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Interessenskollision ?
Verfasst: 19.11.2024, 00:11
von rechti
Ich würde gerne wissen, ob ein Anwalt bei einer
Interessenkollision die Frage nach dem "Warum" beantworten muss.
Oder genügt es den "Klienten" mit diesem Wort wieder
nach Hause zu schicken?
.
Re: Interessenskollision ?
Verfasst: 19.11.2024, 01:59
von alles2
Das Berufs- und Standesrecht der Rechtsanwälte findet man unter folgendem Link:
https://www.oerak.at/kammer/gesetzestexte/
Jetzt schauen wir uns das den Gesetzestext "RL-BA 2015" an, wo es zu Interessenkollisionen unter § 10 Abs.1 heißt:
Wenn dies die Wahrnehmung der Interessen der jeweiligen Klienten in den jeweils anvertrauten Mandaten beeinträchtigt, darf der Rechtsanwalt – in Wahrung seiner Treuepflicht – ein neues Mandat dann nicht übernehmen und muss ein bestehendes Mandat gegenüber allen betroffenen Klienten unverzüglich niederlegen, insbesondere wenn und sobald
1. die Gefahr der Verletzung der Verschwiegenheitspflicht bezüglich der von einem früheren Klienten anvertrauten oder im Zuge der Vertretung sonst erlangten Information besteht oder
2. die Kenntnisse der Belange eines früheren Klienten dem neuen Klienten zu einem unlauteren Vorteil gereichen würden oder
3. es zu einem Interessenkonflikt zwischen diesen Klienten kommt oder
4. die Unabhängigkeit des Rechtsanwaltes bei der Mandatsausübung auch nur gegenüber einem Klienten nicht gesichert erscheint.
Ich denke, damit wäre alles gesagt.
Re: Interessenskollision ?
Verfasst: 19.11.2024, 07:00
von MG
Schon die Erklärung alleine, warum ein Interessenskonflikt vorliegt, könnte die Interessen des bestehenden Mandanten verletzen.