Unser maturierender Sohn bekommt seit Juli keine Familienbeihilfe mehr!
Lt. Finanzamt/Finanzministerium muss zwischen den Prüfungen ein Abstand von 4 Monaten sein - dieser Paragraph ist alt 2007!).
Von der Schule/Prüfungskommission hingegen muss zwischen der letzten Prüfung und der Reifeprüfung ein Abstand von mindestens 6 Monaten bestehen!
Unser Sohn hatte im Juni die letzte Prüfung.
Im Jänner/Februar ist die Reifeprüfung (von der Schule fix festgelegt).
Derzeit schreibt er eine VWA und bereitet sich auf die Reifeprüfung vor.
Was sollen wir tun? Er lernt und befindet sich noch in Ausbildung.
(Ohne FBH ist er nun auch nirgendwo mehr mitversichert. Und es ist für uns finanziell auch eine ziemlich große Einbuße).
Keine Familienbeihilfe für Maturaschüler
Re: Keine Familienbeihilfe für Maturaschüler
Die Informationen des Finanzamtes können manchmal sehr konfus sein, auch weil gewisse Umstände vielleicht nicht berücksichtigt worden sein könnten. Ich nehme an, dass der Sohn den 18. Geburtstag schon hinter sich hat, da sich sonst diese Frage nicht stellen würde. Und bei der von Dir genannten Ausbildung dürfte es sich um den Ausbildungsdienst für Männer und nicht um eine Berufsausbildung handeln. In der Zeit der Ableistung des Präsenz-, Ausbildungs- und Zivildienstes besteht nämlich kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Es würde jedoch bis zum Alter von 25 Jahren gewährt werden, wenn danach ein Studium begonnen werden würde. Mich würde es jedoch wundern, wenn die Wiederholungsprüfung wirklich nach mehr wie 6 Monaten seit dem ersten Antritt der Maturaprüfung erfolgt, zumal die Nachprüfung sonst im Herbst wäre. Sollte es weitere Unklarheiten geben, kann man sich diesbezüglich auch telefonisch an die Lohnsteuerberatung der Arbeiterkammer oder den Familienservice des Bundeskanzleramtes wenden:
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/service/familien-jugend-beratung/familienservice.html
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/service/familien-jugend-beratung/familienservice.html
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Keine Familienbeihilfe für Maturaschüler
Unser Sohn ist Externistenschüler (19 J.). Den Zivildienst macht er nach der Matura.
Das Antreten zu den Prüfungen ist nur zu den festgesetzten Terminen der Schule bzw. Externistenprüfungskommission möglich.
Bis jetzt ist er zu jedem festgesetzten Termin angetreten (alles mit Sehr gut/Gut bestanden) ebenso ist es nun bei der Reifeprüfung - hier muss lt. Schule/Prüfungskommission ein Abstand von mindestens 6 Monaten von der letzten Prüfung eingehalten werden.
Das FA kontert mit einem alten Paragraphen - 4 Monate.
Schreibt aber auch, dass man zu den festgesetzten Prüfungsterminen antreten muss… Was unser Sohn ja auch macht.
Was das Bundeskanzleramt betrifft, dort haben wir schon angefragt - diese haben uns wieder an das Finanzamt verwiesen (Datenschutz usw.).
Das Antreten zu den Prüfungen ist nur zu den festgesetzten Terminen der Schule bzw. Externistenprüfungskommission möglich.
Bis jetzt ist er zu jedem festgesetzten Termin angetreten (alles mit Sehr gut/Gut bestanden) ebenso ist es nun bei der Reifeprüfung - hier muss lt. Schule/Prüfungskommission ein Abstand von mindestens 6 Monaten von der letzten Prüfung eingehalten werden.
Das FA kontert mit einem alten Paragraphen - 4 Monate.
Schreibt aber auch, dass man zu den festgesetzten Prüfungsterminen antreten muss… Was unser Sohn ja auch macht.
Was das Bundeskanzleramt betrifft, dort haben wir schon angefragt - diese haben uns wieder an das Finanzamt verwiesen (Datenschutz usw.).
Re: Keine Familienbeihilfe für Maturaschüler
Nun ist vieles klarer. Dennoch würde ich das noch mit der AK klären. Weiß jetzt auch nicht, ob Du mit seiner Volljährigkeit von der Einstellung der Familienbeihilfe schriftlich informiert wurdest und es mit Beschwerde bekämpft hätte werden können, da es sonst mit einem Antrag auf Gewährung versucht werden kann. Oder vielleicht kam man der Mitwirkungspflicht nicht nach und dem Finanzamt lagen nicht die notwendigen Unterlagen vor, aus denen das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg iSd § 2 Abs.1 lit.b FLAG (Familienlastenausgleichsgesetz) abgeleitet werden kann, die auch in quantitativer Hinsicht die volle Zeit des Kindes in Anspruch zu nehmen hätte. Eigentlich sollte das mit einem Zulassungsbescheid zur Externistenreifeprüfung zum frühestmöglichen Zeitpunkt getan sein. Das Finanzamt beruft sich auf § 2 Abs.1 lit.d FLAG und damit bezieht sich auf eine übliche Vorbereitungszeit von vier Monaten wie beispielsweise bei einer Matura an einer höheren Schule. Im Einzelfall wie bei Euch kann aber von diesem Sachverhalten abgegangen werden, sofern die entsprechenden Unterlagen vorgebracht werden.
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Re: Keine Familienbeihilfe für Maturaschüler
Es lagen alle notwendigen Unterlagen vor!
Das Finanzamt beruft sich jedoch auf einen (alten) Paragrafen, indem zwischen den Prüfungen ein Abstand von 4 Monaten sein muss… schreibt aber auch, dass zu den von der Externistenprüfungskommission festgelegten! Terminen angetreten werden muss.
Genau, was unser Sohn ja auch macht.
Nur, dass nun zwischen der letzten Prüfung und der Reifeprüfung lt. Prüfungskommission ein Abstand von mindestens 6 Monaten bestehen muss und der Termin im Jänner und Februar von dieser Kommission (fix) festgelegt wurde!
Warum wird unser Sohn dafür vom FA gestraft? Weil die Prüfungskommission 6 Monate statt 4 Monate Abstand festlegt.
Das Finanzamt beruft sich jedoch auf einen (alten) Paragrafen, indem zwischen den Prüfungen ein Abstand von 4 Monaten sein muss… schreibt aber auch, dass zu den von der Externistenprüfungskommission festgelegten! Terminen angetreten werden muss.
Genau, was unser Sohn ja auch macht.
Nur, dass nun zwischen der letzten Prüfung und der Reifeprüfung lt. Prüfungskommission ein Abstand von mindestens 6 Monaten bestehen muss und der Termin im Jänner und Februar von dieser Kommission (fix) festgelegt wurde!
Warum wird unser Sohn dafür vom FA gestraft? Weil die Prüfungskommission 6 Monate statt 4 Monate Abstand festlegt.
Re: Keine Familienbeihilfe für Maturaschüler
Ohne Kenntnis der Unterlagen ist es schwierig, sich hier einbringen zu können. Das Finanzamt kann rechtlich gestützte Annahmen treffen, aber in begründeten Fällen auch davon abgehen. Warum es hier nicht gelungen ist, kann ich nicht beurteilen. Dann kann man zur AK gehen oder selbst ein Rechtsmittel ergreifen, bei dem ein Gericht mehr Verständnis aufbringen könnte.
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