Testament
Verfasst: 13.01.2025, 12:38
Liebe User!
Ich erlaube mir betreffend eines HANDSCHRIFTLICHEN Testaments einige Fragen, wie folgt zu stellen:
1) Kann man ich in diesem, obwohl ich 2 eigene Kinder, verfügen, dass meine jetzige Gattin Universalerbin ist?
2) Wäre es rechtsgültig, dass ich betreffend gewisser Vermögenswerte meine Kinder mit zugewiesenen "Anteilen" erwähne.
3) Meine Gattin und ich haben jeder ein eigenes Lohn- bzw. Gehaltskonto als ODERKONTEN mit dem Zweck, sollte einem von uns etwas passieren, wie z.B. längerer Krankenhausaufenthalt, der andere von diesem Abhebungen durchführen kann. Weder meine Gattin, noch ich haben auf den Oderkonten des anderen Ein- noch Auszahlungen vorgenommen und somit KEINERLEI Beitrag auf dessen Konten geleistet. Wird z.B. das Oderkonto meiner Gattin bei Tod von mir, Ihr Konto zu meinem Vermögen in der Verlassenschaft zugerechnet?
4) Wenn ja, kann ich durch Erwähnung im Testament, dass ich zu IHREM Oderkonto KEINEN Beitrag geleistet habe die ZURECHNUNG zu meinem Vermögen verhindern?
5) WIR haben ein Auto welches auf BEIDE angemeldet ist, kann ich durch Erwähnung im TESTAMENT - dass dieses meine Gattin ALLEINE bezahlt hat - verhindern, dass dies der Verlassenschaft zugerechnet wird? Kann meine Gattin das Auto verkaufen, obwohl BEIDE im Zulassungsschein und auf der Rechnung beim Kauf erwähnt sind?
Vielen Dank für eure Antworten.
e.h. Christian Ursel
Ich erlaube mir betreffend eines HANDSCHRIFTLICHEN Testaments einige Fragen, wie folgt zu stellen:
1) Kann man ich in diesem, obwohl ich 2 eigene Kinder, verfügen, dass meine jetzige Gattin Universalerbin ist?
2) Wäre es rechtsgültig, dass ich betreffend gewisser Vermögenswerte meine Kinder mit zugewiesenen "Anteilen" erwähne.
3) Meine Gattin und ich haben jeder ein eigenes Lohn- bzw. Gehaltskonto als ODERKONTEN mit dem Zweck, sollte einem von uns etwas passieren, wie z.B. längerer Krankenhausaufenthalt, der andere von diesem Abhebungen durchführen kann. Weder meine Gattin, noch ich haben auf den Oderkonten des anderen Ein- noch Auszahlungen vorgenommen und somit KEINERLEI Beitrag auf dessen Konten geleistet. Wird z.B. das Oderkonto meiner Gattin bei Tod von mir, Ihr Konto zu meinem Vermögen in der Verlassenschaft zugerechnet?
4) Wenn ja, kann ich durch Erwähnung im Testament, dass ich zu IHREM Oderkonto KEINEN Beitrag geleistet habe die ZURECHNUNG zu meinem Vermögen verhindern?
5) WIR haben ein Auto welches auf BEIDE angemeldet ist, kann ich durch Erwähnung im TESTAMENT - dass dieses meine Gattin ALLEINE bezahlt hat - verhindern, dass dies der Verlassenschaft zugerechnet wird? Kann meine Gattin das Auto verkaufen, obwohl BEIDE im Zulassungsschein und auf der Rechnung beim Kauf erwähnt sind?
Vielen Dank für eure Antworten.
e.h. Christian Ursel