Geehrte Community !
Vorerst ein herzliches Prosit 2025 an alle hier. Aber natürlich habe ich, oder besser gesagt mein Sohn ein massives Problem, beidem er juristischen Rat benötigt. Ich hoffe, ich habe die richtige Rubrik gewählt
Die Fakten:
Mein Sohn lernte vor acht Jahren eine junge Dame kennen, große Liebe auf beiden Seiten, wie das halt so ist. Vor sechs Jahren sind sie in eine gemeinsame Genossenschaftswohnung gezogen um das Leben zusammen zu verbringen, spätere Heirat nicht ausgeschlossen.
Für den Baukostenbeitrag in Höhe von 40000 € wurde gemeinsam ein Kredit aufgenommen, bei dem Beide als Kreditnehmer eingetragen sind. Ebenso stehen Beide als Hauptmieter im Mietvertrag.
Die Kosten wurden von den Beiden in folgender Art und Weise auf Grund von mündlichen Vereinbarungen geteilt bzw. vereinbart:
Die Kreditrate, sowie die Kosten für Energie und Wärme bzw. Versicherung würden vom weiblichen Part des Paares getragen, während mein Sohn die Miete für die Wohnung und die beiden Parkplätze getragen hat. In Summe hat mein Sohn aber durch die Höhe der Miete mehr bezahlt, ist aber auch der wirtschaftlich Stärkere der Beiden.
Vor sechs Wochen nun hat die Dame meinem Sohn erklärt: „Ich liebe dich nicht mehr, habe einen Neuen“ und ist ausgezogen zum neuen Partner. Kann passieren, aber die Dame ist jetzt der Meinung, da sie den Kredit bezahlt hat, gehöre ihr die Wohnung, mein Sohn habe wegen der Bezahlung der Miete einfach „Pech gehabt“!
Da aber das Geld des Kredites ja bei der Hausverwaltung liegt und lediglich 1% pro Jahr vermindert wird ist es nicht einsehbar, dass mein Sohn leer ausgehen soll. Keiner der Beiden könnte sich die Wohnung alleine leisten, das hat nur funktioniert, da beide ihren Anteil bezahlt haben. Die Wohnung wird also an die Hausverwaltung zurückgehen
Jetzt meine Frage:
Kann mein Sohn die von ihm bezahlte Miete, die ja auch in ihrem Namen bezahlt wurde, anteilsmäßig gegenverrechnen oder ist das Geld weg?
Da mein Sohn ja für den Kredit solidarisch haftet, wurde ja auch der Kredit zwar von ihr, aber doch in beider Namen bezahlt. Hat mein Sohn damit einen Anspruch auf die anteilsmäßige Auszahlung des Baukostenbeitrages nach Abzug des restlichen Kredits?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfestellung
Tellme
Probleme bei einer Trennung
Re: Probleme bei einer Trennung
Verloren ist da noch nichts und wäre zuerst mit dem Kreditinstitut zu klären, wie das mit der Auszahlung des Kredits für den Finanzierungsbeitrag der Genossenschaftswohnung weitergeht. Der Bank ist es nämlich egal, wer zu welchem Teil davon abbezahlt, was die beiden Herrschaften unter sich ausmachen könnten. So einfach, wie es sich die Dame macht, ist es nicht, denn es wurde von niemanden Eigentum erworben:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=7782#p46132
Ist eben die typische Haltung bei einem drohenden Rosenkrieg, wo dann völlig darauf vergessen wird, dass man nur auf Grund der Gesamtsituation eine Wohnung quasi mietzinsfrei bewohnen konnte. Ist wie bei einer Scheidung, bei der die Naturalleistung einer Frau im gemeinsamen Haushalt gegen die beigesteuerte Geldleistung des Mannes abgewogen werden würde. Oder wenn es um die Unterhaltsleistungen bei einem gemeinsamen Kind, bei der meist die Mutter den Naturalunterhalt leistet, während es vom Vater üblicherweise ein Anspruch auf Geldunterhalt hat. Da kann auch nicht sagen, die Mutter hätte nicht zu den Lebenshaltungskosten beigetragen.
Werden sich die beiden nicht einig, dass jedem die Hälfte zustehen könnte, müsste wohl der Klagsweg angedroht werden, so wie es auch hier erwähnt wurde:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=6&t=19579#p46447
Bei lebensnaher Betrachtung würde vermutlich auch ein Richter die Ansicht vertreten, dass dem Sohn ein berechtigter Anteil zustehen würde. Ein entscheidendes Kriterium könnte die Beweiskraft werden, wenn es Aussage gegen Aussage steht und niemand sonst was Schriftliches in der Hand hat.
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=7782#p46132
Ist eben die typische Haltung bei einem drohenden Rosenkrieg, wo dann völlig darauf vergessen wird, dass man nur auf Grund der Gesamtsituation eine Wohnung quasi mietzinsfrei bewohnen konnte. Ist wie bei einer Scheidung, bei der die Naturalleistung einer Frau im gemeinsamen Haushalt gegen die beigesteuerte Geldleistung des Mannes abgewogen werden würde. Oder wenn es um die Unterhaltsleistungen bei einem gemeinsamen Kind, bei der meist die Mutter den Naturalunterhalt leistet, während es vom Vater üblicherweise ein Anspruch auf Geldunterhalt hat. Da kann auch nicht sagen, die Mutter hätte nicht zu den Lebenshaltungskosten beigetragen.
Werden sich die beiden nicht einig, dass jedem die Hälfte zustehen könnte, müsste wohl der Klagsweg angedroht werden, so wie es auch hier erwähnt wurde:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=6&t=19579#p46447
Bei lebensnaher Betrachtung würde vermutlich auch ein Richter die Ansicht vertreten, dass dem Sohn ein berechtigter Anteil zustehen würde. Ein entscheidendes Kriterium könnte die Beweiskraft werden, wenn es Aussage gegen Aussage steht und niemand sonst was Schriftliches in der Hand hat.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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