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"Ohne weiteres Wissen und Einvernehmen"

Verfasst: 20.10.2024, 15:03
von ch
Man findet diese Wortgruppe immer wieder. Gibt es eine offizielle Definition von "weiterem Wissen und Einvernehmen"?

Ich vermute, dass es sich dabei um Nebenabsprachen handelt. Aber ist das wirklich ein Synonym?

Re: "Ohne weiteres Wissen und Einvernehmen"

Verfasst: 20.10.2024, 19:29
von alles2
Wenn es bspw. in einem Aufhebungsvertrag heißt, dass durch die darin erteilte ausdrückliche Einwilligung oder Zustimmung eine grundbücherliche Einverleibung erfolgt und dabei sowas wie ohne (ihr/sein) weiteres Wissen und/oder Einvernehmen oder Zutun steht, dann verstehe ich es so, dass nun alles Weitere seinen Lauf nimmt, ohne dass eine Partei explizit darüber informiert werden muss oder es ihr weiteres Handeln erfordert.
Von einer gesetzlichen Definition ist mir nichts bekannt. Ich denke mir aber, dass einem im Rahmen einer Abhandlung gewisse Rechte eingeräumt werden, die allerdings durch eine Vereinbarung abgetreten werden können (siehe auch § 20 Liegenschaftsteilungsgesetz LiegTeilG).

Re: "Ohne weiteres Wissen und Einvernehmen"

Verfasst: 20.10.2024, 19:51
von ch
Vielen Dank. Diese Deutung ergibt in den von mir gesehenen Zusammenhängen Sinn!

=> mein intuitives Verständnis (Nebenabsprachen) war falsch

Re: "Ohne weiteres Wissen und Einvernehmen"

Verfasst: 23.10.2024, 01:49
von Hank
Rechtsgeschäfte und Verträge können nicht nur durch ausdrückliche, schriftliche Willenserklärungen geschlossen werden, sondern auch dadurch, dass Parteien ein Verhalten an den Tag legen, das nach allgemeiner Verkehrsauffassung, d.h. objektiv als Zustimmung oder Ablehnung gedeutet werden kann...