und Räumung erwirkt? Kann er dann im Rahmen der Exekution auf die Gegenstände greifen, indem diese versteigert werden und ihm der Erlös zu Gute kommt? Falls ja: wie können diese Gegenstände wieder gefunden werden, wenn der Mieter sie bereits verbracht hat?
Vielen Dank für Praxis-Erfahrungen.