Guten Tag!
Habe eine Klage gegen meinen Vater angestrengt, der mich bei einer Gerichtsverhandlung als "Andersartig" eingestuft hat.
Habe jedoch die Klage verloren mit der Begründung, daß man diese Aussage im Kontext verstehen müsse..."sehr unterschiedlich".
Die Beweisführung war eine klare Sache, nur wer läßt sich gern als andersartig einstufen?
Ich persönlich empfinde das als große Beleidigung, und den Freispruch für meinen Vater als eine große Farce.
Lohnt es sich gegen dieses Urteil zu berufen?
mfg
ru
Ehrenbeleidigung
RE: Ehrenbeleidigung
Ist das nicht ein menschliches Problem..
Manches Verhalten ist kränkend und wird eben zurecht als kränkend empfunden, doch das Recht zieht seine Grenze, und so kommt es oft zu keiner Bestrafung, auch wenn diese grundsätzlich nach den Gesetzen möglich wäre.
Verschiedene Interpretationsweisen eines Ausspruches..
Wenn der Ausspruch Ihres Vaters vor dem Gericht erfolgte, bedenken Sie bitte, dass RichterInnen wohl an dergleichen gewöhnt sind, und sich ihre eigene Meinung bilden über den Menschen, der so apostrophiert wird.
mfg,MA.
Manches Verhalten ist kränkend und wird eben zurecht als kränkend empfunden, doch das Recht zieht seine Grenze, und so kommt es oft zu keiner Bestrafung, auch wenn diese grundsätzlich nach den Gesetzen möglich wäre.
Verschiedene Interpretationsweisen eines Ausspruches..
Wenn der Ausspruch Ihres Vaters vor dem Gericht erfolgte, bedenken Sie bitte, dass RichterInnen wohl an dergleichen gewöhnt sind, und sich ihre eigene Meinung bilden über den Menschen, der so apostrophiert wird.
mfg,MA.
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