Nach Versterben Zahlungen auf Konto des Erblassers eingegangen
Verfasst: 30.10.2024, 20:26
Da ich keine Kategorie "Erbrecht" oder ähnlich sehe, stelle ich diese Fragen im Allgemeinem Forum:
Nach dem Versterben eines Erblassers sind noch Zahlungen auf dessen Giro-Konto eingegangen, die aber einer anderen Person zustehen. Dass die Zahlungen dieser Person zustehen ist unstrittig. Sie sind somit nicht Teil der Verlassenschaft.
Dieser jemand möchte nun deswegen, dass diese Zahlungen an ihn ausgezahlt / überwiesen werden.
Der vom Verlassenschaftsgericht bestellte Gerichtskommissionär (Notar) argumentiert, er könne die Zahlung nicht veranlassen, da er keine "Vertretungshandlungen" durchführen könne. Er vertritt die Auffassung, man müsse warten, bis das Verlassenschaftsverfahren soweit ist, dass ein Erbe Erbantritt erklärt hat. Der könne das dann machen.
Das kann aber noch dauern.
Ich finde es seltsam, dass die Gelder derart "eingefroren" sein sollen und niemand könne etwas machen.
Im Internet lese ich nun, dass für solche Fälle auch die Bestellung eines "Verlassenschaftskurators" möglich wäre. Das aber eigentlich, wenn es eben mehrere Dinge zwischenzeitlich zu erledigen gäbe, zum Beispiel im Zusammenhang mit Immobilien oder so.
Für eine einzige Handlung (Bank veranlassen, die Zahlung zu überweisen) erscheint mir die Bestellung eines Kurators irgendwie übertrieben und möglicherweise auch mit sehr hohen Kosten verbunden..
Deswegen Frage: Kann nicht das Verlassenschaftsgericht eine "richterliche Anordnung" oder ähnlich an die Bank erlassen, die Gelder auszubezahlen?
Wenn ja, wie wäre das Vorgehen und mit welchen Kosten müßte man dafür rechnen?
Danke vorab.
Nach dem Versterben eines Erblassers sind noch Zahlungen auf dessen Giro-Konto eingegangen, die aber einer anderen Person zustehen. Dass die Zahlungen dieser Person zustehen ist unstrittig. Sie sind somit nicht Teil der Verlassenschaft.
Dieser jemand möchte nun deswegen, dass diese Zahlungen an ihn ausgezahlt / überwiesen werden.
Der vom Verlassenschaftsgericht bestellte Gerichtskommissionär (Notar) argumentiert, er könne die Zahlung nicht veranlassen, da er keine "Vertretungshandlungen" durchführen könne. Er vertritt die Auffassung, man müsse warten, bis das Verlassenschaftsverfahren soweit ist, dass ein Erbe Erbantritt erklärt hat. Der könne das dann machen.
Das kann aber noch dauern.
Ich finde es seltsam, dass die Gelder derart "eingefroren" sein sollen und niemand könne etwas machen.
Im Internet lese ich nun, dass für solche Fälle auch die Bestellung eines "Verlassenschaftskurators" möglich wäre. Das aber eigentlich, wenn es eben mehrere Dinge zwischenzeitlich zu erledigen gäbe, zum Beispiel im Zusammenhang mit Immobilien oder so.
Für eine einzige Handlung (Bank veranlassen, die Zahlung zu überweisen) erscheint mir die Bestellung eines Kurators irgendwie übertrieben und möglicherweise auch mit sehr hohen Kosten verbunden..
Deswegen Frage: Kann nicht das Verlassenschaftsgericht eine "richterliche Anordnung" oder ähnlich an die Bank erlassen, die Gelder auszubezahlen?
Wenn ja, wie wäre das Vorgehen und mit welchen Kosten müßte man dafür rechnen?
Danke vorab.