Versehentlich nicht bezahlt

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JUSLINE
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Versehentlich nicht bezahlt

Beitrag von JUSLINE » 07.07.2003, 17:26

Wir machten einen Familienausflug nach Brezlav(Tschechien). Da wir mehr als 5 Personen waren fuhren wir mit 2 Autos. In meinem Auto waren u.a. meine Frau und ich, mit dem Auto meiner Frau fuhr unsere Tochter. Bei der letzten Tankstelle (Selbstbedienung) vor der Einreise nach Österreich tankte ich mein Auto voll und unsere Tochter das Auto meiner Frau. Ich ging in den Shop und bezahlte meine Tankfüllung, meine Frau ging in den Shop und kaufte sich ein Eis. Da unsere Tochter sowohl meine Frau als auch mich in den Shop gehen sah, dachte sie, daß meine Frau auch Ihre Tankrechnung bezahlt hätte und fuhr weiter, ebenso wie ich.

Am Abend, als wir darüber sprachen, bemerkten wir unser Versehen. Wie sollen wir uns jetzt verhalten?

Muß meine Tochter mit einer Verwaltungsstrafe rechnen?

Angeblich sind die meisten Tankstellen Videoüberwacht und wenn Tankrechnungen nicht bezahlt werden, wird angezeigt.

Der Fall, daß an einer Selbstbedienungstankstelle aus Versehen nicht bezahlt wird, muß ja öfters vorkommen.




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JUSLINE
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RE: Versehentlich nicht bezahlt

Beitrag von JUSLINE » 08.07.2003, 07:59

zu den strafrechtlichen problemen des selbstbedienungstankens gab es - zumindest betreffend österr. recht - in der sogenannten "richterzeitung" aus 1988, S.233, einen aufsatz, der verschiedene straftatbestände wie diebstahl, betrug oder unterschlagung auf ihre anwendbarkeit untersucht. ein verwaltungsstraftatbestand ist das jedenfalls nicht. mit der aufklärung des versehens und der nachträglichen bezahlung müsste jedoch die sache - bei entsprechendem entgegenkommen der tankstellenkette - ohne viel aufhebens zu bereinigen sein.

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