Hallo zusammen,
ich habe keinen Passenden Beitrag gefunden und hoffe auf eure Hilfe.
Nach einer üblen Abzocke (Rundreise knapp 8.000.00 Euro) habe ich ein Reisebüro in DE/Bayern geklagt (über EVZ, europ. Mahnverv. für geringf. Forderungen, 5.000,00. Euro) da ich keinen Anwalt gefunden habe. Vom dt. Amtsgericht wurde ein schriftliches Verfahren bestätigt. Nach längerem Hin- und Her wurde ein Gütetermin mit anschl. Haupttermin mit pers. Erscheinen angeordnet. Ich hatte 4 Monate Vorbereitungszeit und hatte ein gutes Gefühl. Während des Termins wurden die Parteien weder befragt, noch durften sie sich äußern. Ich durfte auch keine Beweise vorlegen. Es wurde vom Richter einseitig beschlossen, dass keine Beweismittel vorliegen und ich mich mit 500 Euro (für die Anreise) abfinden soll. Nachdem ich das Angebot abgelehnt hatte, wurde ein neuer Termin für Ende Jänner festgesetzt, den ich mit einem Anwalt wahrnehmen sollte. Die ganze Verhandlungsdauer betrug ca. 45 Min.
Die Entfernung zum Gericht beträgt ca. 600 km, Kosten ca. 350,00 Euro.
Das Protokoll habe ich (noch) nicht erhalten.
Ich wurde 9 Monate vom Gericht "schikaniert" (Nichtzustellbarkeit wg. Adressänderung des Reisebüros, Stellungnahmen, ein paar Tage vor dem Termin hat sich der Inhaber geändert).
Erst hatte ich nur die Reise bemängelt, danach jedoch in den letzten 2,5 Jahren herausgefunden, dass es von Anfang an in allen Bereichen "nicht mit rechten Dingen" zugegangen ist - mehr kann ich dazu hier nicht veröffentlichen.
Wo kann ich mich in Österreich diesbezüglich hinwenden oder wo bekomme ich einen Rechtsanwalt der sich dieser komplexen Sache ernsthaft annimmt und mich in DE vertritt.
Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Hilfe und Ratschläge!
Nach unzumutbarem Gütetermin gegen Amtsgericht/Richter in DE vorgehen
Nach unzumutbarem Gütetermin gegen Amtsgericht/Richter in DE vorgehen
Zuletzt geändert von sabi0311 am 24.11.2024, 11:09, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Nach unzumutbarem Gütetermin gegen Amtsgericht/Richter in DE vorgehen
Weiß jetzt nicht, ob man durch Online-Rezensionen weiteres belastendes Material finden kann, um Deine Vorwürfe untermauern zu können. Zur Wahrung Deiner Rechte und um dem Verfahrensgegner auf Augenhöhe begegnen zu können, wäre zu überlegen, ob Du nicht einen Antrag auf Verfahrenshilfe stellen kannst. Es stellt sich auch die Frage, ob wegen der großen Distanz entsprechend § 128a Abs.3 dZPO (deutsche Zivilprozessordnung) eine Tagsatzung per Videokonferenz (Zoom-Verhandlung) durchzuführen wäre. Ob man gegen das Verhalten des Richters mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde reagieren möchte, sollte man sich gut überlegen. Dann wäre ob des Prozessrisikos bezüglich etwaiger Gerichts- und Anwaltskosten abzuwägen, ob einem der Kampf das wirklich wert ist. Möchte man neue Wege gehen, wäre auch die Verjährungsfrage zu klären (der Vorfall dürfte bereits länger zurückliegen).
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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