Neubau, Baumängel

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JUSLINE
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Neubau, Baumängel

Beitrag von JUSLINE » 25.06.2003, 21:18

Hallo,

ein 2002 neu errichteter Wohnhaus mit 9 Eigentumswohnungen

wurde schlecht fundiert, die Kellerräume sind in unterschiedlichen Stadien des Schimmelbefalls, stellenweise steht dort das Wasser. Der Bauträger sprach zuerst von aufsteigender Restfeuchtigkeit, inzwischen hat ein Sachverständiger den Schaden besichtigt und begut(schlecht)achtet ... Der Bauträger hat lediglich eine Reihe Fliesen an den Wänden entfernt und spricht von "Beobachten", "Regenfälle" etc. Er tut nichts und wir, die Eigentümer, befürchten, dass er eher in Konkurs geht als dass er den Schaden behebt. Könnten Sie uns einen guten Rat geben - an wen wenden wir uns? Was tun?

Vielen Dank!




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JUSLINE
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RE: Neubau, Baumängel

Beitrag von JUSLINE » 29.06.2003, 02:22

- an wen wenden wir uns? Was tun?

- Sehen Sie in Ihren Verträgen nach, wer alles Ihr Vertragspartner ist, wie die genaue Firmenbezeichnung lautet, Firmensitz uäm. Haben Sie das Wohnungseigentum vom Bauträger gekauft, dann ist es dieser - es könnte aber noch ein anderer als Verkäufer da sein, an den sich sich möglicherweisen wenden können.

- Holen Sie Informationen über die tatsächlich bestehende Vermögens- und Zahlungssituation ein (Pfändungen? Konkursanträge?) - Wirtschaftsauskunfteien, Kreditschutzverbände geben Auskunft, Kosten lassen sich telefonisch vorab erfragen, ist nicht so teuer. Versuchen Sie sich beim RA des Bauträgers nach dessen Leistungswilligkeit (im Hintergrund auch: Leistungsfähigkeit) zu informieren.

- Versuchen Sie, möglichst rasch abzuklären, ob jemand von Ihnen Rechtsschutzdeckung für zu führende Prozesse im Zusammenhang mit dem ETW-Kauf bzw. den Mängeln bekommen kann. Falls ja, dann fällt das Prozesskostenrisiko weg, zB auch für den Fall, dass Sie einen Prozess gewinnen, und der Gegner Ihre Anwaltskosten nicht imstande ist zu begleichen..

- Dann am besten mit Anwalt versuchen, Ansprüche durchzusetzen: Zuerst ein Aufforderungsschreiben mit kurzer Fristsetzung, dann Klage, Beweissicherungsantrag uäm.

- Ein Forderungsschreiben - also eine Verschriftlichung all dessen, was Sie vielleicht schon hundertmal telefonisch versucht haben zu erreichen, schadet jedenfalls nie, doch sollte es mE doch am besten von einem Fachmann/Fachfrau konzipiert werden.

- Jedenfalls versuchen, sich nicht hinhalten zu lassen;

- "Baumeister" sind wirtschaftlich gesehen oft auch "Stehaufmanderln" und bestehen länger,als man glaubt. Hoffentlich bekommen Sie doch noch Ihre Leistung und müssen nicht zusammensteuern, um einen anderen Unternehmer zu zahlen, der die Mängel saniert!



mfg, MA.


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