Seite 1 von 1
VERSCHIEBUNG DER ZWANGSVERSTEIGERUNG
Verfasst: 10.10.2024, 18:18
von Hannesk40
Kann man eine Zwangsversteigerung verschieben.
Gründe
1 Zeitnah eine Lösung bzw die Tilgung der Schuld in ca 4 Wochen erfolgt.
2 Krebspatient ist
Re: Aufschiebung der Zwangsversteigerung
Verfasst: 11.10.2024, 01:55
von alles2
Bei einer Zahlungsvereinbarung nach § 45a EO (Exekutionsordnung), die entsprechend § 46 EO nachzuweisen wäre, kann bis zum Beginn der Versteigerung bei Gericht ein Aufschiebungsantrag eingebracht werden (§ 157 EO). Nur bei einer Naturkatastrophe (Hochwasser, Lawine, Schneedruck, Erdrutsch, Bergsturz, Orkan, Erdbeben Epidemie, Pandemie oder ähnliche Katastrophe vergleichbarer Tragweite) sieht das Gesetz die Aufschiebung der Exekution vor (§ 158 EO ungeachtet des § 42 EO). Der weitere Verlauf wird in § 43 bis 45 EO beschrieben.
Geht der Antrag auf Aufschub nicht durch und muss die versteigerte Liegenschaft verlassen werden, ohne dass man freiwillig das Feld räumt, erfolgt irgendwann die Delogierung durch die Polizei. Um es nicht so weit kommen zu lassen, kann der Räumungsaufschub beantragt werden, bis man eine neue Unterkunft gefunden hat. Wie man dieses Verfahren verzögern könnte, wird hier beschrieben:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=6&t=25378
Führt kein Weg an einer Zwangsversteigerung der Liegenschaft, könnte man in Erwägung ziehen, das Objekt selbst zu verkaufen, um mit dem Erlös die Gläubiger zu befriedigen. Zumeist sollte dabei mehr herausspringen und es entstehen nicht so viele Nebenkosten.