Ein Bekannter hat ein Problem mit seiner Wohnungsgenossenschaft. Seine Rechtschutzversicherung hat ihm mitgeteilt, dass
der Versicherungsbaustein „Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete“ nicht enthalten ist.
Welche Möglichkeit hat er ?
Er hat "Rechtsberatung in ganz Europa" bis 100 Euro.
Kann er sich wenigstens von einem Anwalt beraten lassen? Gibt es eine Anwaltsempfehlung in dieser Sparte
oder eine andere Lösung,?
Danke schon Mal
Baustein „Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete“ - nicht in Polizze enthalten..
Re: Baustein „Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete“ - nicht in Polizze enthalten.
Diese Situation treffe ich immer wieder vor und der Versicherungsumfang kann durchaus variieren. So kann es sein, dass er einmal im Monat unentgeltlich die Rechtsberatung von Partneranwälten in Anspruch nehmen kann, die das Honorar dann direkt mit der Versicherung abrechnen. Die Liste der Partneranwälte kann man bei der Versicherung erfragen. Es kann auch sein, dass man niemanden aus der Liste nehmen muss, weshalb man sich dann selbst um die Honorarnote kümmern muss. Im Paket enthalten kann auch ein gratis Anwaltsschreiben pro Jahr sein.
https://www.oerak.at/buergerservice/servicecorner/erste-anwaltliche-auskunft/
oder bei der Gemeinde, im Rathaus oder Magistrat nachfragen.
Das Angebot der ersten anwaltlichen Auskunft bzw. kostenlosen Erstberatung kann je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen, daher siehe ganz unten im Link:alles2 hat geschrieben: ↑15.08.2024, 12:39Ansonsten gibt es die Amtstage bei Gericht, die erste anwaltliche Kurzauskunft bei der Rechtsanwaltskammer, die kostenlose Rechtsberatung im Rathaus/Magistrat oder erste unentgeltliche Rechtsauskunft in einer Kanzlei, wenn es vorher angeboten oder vereinbart wurde. Hinsichtlich der Rechtsschutzes wäre es mit der Versicherung zu klären, mit welchen Bausteinen es abgeschlossen wurde.
https://www.oerak.at/buergerservice/servicecorner/erste-anwaltliche-auskunft/
oder bei der Gemeinde, im Rathaus oder Magistrat nachfragen.
Zuletzt geändert von alles2 am 25.11.2024, 14:07, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Baustein „Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete“ - nicht in Polizze enthalten..
@alles2
Danke für die rasche Rückmeldung.
Eine Rechtsberatung pro Monat ist inklusive bis 100 Euro im gesamten europäischen Raum.
Die Frage ist, ob z.B. ein Schweizer zum Österreichischen Recht beraten darf. Gilt hier EU Recht?
Oder muss es unbedingt ein Anwalt aus Österreich sein ?
Darf ich Polizze per PN senden ?
Danke
Danke für die rasche Rückmeldung.
Eine Rechtsberatung pro Monat ist inklusive bis 100 Euro im gesamten europäischen Raum.
Die Frage ist, ob z.B. ein Schweizer zum Österreichischen Recht beraten darf. Gilt hier EU Recht?
Oder muss es unbedingt ein Anwalt aus Österreich sein ?
Darf ich Polizze per PN senden ?
Danke
Re: Baustein „Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete“ - nicht in Polizze enthalten.
Zu grenzüberschreitende rechtsanwaltliche Tätigkeiten bzw. dienstleistende europäische Rechtsanwälten
hatte ich mich bereits hier geäußert:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=25403#p55003
Näheres findet sich bei der Rechtsanwaltskammer:
https://www.oerak.at/buergerservice/der-rechtsanwalt/europaeische-rechtsanwaelte/dienstleistende-europaeische-rechtsanwaelte/
Bereits von § 1 Abs.1 EIRAG (Europäisches Rechtsanwaltsgesetz) wird die Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs und die Niederlassung zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft in Österreich durch Staatsangehörige der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie der Schweizerischen Eidgenossenschaft, die berechtigt sind, als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt beruflich tätig zu sein, erfasst. Daher sollte das mit dem Schweizer passen, wobei dies zur Vermeidung böser Überraschungen mit der Versicherung abzuklären wäre. Es bringt nur Probleme mit sich, wenn wer anderer behaupten würde, dass der gewählte Anwalt von denen übernommen werden sollte, während sie es anders auslegen würde.
hatte ich mich bereits hier geäußert:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=25403#p55003
Näheres findet sich bei der Rechtsanwaltskammer:
https://www.oerak.at/buergerservice/der-rechtsanwalt/europaeische-rechtsanwaelte/dienstleistende-europaeische-rechtsanwaelte/
Bereits von § 1 Abs.1 EIRAG (Europäisches Rechtsanwaltsgesetz) wird die Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs und die Niederlassung zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft in Österreich durch Staatsangehörige der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie der Schweizerischen Eidgenossenschaft, die berechtigt sind, als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt beruflich tätig zu sein, erfasst. Daher sollte das mit dem Schweizer passen, wobei dies zur Vermeidung böser Überraschungen mit der Versicherung abzuklären wäre. Es bringt nur Probleme mit sich, wenn wer anderer behaupten würde, dass der gewählte Anwalt von denen übernommen werden sollte, während sie es anders auslegen würde.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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