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Bescheidbeschwerde, Formulierung im Punkt Anträge

Verfasst: 04.01.2025, 17:22
von Naturi
Hallo,
ich suche jemand, der sich mit der Formulierung in einer Bescheid­beschwerde beim Punkt "Anträge" auskennt. Ich habe da einen Musterbrief hergenommen und für meine Situation angepasst, bei dem ich auch noch eine kleine Änderung machen möchte, mich aber da zu wenig auskenne. Da ich die Beschwerde am 8. abschicken möchte, habe ich nur noch wenig Zeit.
A N T R Ä G E
Das Bundesverwaltungsgericht möge
1. nach Anberaumung und Durchführung einer mündlichen Verhandlung
2. gemäß Art. 130 Abs. 4 B-VG und § 28 Abs. 2 VwGVG in der Sache selbst entscheiden und den angefochtenen Bescheid ersatzlos aufheben und das gegen mich eingeleitete Verwaltungsverfahren einstellen;

in eventu,

den angefochtenen Bescheid aufheben und die Angelegenheit zur Erlassung eines neuen Bescheides an die belangte Behörde (Erstbehörde) zurückverweisen;
3. gemäß Art. 140 Abs. 1 Z 1 lit a B-VG beim Verfassungsgerichtshof den Antrag auf Gesetzesprüfung hinsichtlich des ORF-Beitrags-Gesetzes 2024 stellen und die Aufhebung des genannten Gesetzes als zur Gänze als gesetz- und verfassungswidrig beantragen.
Da ich aus verschiedenen Grünen nach Möglichkeit keine mündliche Verhandlung haben möchte, würde ich die gerne nicht mit beantragen. Kann ich da einfach den Punkt 1 streichen, den 2. auf 1. und den 3. auf 2. umbenennen?

Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Naturi

Re: Bescheidbeschwerde, Formulierung im Punkt Anträge

Verfasst: 04.01.2025, 20:12
von alles2
Kannst bedenkenlos weglassen. Das muss nicht separat beantragt werden. Wenn das Gericht eine (öffentliche) mündliche Verhandlung für notwendig hält, würde es das von sich aus anberaumen. Beantragt der Rechtswerber so eine Verhandlung, muss das Gericht dem sowieso nicht folgen und würde in ihrem Spruch die standardisierte Begründung nach der gesetzlichen Grundlage ausführen.

Re: Bescheidbeschwerde, Formulierung im Punkt Anträge

Verfasst: 04.01.2025, 20:49
von Naturi
alles2 hat geschrieben:
04.01.2025, 20:12
Kannst bedenkenlos weglassen.
Ich danke vielmals! :)