Entgelt fuer Hausverwaltertaetigkeit
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Entgelt fuer Hausverwaltertaetigkeit
Wenn in einem Mehrfamilienhaus (Wohnungseigentum) ein Miteigentuemer die Hausverwaltung uebernimmt, hat er dann Anspruch auf ein Entgelt (abgesehen vom Spesenersatz) - wenn ja, insbes. auch dann, wenn er ueber keine einschlaegige Ausbildung verfuegt?
RE: Entgelt fuer Hausverwaltertaetigkeit
Das neue Wohnungseigentumsgesetz 2002 nennt in diesem Zusammenhang lediglich die mögliche Herabsetzung eines zuvor vereinbarten Entgelts durch die Miteigentümergemeinschaft (Mehrheit).
Das entgeltliche, also über bloßen Barauslagenersatz hinausgehende Betreiben einer Gebäudeverwaltung ist meines Wissens an besondere gesetzliche Voraussetzungen geknüpft (Immobilienverwalter, Rechtsanwälte..) und es wird sich daher mE jede/r, der ohne eine derartige gesetzliche Befugnis ein Entgelt dafür fordert, mit den zuständigen Interessensvereinigungen in Konflikt setzen.
Dass es diesbezüglich eine Ausnahme für Häuser gibt, die in Wohnungseigentum stehen, ist mir nicht bekannt, ich bin aber für jeden derartigen (Link- oder Gesetzesnachweis) dankbar.
mfg, MA.
Das entgeltliche, also über bloßen Barauslagenersatz hinausgehende Betreiben einer Gebäudeverwaltung ist meines Wissens an besondere gesetzliche Voraussetzungen geknüpft (Immobilienverwalter, Rechtsanwälte..) und es wird sich daher mE jede/r, der ohne eine derartige gesetzliche Befugnis ein Entgelt dafür fordert, mit den zuständigen Interessensvereinigungen in Konflikt setzen.
Dass es diesbezüglich eine Ausnahme für Häuser gibt, die in Wohnungseigentum stehen, ist mir nicht bekannt, ich bin aber für jeden derartigen (Link- oder Gesetzesnachweis) dankbar.
mfg, MA.
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