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Dienstleistungszeit vor der Freistellung
Verfasst: 27.12.2024, 16:40
von Birgit
Ist es möglich, die Freistellung auch nach einer längeren Dienstleistungszeit in Anspruch zu nehmen, wenn ich zum Beispiel die 5jährige Rahmenzeit wähle?
Re: Dienstleistungszeit vor der Freistellung
Verfasst: 29.12.2024, 21:18
von alles2
Du beziehst Dich auf das Sabbatical/Sabbatjahr/Freijahr bzw. eine Dienstfreistellung bei fortlaufender Bezahlung nach § 20a Abs.3 VBG (Vertragsbedienstetengesetz). Nach frühestens 2 Jahren kann die Freistellungsphase im 3., 4. oder 5. Jahr der Rahmenzeit in Anspruch genommen werden.