Woher bekommt bekannte Star-Anwältin und Buchautorin Astrid Wagner Ihre spektakulären Mandate?
Verfasst: 09.10.2024, 14:29
Grüß Gott!
Fragen an die Profis der entsprechenden Gesetzgebung und Regularien:
Die bekannte österreichische Star-Anwältin und Buchautorin Astrid Wagner in Wien - wie mir durch täglichen Konsum der kostenlos-Zeitungen "OE24" und "Heute" aufgefallen ist - erhält bzw. vertritt auffällig oft "spektakuläre" Fälle bzw. Mandanten in solchen Fällen, vor allem in Sachen Gewaltverbrechen, also Strafrecht.
So zum Beispiel in letzter Zeit:
1. Fritzl bzgl. seiner "Haftmilderung" bzw. "Entlassung" aus dem Gefängnis
2. Eine Mutter, die mutmaßlich ihr Kind eingesperrt und gefoltert haben soll
3. Gerade aktuell einen mutmaßlichen Axt-Mörder, über den es in den Medien sinngemäß hieß, er sei quasi ein polizeibekannter Junkie.
Wie kommt Astrid Wagner ständig an solche Fälle?
In meiner laienhaften Vorstellung ist es doch so (bitte im Detail korrigieren, wenn falsch):
Wenn man Verdächtigter ist wie auch wenn man Beschuldigter und wenn man Angeklagter ist bekommt man nur dann einen (vom Staat bezahlten) Pflichtverteidiger gestellt, wenn man sich einen Wahlverteidiger nicht selbst leisten kann.
Auswählen kann man sich den Verteidiger aber jedenfalls nur dann, wenn man ihn selbst bezahlt.
Pflichtverteidiger müssen nicht schlecht sein, sollen aber jedenfalls auch nicht besonders motiviert sein, jedenfalls nicht so sehr wie bekannte "Star-Anwälte".
Das soll mit der Bezahlung zusammenhängen:
Das Honorar wird mit Wahlverteidigern individuell ausgehandelt. Pflichtverteidiger können nur nach "gesetzlichen" Vorgaben abrechnen.
Aber selbst wenn man freigesprochen werden sollte, zahlt der Prozessverlierer (das wäre bei einer Strafanklage der Staat) nur das "gesetzliche" (Mindest-Honorar) des Anwalts und was darüber individuell vereinbart wurde, muss der Verdächtigte/Beschuldigte/Angeklagte dann trotzdem selbst an seinen Wahlverteidiger aus eigener Tasche zahlen.
Deswegen haben in der Regel nur Besser- und Bestverdiener die Star-Anwälte, wie z.B. Bankster im Cum-Ex-Skandal oder nach der Finanzkrise, die sie dann raushauen.
Ein "Otto-Normal-Mensch" kann sich einen Star-Anwalt gar nicht leisten.
Möglicherweise (?) würde ein Star-Anwalt deswegen auch einen Mandatswunsch von einem "Otto-Normal-Bürger" gar nicht annehmen, selbst wenn dieser diesen Star-Verteidiger gerne hätte und seinen Honorar-Forderungen zunächst zustimmt.
Weil schon absehbar ist, dass der "Otto-Normal-Bürger" das Honorar gar nicht bezahlen kann bzw. können wird und der Anwalt hinterher seinem Geld nachrennen müßte und ggf. gar nichts beim "Otto-Normal-Bürger" zu holen wäre.
Pflichtverteidiger sein kann man sich nicht aussuchen, sondern wird durch Gerichte oder die Rechtsanwaltskammer (von wem genau und wie?) nach irgendwelchen gerecht verteilenden Rotationsregularien bestimmt, weil niemand als Pflichtverteidiger gegenüber den anderen Anwälten bevorzugt oder benachteiligt werden darf.
Pflichtverteidiger sein scheint nicht besonders lukrativ für Anwälte, weswegen diese wiederum nicht sonderlich motiviert scheinen (vgl. oben).
Andererseits war es (in Deutschland nach dortigem Recht) z.B. beim Fall NSU so, dass die Ernennung als Pflichtverteidiger für die Anwälte wie eine Art Sechser im Lotto schien. Dieser Eindruck entstand jedenfalls aus einer Doku, die ich über die NSU-Anwälte (Stahl, Sturm,...) mal gesehen habe. Nach meinem Verständnis und meiner Erinnerung war für diese als Pflichtverteidiger ernannten Anwälte das Ganze quasi ein Glücksfall, auch wegen der absehbar langen Prozessdauer und der anschließenden sicheren Bezahlung durch den Staat, weil eine Verurteilung von Anfang an anzunehmend schien. Entsprechend konnten sich einige Anwälte dann auch in teuren Nobelhotels einquartieren usw., wenn ich mich recht erinnere.
Daraus folgt automatisch, dass wohl auch andere Anwälte in diesem (spektakulärem) Fall gerne als Pflichtverteidiger ernannt gewesen wären.
Vor diesen Hintergründen also nun zurück zur ursprünglichen Fragestellung: Woher bekommt bekannte Anwältin Astrid Wagner Ihre "spektakulären" Mandate?
Wenn sie die Fälle als Wahlverteidigerin bekommt:
Wie ist das finanziell für die beschriebenen Mandanten möglich?
Sie ist doch eigentlich eine "Star-Anwältin"?
Wie können sich da gefühlt "Otto-Normal-Bürger" als Mandanten ihre Dienste leisten?
Hat sie keine individuell ausgehandelten Honorarforderungen und/oder nimmt sie in Kauf, am Ende diese nicht zu erhalten?
Fritzl z.B. sitzt seit Jahrzehnten, dürfte schon seit langem jegliches Vermögen an die zahlreichen Opfer bezahlt haben müssen, dürfte deswegen gefühlt absolut mittellos und darüber hinaus verschuldet sein.
Arbeitet "Star-Anwältin" Astrid Wagner also bei spektakulären Fällen als Wahlverteidiger zum Pflichtverteidigerpreis oder gar pro Bono?
Ist das ganze möglicherweise gekoppelt daran, dass die Mandanten dann einer Verwendung und Veröffentlichung ihrer Story durch die Autorin Astrid Wagner in ihren Büchern & Co zustimmen (müssen)?
Wenn sie die Fälle als Pflichtverteidigerin bekommt:
Wie kommt es, dass sie gefühlt so überproportional häufig immer die Fälle mit den spektakulären Gewaltverbrechen und dementsprechender Medienaufmerksamkeit erhält?
Wer bestimmt die Verteilung der Pflichtverteidiger Mandate konkret (Gericht, Rechtsanwaltkammer, ...) und nach welchen Regeln?
Kann der Verdächtigte/Beschuldigte/Angeklagte hier doch einen Wunsch äußern, wen er gerne als Pflichtverteidiger hätte und bekommt Astrid Wagner aufgrund ihrer Bekanntheit deswegen gefühlt ständig solche Mandate?
Lehnen die anderen Rechtsanwälte solche Mandate, weil sie sonst nicht lukrativ sind eher ab und sind dann froh, dass Astrid Wagner annimmt / übernimmt oder hätten sie selbst gerne diese Mandate, weil Glücksfall wie im NSU-Prozess?
Vielen Dank vorab für alle "sachdienlichen" Informationen und Kommentare.
Fragen an die Profis der entsprechenden Gesetzgebung und Regularien:
Die bekannte österreichische Star-Anwältin und Buchautorin Astrid Wagner in Wien - wie mir durch täglichen Konsum der kostenlos-Zeitungen "OE24" und "Heute" aufgefallen ist - erhält bzw. vertritt auffällig oft "spektakuläre" Fälle bzw. Mandanten in solchen Fällen, vor allem in Sachen Gewaltverbrechen, also Strafrecht.
So zum Beispiel in letzter Zeit:
1. Fritzl bzgl. seiner "Haftmilderung" bzw. "Entlassung" aus dem Gefängnis
2. Eine Mutter, die mutmaßlich ihr Kind eingesperrt und gefoltert haben soll
3. Gerade aktuell einen mutmaßlichen Axt-Mörder, über den es in den Medien sinngemäß hieß, er sei quasi ein polizeibekannter Junkie.
Wie kommt Astrid Wagner ständig an solche Fälle?
In meiner laienhaften Vorstellung ist es doch so (bitte im Detail korrigieren, wenn falsch):
Wenn man Verdächtigter ist wie auch wenn man Beschuldigter und wenn man Angeklagter ist bekommt man nur dann einen (vom Staat bezahlten) Pflichtverteidiger gestellt, wenn man sich einen Wahlverteidiger nicht selbst leisten kann.
Auswählen kann man sich den Verteidiger aber jedenfalls nur dann, wenn man ihn selbst bezahlt.
Pflichtverteidiger müssen nicht schlecht sein, sollen aber jedenfalls auch nicht besonders motiviert sein, jedenfalls nicht so sehr wie bekannte "Star-Anwälte".
Das soll mit der Bezahlung zusammenhängen:
Das Honorar wird mit Wahlverteidigern individuell ausgehandelt. Pflichtverteidiger können nur nach "gesetzlichen" Vorgaben abrechnen.
Aber selbst wenn man freigesprochen werden sollte, zahlt der Prozessverlierer (das wäre bei einer Strafanklage der Staat) nur das "gesetzliche" (Mindest-Honorar) des Anwalts und was darüber individuell vereinbart wurde, muss der Verdächtigte/Beschuldigte/Angeklagte dann trotzdem selbst an seinen Wahlverteidiger aus eigener Tasche zahlen.
Deswegen haben in der Regel nur Besser- und Bestverdiener die Star-Anwälte, wie z.B. Bankster im Cum-Ex-Skandal oder nach der Finanzkrise, die sie dann raushauen.
Ein "Otto-Normal-Mensch" kann sich einen Star-Anwalt gar nicht leisten.
Möglicherweise (?) würde ein Star-Anwalt deswegen auch einen Mandatswunsch von einem "Otto-Normal-Bürger" gar nicht annehmen, selbst wenn dieser diesen Star-Verteidiger gerne hätte und seinen Honorar-Forderungen zunächst zustimmt.
Weil schon absehbar ist, dass der "Otto-Normal-Bürger" das Honorar gar nicht bezahlen kann bzw. können wird und der Anwalt hinterher seinem Geld nachrennen müßte und ggf. gar nichts beim "Otto-Normal-Bürger" zu holen wäre.
Pflichtverteidiger sein kann man sich nicht aussuchen, sondern wird durch Gerichte oder die Rechtsanwaltskammer (von wem genau und wie?) nach irgendwelchen gerecht verteilenden Rotationsregularien bestimmt, weil niemand als Pflichtverteidiger gegenüber den anderen Anwälten bevorzugt oder benachteiligt werden darf.
Pflichtverteidiger sein scheint nicht besonders lukrativ für Anwälte, weswegen diese wiederum nicht sonderlich motiviert scheinen (vgl. oben).
Andererseits war es (in Deutschland nach dortigem Recht) z.B. beim Fall NSU so, dass die Ernennung als Pflichtverteidiger für die Anwälte wie eine Art Sechser im Lotto schien. Dieser Eindruck entstand jedenfalls aus einer Doku, die ich über die NSU-Anwälte (Stahl, Sturm,...) mal gesehen habe. Nach meinem Verständnis und meiner Erinnerung war für diese als Pflichtverteidiger ernannten Anwälte das Ganze quasi ein Glücksfall, auch wegen der absehbar langen Prozessdauer und der anschließenden sicheren Bezahlung durch den Staat, weil eine Verurteilung von Anfang an anzunehmend schien. Entsprechend konnten sich einige Anwälte dann auch in teuren Nobelhotels einquartieren usw., wenn ich mich recht erinnere.
Daraus folgt automatisch, dass wohl auch andere Anwälte in diesem (spektakulärem) Fall gerne als Pflichtverteidiger ernannt gewesen wären.
Vor diesen Hintergründen also nun zurück zur ursprünglichen Fragestellung: Woher bekommt bekannte Anwältin Astrid Wagner Ihre "spektakulären" Mandate?
Wenn sie die Fälle als Wahlverteidigerin bekommt:
Wie ist das finanziell für die beschriebenen Mandanten möglich?
Sie ist doch eigentlich eine "Star-Anwältin"?
Wie können sich da gefühlt "Otto-Normal-Bürger" als Mandanten ihre Dienste leisten?
Hat sie keine individuell ausgehandelten Honorarforderungen und/oder nimmt sie in Kauf, am Ende diese nicht zu erhalten?
Fritzl z.B. sitzt seit Jahrzehnten, dürfte schon seit langem jegliches Vermögen an die zahlreichen Opfer bezahlt haben müssen, dürfte deswegen gefühlt absolut mittellos und darüber hinaus verschuldet sein.
Arbeitet "Star-Anwältin" Astrid Wagner also bei spektakulären Fällen als Wahlverteidiger zum Pflichtverteidigerpreis oder gar pro Bono?
Ist das ganze möglicherweise gekoppelt daran, dass die Mandanten dann einer Verwendung und Veröffentlichung ihrer Story durch die Autorin Astrid Wagner in ihren Büchern & Co zustimmen (müssen)?
Wenn sie die Fälle als Pflichtverteidigerin bekommt:
Wie kommt es, dass sie gefühlt so überproportional häufig immer die Fälle mit den spektakulären Gewaltverbrechen und dementsprechender Medienaufmerksamkeit erhält?
Wer bestimmt die Verteilung der Pflichtverteidiger Mandate konkret (Gericht, Rechtsanwaltkammer, ...) und nach welchen Regeln?
Kann der Verdächtigte/Beschuldigte/Angeklagte hier doch einen Wunsch äußern, wen er gerne als Pflichtverteidiger hätte und bekommt Astrid Wagner aufgrund ihrer Bekanntheit deswegen gefühlt ständig solche Mandate?
Lehnen die anderen Rechtsanwälte solche Mandate, weil sie sonst nicht lukrativ sind eher ab und sind dann froh, dass Astrid Wagner annimmt / übernimmt oder hätten sie selbst gerne diese Mandate, weil Glücksfall wie im NSU-Prozess?
Vielen Dank vorab für alle "sachdienlichen" Informationen und Kommentare.