Dienstleistungszeit vor der Freistellung
Dienstleistungszeit vor der Freistellung
Ist es möglich, die Freistellung auch nach einer längeren Dienstleistungszeit in Anspruch zu nehmen, wenn ich zum Beispiel die 5jährige Rahmenzeit wähle?
Re: Dienstleistungszeit vor der Freistellung
Du beziehst Dich auf das Sabbatical/Sabbatjahr/Freijahr bzw. eine Dienstfreistellung bei fortlaufender Bezahlung nach § 20a Abs.3 VBG (Vertragsbedienstetengesetz). Nach frühestens 2 Jahren kann die Freistellungsphase im 3., 4. oder 5. Jahr der Rahmenzeit in Anspruch genommen werden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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