Firma A beauftragt Firma B mit der Durchführung von Arbeiten. B verursacht im Zuge dessen einen Schaden am Eigentum von A, den B durch Firma C beheben lässt. C stellt ihre Arbeiten B in Rechnung. B geht jedoch in Konkurs und C belangt nun A mit dem Argument, A sei - als Eigentümer - bereichert. Geht das? Falls ja, würde ja die "Insolvenzgefahr" (= also die Gefahr, womöglich nichts bzw. allenfalls nur eine Quote zu erhalten) von C auf A übergehen und A würde womöglich auf dem Schaden sitzen bleiben, obwohl B und nicht A die Arbeiten von C beauftragt hat...
Vielen Dank!
Auftraggeber = Schuldner?
Re: Auftraggeber = Schuldner?
Ohne noch die vertraglichen Details zu kennen (der Auftraggeber könnte ja sämtliche Haftungen auf sich genommen haben bzw. es könnte Klauseln für allenfalls beigezogene Subunternehmer geben), würde ich da eher einen anderen prinzipiellen Ansatz verfolgen. Wüsste nämlich nicht, wo sich der Auftraggeber einen Vorteil verschafft haben soll, wenn ihm wer einen Schaden zugefügt hat, der auf eigene Kosten behoben wurde. Daher kann ich die Bereicherung nicht erkennen. Das könnten halt die verzweifelten Methoden sein, wenn wer weiß, dass er nicht zu seinem Geld kommt und es nun mit sachlich ungerechtfertigten Druckmitteln zur Durchsetzung eines zivilrechtlichen Anspruchs versucht.
Stellt Dich das noch nicht zufrieden, würde ich Dir das hier nahelegen:
https://www.wko.at/gewerberecht/haftung-unternehmer-dienstnehmer
Ein Faktor könnte nämlich auch sein, weshalb es zu der mangelhaften Arbeit kam. Aber grundsätzlich besteht für Erfüllungsgehilfen (Firma C) ein Regressanspruch nur gegenüber dem Auftragnehmer (Firma B bzw. Generalunternehmer) des Auftraggebers (Firma A, z.B. ein Bauherr). Ein direkter Regress des Subunternehmers an einen Nicht-Vertragspartner (Sprungregress genannt) scheidet für gewöhnlich aus.
Stellt Dich das noch nicht zufrieden, würde ich Dir das hier nahelegen:
https://www.wko.at/gewerberecht/haftung-unternehmer-dienstnehmer
Ein Faktor könnte nämlich auch sein, weshalb es zu der mangelhaften Arbeit kam. Aber grundsätzlich besteht für Erfüllungsgehilfen (Firma C) ein Regressanspruch nur gegenüber dem Auftragnehmer (Firma B bzw. Generalunternehmer) des Auftraggebers (Firma A, z.B. ein Bauherr). Ein direkter Regress des Subunternehmers an einen Nicht-Vertragspartner (Sprungregress genannt) scheidet für gewöhnlich aus.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Auftraggeber = Schuldner?
...bereichert wäre man mM erst dann, wenn der ursprünglich bestehende Rechtsgrund (Vertrag) z.B. durch Arglist weggefallen ist oder überhaupt ein solcher nie wirklich bestanden hat...
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