Klage Eigentümergemeinschaft
Verfasst: 11.11.2024, 15:18
Angenommen, ich klage die "Eigentümergemeinschaft Rosenstraße 10, 5555 Musterstadt" aufgrund einer offenen Handwerker-Rechnung. Reicht das bzw. funktioniert dann die Zustellung oder muss ich gem. § 18 Abs 3 Z 2 lit. a) WEG eine Mehrheit der Wohnungseigentümer bei "vertreten durch: ..." anführen, damit die Klage dieser Mehrheit zugestellt wird?
Vielen Dank!
Vielen Dank!