Sind mehrere Fragen in einem Umlaufbeschluss zulässig, wenn in diesem - von der HV - nur Ja- oder Nein-Antworten zulässig sind? Andernfalls sind, so die HV, nicht vollständig (sic!) ausgefüllte Stimmzettel ungültig,
M.E. sind mehrere Fragen in einem Umlaufbeschluss nicht zulässig, da ich mich bei einer einzelnen Frage (sic!) nicht der Stimme enthalten kann. Somit wird das Ergebnis bei mehreren Fragestellungen auf ein und dem selben Fragebogen, ein anderes sein, als wenn die selben Fragen auf mehreren Fragenbögen gestellt werden.
Beispiel: ein Fragebogen, zwei Fragen mit Antwortmöglichkeiten ja - nein
Frage 1 ja - nein
Frage 2 ja - nein
Datum und Unterschrift >> eine Stimmenthaltung bei einer der beiden Fragen ist nicht möglich! Würde ich Frage 1 mit ja beantworten und Frage 2 nicht beantworten (ich will mich ja der Stimme enthalten), wären gemäß Vorgabe der HV meine Stimmen bei allen Fragen ungültig.
Damit wäre das Ergebnis gemäß § 24 Abs (4) verwässert, da hier auf die abgegebenen Stimmen abgestellt wird.
§ 24 WEG
Re: § 24 WEG
Nach meinem Dafürhalten steht das den Grundsätzen der Willensbildung der Eigentümergemeinschaft entgegen, weil einer Partei somit bei der Stimmabgabe Druck ausgeübt wird. In so einem Fall kann der Beschluss binnen einem Monat ab Kundmachung mit Feststellung der Rechtsunwirksamkeit wegen formeller Mängel oder Gesetzwidrigkeit gerichtlich angefochten werden (§ 24 Abs.5 WEG).
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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