ich suche jemand, der sich mit der Formulierung in einer Bescheidbeschwerde beim Punkt "Anträge" auskennt. Ich habe da einen Musterbrief hergenommen und für meine Situation angepasst, bei dem ich auch noch eine kleine Änderung machen möchte, mich aber da zu wenig auskenne. Da ich die Beschwerde am 8. abschicken möchte, habe ich nur noch wenig Zeit.
Da ich aus verschiedenen Grünen nach Möglichkeit keine mündliche Verhandlung haben möchte, würde ich die gerne nicht mit beantragen. Kann ich da einfach den Punkt 1 streichen, den 2. auf 1. und den 3. auf 2. umbenennen?A N T R Ä G E
Das Bundesverwaltungsgericht möge
1. nach Anberaumung und Durchführung einer mündlichen Verhandlung
2. gemäß Art. 130 Abs. 4 B-VG und § 28 Abs. 2 VwGVG in der Sache selbst entscheiden und den angefochtenen Bescheid ersatzlos aufheben und das gegen mich eingeleitete Verwaltungsverfahren einstellen;
in eventu,
den angefochtenen Bescheid aufheben und die Angelegenheit zur Erlassung eines neuen Bescheides an die belangte Behörde (Erstbehörde) zurückverweisen;
3. gemäß Art. 140 Abs. 1 Z 1 lit a B-VG beim Verfassungsgerichtshof den Antrag auf Gesetzesprüfung hinsichtlich des ORF-Beitrags-Gesetzes 2024 stellen und die Aufhebung des genannten Gesetzes als zur Gänze als gesetz- und verfassungswidrig beantragen.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Naturi