Rückforderung der auf ein falsches Konto überwiesenen Einkommenssteuerrückzahlung

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babylon2018
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Rückforderung der auf ein falsches Konto überwiesenen Einkommenssteuerrückzahlung

Beitrag von babylon2018 » 09.01.2025, 17:33

Schönen guten Tag,

mein Sohn hat eine Einkommenssteuer Rückzahlung erhalten und hat mich gebeten bei finanz online seine Daten und Kontodaten bekannt zu geben. Bei meinem Laptop sind vorher getätigte Angaben bzw Daten voreingegeben. Ich habe auch nicht genau darauf geachtet. Soweit auch meine Verantwortung. Jedenfalls hate ich vorher wegen eines Autokaufes einem Autohändler von meinem Konto auf sein Koto Geld überwiesen. Die Kontonummer des Autohändlers war vorgegeben als ich für die Überweisung der Einkommenssteuer auf finanz online alles für meinen Sohn ausgefüllt habe. Jedenfalls wurde das die Einkommenssteuer Rückzahlung auf das Konto des Autohändlers überwiesen. Wir haben ihn dann angeschrieben, die Sache erklärt und er hat auch darauf per Email reagiert, die Überweisung vom Finanzamt bestätigt und versichert er würde sobald Geld auf seinem Konto sei überweisen. Abgesehen davon wenn auf meinem Konto Geld überwiesen wurde wo ich feststellen muss es gehört mir nicht, und das bitte muss einem ja auffallen. Es ist ja ein Geschäftskonto, ein Firmenkonto. Dann reagiere ich sofort und setze mich mit dem Überweiser in Verbindung. Aber egal. Jedenfalls kam trotz mehrmaliger Nachfrage keine Antwort mehr und auch die Einkommenssteuer Rückzahlung wurde nicht rückerstattet. Also unberechtigter Weise einbehalten. Das Finanzamt habe ich kontaktiert, aber dort meinte man sie können da leider nichts machen. Welche Möglichkeiten habe ich? Sicher, auch meine Verantwortung. Ich hätte aufpassen müssen bei Ausfüllen der Daten. Aber man kann doch auch nicht fremdes Geld einfach so behalten. Mein Sohn hat erst am 6.12.2023 angefangen zu arbeiten, er bekommt 179,- Rückzahlung. Das wird der Autohändler doch zurückzahlen können. Was kann ich tun und kann ich überhaupt etwas machen? Danke fürs Bemühen. Lg



alles2
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Re: Rückforderung der auf ein falsches Konto überwiesenen Einkommenssteuerrückzahlung

Beitrag von alles2 » 10.01.2025, 01:33

Zum Aufwärmen mal das hier:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=16505

Du kannst im Schutze des § 1431 ABGB (condictio indebiti) mehr wie genug tun, falls der Zahlungsempfänger es nicht so mit der Redlichkeit hat. Doppelzahlungen oder Fehlüberweisungen sind ein häufiges Phänomen. Auf Mails würde ich nicht mehr unbedingt vertrauen, außer Du fügst eine Lesebestätigung ein, die auch erwidert wird. Ansonsten könnte der Empfänger behaupten, nie etwas erhalten zu haben oder von einem Betrugsversuch ausgegangen zu sein. Eine weitere Möglichkeit wäre, ihn telefonisch oder nachweisbar schriftlich zu kontaktieren und damit zu konfrontieren, dass das Finanzamt den Geldeingang bestätigt hat und Du nach Rücksprache mit Deinem Rechtsschutz Strafanzeige wegen Unterschlagung nach § 134 StGB erstatten und/oder ein Mahnverfahren einleiten wirst, wenn das Geld nicht binnen 14 Tagen auf ein von Dir genanntes Konto überwiesen wird. Bei einem Strafverfahren kann man sich nach § 38 Abs.2 Z 1 BWG (Bankwesengesetz) iVm 116 StPO nicht mehr auf das Bankgeheimnis verlassen. Und bei einer Mahnklage könnten Verfahrenskosten auf ihn zukommen. Das mit dem Rechtsschutz muss nicht stimmen und das alles unter der Annahme, dass das Geld bei ihm schon etliche Zeit auf dem Konto liegt. Die vorsätzliche Zurückhaltung einer irrtümlich erhaltenen Zahlung ist eine unrechtmäßige Bereicherung. Er kann das Geld nur behalten, wenn er den Nachweis erbringen kann, dass es ihm zusteht. Es gibt keine Verpflichtung, sämtliche Kontoeingänge auf Fehlbuchungen zu überprüfen und selbstständig die Rücküberweisung zu veranlassen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

babylon2018
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Re: Rückforderung der auf ein falsches Konto überwiesenen Einkommenssteuerrückzahlung

Beitrag von babylon2018 » 11.01.2025, 17:45

Danke für die Information, liebe Grüße

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