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Klage Eigentümergemeinschaft

Verfasst: 11.11.2024, 15:18
von Miss.dorfmadl
Angenommen, ich klage die "Eigentümergemeinschaft Rosenstraße 10, 5555 Musterstadt" aufgrund einer offenen Handwerker-Rechnung. Reicht das bzw. funktioniert dann die Zustellung oder muss ich gem. § 18 Abs 3 Z 2 lit. a) WEG eine Mehrheit der Wohnungseigentümer bei "vertreten durch: ..." anführen, damit die Klage dieser Mehrheit zugestellt wird?

Vielen Dank!

Re: Klage Eigentümergemeinschaft

Verfasst: 12.11.2024, 00:39
von alles2
Ich würde nach § 23 zweiter Satz WEG vorgehen.

Re: Klage Eigentümergemeinschaft

Verfasst: 12.11.2024, 08:29
von Miss.dorfmadl
Vielen herzlichen Dank! Manchmal steht die eisern gesuchte Antwort doch einfach nur im Gesetz :lol:

Re: Klage Eigentümergemeinschaft

Verfasst: 12.11.2024, 13:28
von alles2
Dafür sind wir schließlich da :wink: