Darf sich eine Wahlwerbende Partei zur Gemeinderatswahl mit der Gemeinde gleichsetzen? Also Partei X hat eine facebookgruppe zur Wahlwerbung und schreibt zBsp"Die Gemeinde hat ein neues Kulturzentrum erreichtet. Ein wundervoller Bau zum Wohle der Bevölkerung. Wir haben 3 Millionen für euch investiert".
Es ist schon grenzwertig als Parei, wenn auch mit absoluter Mehrheit zu suggerieren, dass Gemeindeprojekte Parteiprojekte seien, aber spätestens das wir ist zu viel, oder? Wir haben investiert würde ja bedeuten die Partei und nicht die Gemeinde. Wie ist das rechtlich?
Wahlwerbung
Re: Wahlwerbung
Noch keine Meinungen dazu?
Re: Wahlwerbung
Meinung ja, aber keine rechtliche! Wenn das Projekt rein von der Partei gegen sämtliche Widerstände durchgesetzt werden konnte, wäre es für mich moralisch vertretbar.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Wahlwerbung
In diesem Fall wird täglich von Errungenschaften der Gemeinde geschrieben, die in gemeinsamen Beschlüssen gefasst wurden. Wenn dann noch steht "wir haben Geld investiert" ist es zumindest nicht eindeutig oder sogar irreführend denke ich.
Re: Wahlwerbung
Man darf schon zwischen einer möglicherweise unglücklichen Formulierung und bewusst verzerrte Äußerung unterscheiden. Daher wäre vorab abzuklären, was die Idee dahinter war, bevor man rechtlich etwas initiieren möchte. Natürlich kann hinter jedem Satz etwas hineingedeutet werden, was vom Verfasser so nicht gemeint war, der nicht unbedingt damit rechnen muss, wie es vom Einzelnen aufgefasst werden könnte. Ein darauf Aufmerksammachen sollte helfen, dass die Sache bereinigt wird.
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Re: Wahlwerbung
Ich möchte nichts initiieren, sondern rechtlich abklären. Was die Idee dahinter ist, ist ganz klar.alles2 hat geschrieben: ↑05.01.2025, 16:13Man darf schon zwischen einer möglicherweise unglücklichen Formulierung und bewusst verzerrte Äußerung unterscheiden. Daher wäre vorab abzuklären, was die Idee dahinter war, bevor man rechtlich etwas initiieren möchte. Natürlich kann hinter jedem Satz etwas hineingedeutet werden, was vom Verfasser so nicht gemeint war, der nicht unbedingt damit rechnen muss, wie es vom Einzelnen aufgefasst werden könnte. Ein darauf Aufmerksammachen sollte helfen, dass die Sache bereinigt wird.
Re: Wahlwerbung
Wir sind einfach zu wenig involviert, um eine juristische Einschätzung abgeben zu können! Aus der Ferne ist es schwer zu beurteilen!
Und wenn Du ein Feedback bekommen würdest, wonach die Message rechtlich fragwürdig wäre, was hättest davon bzw. was würde in weiterer Folge veranlasst werden?
Und wenn Du ein Feedback bekommen würdest, wonach die Message rechtlich fragwürdig wäre, was hättest davon bzw. was würde in weiterer Folge veranlasst werden?
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Re: Wahlwerbung
…mediale Auftritte von Politikern (Stichwort "Ischgl") können durchaus (Amts-)Haftungen auslösen, wenn jemand im Vertrauen auf die falsche Mitteilung einen Schaden bzw. Nachteil erleidet …
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