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SchUG - Rechtsmittel / Instanzen

Verfasst: 16.12.2024, 09:01
von Jochen Hoedl
Guten Morgen!
Der eigentliche Weg um Themen die Eltern mit Lehrern haben zu lösen, wäre der Weg über ein persönliches Gespräch. Die nächste Stufe wäre die Direktion, doch wenn all diese Gespräche nichts helfen, weil der bornierte Charakter der Lehrperson es nicht zulässt und die Direktoren einen Lehrermangel zu bekämpfen haben, wird es eine nächste Stufe brauchen.

Meine Frage an euch wäre, ob ihr mir jene Stufe nennen könntet, welche für Belange der AHS und dem SchUG zuständig wäre.

MfG

Re: SchUG - Rechtsmittel / Instanzen

Verfasst: 16.12.2024, 10:16
von alles2
Grundsätzlich kann ein Bescheid der Bildungsdirektion innerhalb von 4 Wochen mit Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) bekämpft werden. Ein gerichtlicher Beschluss könnte binnen 6 Wochen mit einer außerordentlichen Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) und/oder mit einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) angefochten werden.

Bevor es allerdings soweit kommt, sei auf das Provisorialverfahren (Widerspruch) hingewiesen:

https://www.bvwg.gv.at/fachbereiche/schulrecht_neu_start.html

Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 71 SchUG (Schulunterrichtsgesetz) iVm § 70 Abs.1 SchUG.