Bescheidbeschwerde, was ist das Datum des fristauslöseden Antrages?

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Naturi
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Bescheidbeschwerde, was ist das Datum des fristauslöseden Antrages?

Beitrag von Naturi » 07.01.2025, 21:13

Hallo,

bei der Überweisung der 30,00€ für die Bescheidbeschwerde soll ich das Datum des fristauslöseden Antrages eintragen. Was ist damit gemeint? Das Datum der Bescheidzustellung? Das Datum an dem ich die Beschwerde abschicke? oder...?

MfG Naturi



alles2
Beiträge: 3785
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Bescheidbeschwerde, was ist das Datum des fristauslösenden Antrags?

Beitrag von alles2 » 08.01.2025, 00:52

Die vollständige Ausführung lautet:
Bei elektronischer Überweisung der Beschwerdegebühr mit der Funktion „Finanzamtszahlung“ sind die Steuernummer/ Abgabenkontonummer 109999102, die Abgabenart „EEE-Beschwerdegebühr“ und das Datum des Bescheides (als Zeitraum) anzugeben. Sofern der Beschwerde kein Bescheid zugrunde liegt (zB Säumnisbeschwerde und Maßnahmenbeschwerde), ist das Datum des fristauslösenden Antrags oder jenes Ereignisses, gegen das sich die Beschwerde richtet, (als Zeitraum) anzugeben.
Meiner Auffassung nach ist das Datum des Bescheides anzugeben, wenn sich die Beschwerde gegen einen Bescheid richtet. Geht der Beschwerde kein Bescheid voraus, so wäre das Datum Deines Antrages anzuführen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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