Schaden durch Katze, wer haftet

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Schaden durch Katze, wer haftet

Beitrag von JUSLINE » 23.06.2003, 13:06

Die Katze eines Nachbars versuchte während meiner Abwesenheit durch ein gekipptes Fenster meines Hauses einzusteigen, und verfing sich dabei. Während des Befreiungskampfes verursachte die Katze einen erheblichen Schaden (Kostenvoranschlag von ca. 550€) mit den Krallen an dem Holzfenster. Die Katze wurde später in dem Fenster tot aufgefunden.



Der Katzenbesitzer weigert sich den entstandenen Schaden durch eine Fachwerkstätte reparieren zu lassen.

Seine Begründung lautet: Der Schaden einer Katze ist nicht durch eine Haushaltsversicherung gedeckt. Außerdem fällt eine Katze unter die Kategorie Wild und ist somit nicht versicherbar bzw. für den Schaden einer Katze haftet nicht der Katzenbesitzer.



Meine Fragen:

Sind die Aussagen des Katzenbesitzers richtig?

Wo könnte ich dieses Problem ohne großen finanziellen Aufwand rechtlich prüfen lassen?




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JUSLINE
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RE: Schaden durch Katze, wer haftet

Beitrag von JUSLINE » 23.06.2003, 15:21

1) Bei Ihrer eigenen Haushaltsversicherung/Gebäudeversicherung, indem Sie den Schaden dort geltend machen



2) Beim Fensterlieferanten/-produzenten, falls die Vorrichtungen des Fensters Unfallgefahren (vielleicht auch für Kinder?) bergen (Produkthaftpflicht). Ich glaube, jeder Fensterkonstrukteur muss heute damit rechnen, dass ein Haushalt Katzen beherbergt, und man damit rechnen muss, dass diese verschiedene Einstiege ins Haus probieren..



2) Über eine bestehende Rechtsschutzversicherung (möglicherweise bei der Haushaltsversicherung dabei) anwaltlich prüfen lassen.



Ansonsten: Es mag schon sein, dass der Nachbar, keine Haftpflichtversicherung für Schäden, die durch die Katze verursacht wurden, abgeschlossen hat. Die Tierhalterhaftung nach § 1320 ABGB gilt aber grundsätzlich auch für Katzen (Hauskatzen). Im gegenständlichen Fall frägt man sich nur, ob es Rechtspflicht eines Katzenbesitzers ist, seine Katze rund um die Uhr im Haus einzusperren, damit nicht genau das passieren kann, was hier passiert ist. (An diese Unfallmöglichkeit hat wohl niemand gedacht). Dieser Umstand ließe sich auch noch allenfalls rechtlich untersuchen, anhand der Rechtssprechung, ich schätze eher, dass Katzen, die nicht bissig oder infektiös sind, nicht eingesperrt werden oder an der Leine geführt werden müssen, schätzt doch vielmehr üblicherweise jedermann ihre Qualitäten des Mäusefanges..



Vielleicht wäre es in Ihrem Fall ganz günstig, zu versuchen, eine gütliche Einigung mit dem Nachbarn herbeizuführen, sodass dieser zumindest etwas bezahlt (falls nicht andere Kostenträger in Fragen kommen). Sonst könnte es nämlich am Ende noch so kommen, dass er von Ihnen Schadenersatz für die verunfallte Katze fordert..



siehe auch:



Tierhalterhaftung nach § 1320 ABGB auch für Katze

http://free.pages.at/lady/a_raudi021.htm



....





Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch - ABGB



§ 1320.

Wird jemand durch ein Tier beschädigt, so ist derjenige dafür verantwortlich, der es dazu angetrieben, gereizt oder zu verwahren vernachlässigt hat. Derjenige, der das Tier hält, ist verantwortlich, wenn er nicht beweist, daß er für die erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung gesorgt hatte.








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