Zeugen - Ladung
Verfasst: 22.12.2024, 17:30
Ich habe ein paar Fragen zur Zeugenladung.
Wieviel kann ein Zeuge an Reisegebühren verlangen, wenn er von Wien nach Innsbruck anreisen muss? Das Kilometergeld, wenn er mit dem Auto fährt? Die Ticketkosten, wenn er öffentlich unterwegs ist?
Wie ist das mit dem Verdienstentgang? Muss der Dienstgeber den Zeugen weiterhin bezahlen, muss sich der Zeuge Urlaub nehmen, was genau kann er verlangen?
Wenn der Kläger einen Zeugen namhaft gemacht hat und dieser geladen wurde, kann er dann auch wieder - vor der Verhandlung - auf diesen Zeugenbeweis verzichten? Wie macht er das am besten? Einfach einen Schriftsatz, wonach auf Zeuge X verzichtet wird? Ab welchem Zeitpunkt muss der Zeuge dann tatsächlich nicht mehr der Ladung Folge leisten? (sprich: reicht es, wenn der Kläger verzichtet oder muss der Richter einen entsprechenden Beschluss fassen? Theoretisch könnte ja der Gegner den Zeugen beantragen...)
Vielen Dank im Voraus!
Wieviel kann ein Zeuge an Reisegebühren verlangen, wenn er von Wien nach Innsbruck anreisen muss? Das Kilometergeld, wenn er mit dem Auto fährt? Die Ticketkosten, wenn er öffentlich unterwegs ist?
Wie ist das mit dem Verdienstentgang? Muss der Dienstgeber den Zeugen weiterhin bezahlen, muss sich der Zeuge Urlaub nehmen, was genau kann er verlangen?
Wenn der Kläger einen Zeugen namhaft gemacht hat und dieser geladen wurde, kann er dann auch wieder - vor der Verhandlung - auf diesen Zeugenbeweis verzichten? Wie macht er das am besten? Einfach einen Schriftsatz, wonach auf Zeuge X verzichtet wird? Ab welchem Zeitpunkt muss der Zeuge dann tatsächlich nicht mehr der Ladung Folge leisten? (sprich: reicht es, wenn der Kläger verzichtet oder muss der Richter einen entsprechenden Beschluss fassen? Theoretisch könnte ja der Gegner den Zeugen beantragen...)
Vielen Dank im Voraus!