Beschimpfung in Mail

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Beschimpfung in Mail

Beitrag von JUSLINE » 17.06.2003, 19:49

Hallo!



Ich wurde von einen meiner Kunden in einer Mail aufs primitivste beschimpft.

Dies ohne jeglicher Provokation oder Verschuldung meinerseits.

Hintergrund des ganzen war, das der Kunde (bestand bis jetzt eine entfernte Freundschaft) sich etwas löschte und mir dies in die Schuhe schieben wollte.

Da dies nicht ging (er hat es wohl bemerkt das er schuld ist, war sich wohl zu stolz es zuzugeben) beschimpfte er mich und stellte mich als total inkompetent etc. her.



Jetzt wollte ich fragen, gibt es da eine Möglichkeit Anzeige wegen Beleidigung zu erstatten, und da ev. auch Recht zu bekommen?



Bin für jeden Kommentar dankbar!



Blade



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RE: Beschimpfung in Mail

Beitrag von JUSLINE » 17.06.2003, 21:55

Beleidigung nach § 115 Abs. 1 StGB:



"Wer öffentlich oder vor mehreren Leuten einen anderen beschimpft, verspottet, am Körper misshandelt oder mit einer körperlichen Misshandlung bedroht, ist, wenner deshwegen nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen."



Da diese Beleidigung nicht vor mehreren Leuten geschehen ist, liegt mE keine Beleidigung im Sinne des Strafgesetzbuches vor.



Nicht Anzeigeerstattung, sondern Erhebung von Privatanklage wäre erforderlich.



Vielleicht gibt es eine gesonderte Bestimmung zu Beleidigungen per Internet - bin aber nicht über das Gebiet informiert.



mfg, MA.


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RE: Beschimpfung in Mail

Beitrag von JUSLINE » 18.06.2003, 11:26

fälle nicht-öffentlicher verbaliniurien fallen meist unter landesgesetzliche verwaltungsstraftatbestände. für wien s. zb. http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht ... 200000.pdf daraus können sie näheres zu Ihrer frage entnehmen.

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