Wasserschaden - Versicherungsfall unmöglich weil Hausverwaltung und Verursacher nicht mitwirken
Verfasst: 21.12.2024, 12:49
Hallo zusammen. Ich hoffe, jemand kann mir bei folgendem Fall helfen.
Bei Renovierungsarbeiten wurde eine Wohnung in Wien überflutet, was zu Wasserschäden an der Decke der darunter liegenden Wohnung führte.
Die Firma, die an der Wohnung arbeitete, behauptete, das Leck sei durch einen Rohrbruch verursacht worden. Das Unternehmen und der Eigentümer der Wohnung erklärten, die Ursache des Rohrbruchs sei behoben worden.
Der Eigentümer der Wohnung, in der die Decke beschädigt wurde, meldete dies der Hausverwaltung und verlangte eine Schadensmeldung bei der Gebäudeversicherung.
Die Hausverwaltung erklärte, dass sie den Versicherungsanspruch nur geltend machen könne, wenn der Eigentümer der Wohnung, aus der das Wasser kam, den Nachweis erbringt, dass die Ursache des Lecks behoben worden ist.
Der Eigentümer der Wohnung, aus der das Leck kam, ignorierte die von der Hausverwaltung geforderte Bestätigung und bot stattdessen an, den Schaden an der Decke zu beheben. Der Eigentümer der unteren Wohnung zieht es jedoch vor, den Schaden über die Gebäudeversicherung beheben zu lassen.
Da der Eigentümer, der den Schaden verursacht hat, sich weigert, das von der Gebäudeversicherung geforderte Ursachenbehebungsnachweis zu übergeben, und die Hausverwaltung sich weigert, den Schaden bei der Gebäudeversicherung geltend zu machen, was kann der Eigentümer der unteren Wohnung in dieser Situation tun? Es ist nicht möglich, dass der Eigentümer ohne Vollmacht direkt bei der Versicherungsgesellschaft einen Schadensfall geltend macht.
Auf welcher Rechtsgrundlage kann die Hausverwaltung die Bearbeitung des Schadensfalls verweigern?
Vielen Dank im Voraus.
Bei Renovierungsarbeiten wurde eine Wohnung in Wien überflutet, was zu Wasserschäden an der Decke der darunter liegenden Wohnung führte.
Die Firma, die an der Wohnung arbeitete, behauptete, das Leck sei durch einen Rohrbruch verursacht worden. Das Unternehmen und der Eigentümer der Wohnung erklärten, die Ursache des Rohrbruchs sei behoben worden.
Der Eigentümer der Wohnung, in der die Decke beschädigt wurde, meldete dies der Hausverwaltung und verlangte eine Schadensmeldung bei der Gebäudeversicherung.
Die Hausverwaltung erklärte, dass sie den Versicherungsanspruch nur geltend machen könne, wenn der Eigentümer der Wohnung, aus der das Wasser kam, den Nachweis erbringt, dass die Ursache des Lecks behoben worden ist.
Der Eigentümer der Wohnung, aus der das Leck kam, ignorierte die von der Hausverwaltung geforderte Bestätigung und bot stattdessen an, den Schaden an der Decke zu beheben. Der Eigentümer der unteren Wohnung zieht es jedoch vor, den Schaden über die Gebäudeversicherung beheben zu lassen.
Da der Eigentümer, der den Schaden verursacht hat, sich weigert, das von der Gebäudeversicherung geforderte Ursachenbehebungsnachweis zu übergeben, und die Hausverwaltung sich weigert, den Schaden bei der Gebäudeversicherung geltend zu machen, was kann der Eigentümer der unteren Wohnung in dieser Situation tun? Es ist nicht möglich, dass der Eigentümer ohne Vollmacht direkt bei der Versicherungsgesellschaft einen Schadensfall geltend macht.
Auf welcher Rechtsgrundlage kann die Hausverwaltung die Bearbeitung des Schadensfalls verweigern?
Vielen Dank im Voraus.