Hallo an alle,
also um es kurz zu beschreiben. Ich habe im Herbst letzten Jahres genauer gesagt am 1.9.2023 ein Auto verkauft. Inseriert war es als Exportauto da es kein gültiges Gutachten/Pickerl hatte und zudem dem Land laut Paragraph 56 zur Überprüfung vorzuführen war. Grund hierfür war ein kleiner Unfall mit defekter Rückleuchte welches nicht innerhalb einer Frist repariert wurde und der Polizei zur Kontrolle vorgeführt wurde. Ich hatte es selbst mit all dem Wissen erworben und nur mit blaue Kennzeichen bewegt als Lieferauto zum siedeln. Um der eigenen Sicherheit willen habe ich natürlich alles nötige gemacht damit es natürlich straßentauglich war. Nach einem Jahr hab ich es eben wie oben beschrieben als Exportauto zum Verkauf angeboten. Ich hatte einen Interessenten dafür - der mich bat das Auto pickerlfähig zu machen dafür würde er extra noch aufkommen für die Unkosten. Habe dieses Angebot angenommen und nach dem besten gewissen (nach erfolgter Werkstattüberprüfung) die Sachen reparieren lassen. Bis auf 2 Mängel die sich zeitlich nicht mehr ausgegangen sind bei der Abholung wurde alles gemacht damit das Auto ein gültiges Gutachten erhält. Das Fahrzeug wurde dann dem Käufer wissentlich mit den beiden Mängeln samt Kaufvertrag übergeben. In dem Kaufvertrag habe ich extra festgehalten das das Auto "wie besichtigt und probe gefahren unter Auschluß jeglicher Gewährleistung" verkauft wird. Nach nun über einen Jahr wollte der Käufer von mir den alten Kaufvertrag von dem ich das Auto gekauft hatte. Leider hatte ich diesen nicht mehr und er drohte mir wenn ich den nicht organisiere verklagt er mich auf alle Mängel was das Auto ( er behauptet es seien versteckte Mängel gewesen ) bzw. alle Kosten die er nun innerhalb eines Jahres hatte weil ich habe ihm ja versprochen das Auto wäre für das Pickerl in Ordnung. Ich habe noch die Unterlagen von den Mängeln und der Abgasuntersuchung von einem Tag vorher wo er das Auto abgeholt hatte. Ich finde es wirklich etwas hart vom Käufer mich da unter Druck zu setzen wollen usw. Nun meine Frage ich bin der letzte Mensch der streiten möchte aber ich finde wie man in den Wald hineinschreit ..... oder was meint ihr? Lauf ich hier Gefahr doch für alle Mängel aufkommen zu müssen? Ich bin Privat - der Käufer ein Selbstständiger der das Auto auf seine Firma gekauft hat. Ist es möglich nach über einem Jahr Forderungen zu stellen? Gibt es da keine Fristen die man einhalten müsste - wie zb. binnen 14 Tage zur Rücknahme etc. aber durch Ausschluß der gesetzlichen Gewährleistung hingegen zu nichts mehr verpflichtet wäre. Vielen Dank schonmal.
KFZ Privatverkauf / Aufforderung zur Mängelbehebung
Re: KFZ Privatverkauf / Aufforderung zur Mängelbehebung
Könnte wieder so ein typischer Fall von "Auf-gut-Glück"-gekauft sein, was sich im Nachhinein bei Aufkommen des wahren Schadensausmaßes bereut worden sein dürfte. Es wurde nicht verlangt, dass das Fahrzeug komplett mängelfrei ist. Pickerlfähig bedeutet ja nur, dass es keine schweren Mängeln aufweisen darf. Daher ist das Thema nicht relevant. Bei der Begutachtung nach § 57a KFG (Kraftfahrgesetz) wird das Fahrzeug auch nicht auf Herz und Nieren überprüft. Der nunmehrige Eigentümer möchte auf Grund eines Sachverhaltes hinsichtlich einer möglichen arglistigen Täuschung geklärt wissen, wer eventuell etwas absichtlich verschwiegen bzw. nicht nach Treu und Glauben gehandelt haben könnte. Dann würde nämlich auch kein Gewährleistungsausschluss helfen. Hier mehr dazu, was es mit den Vertragsklauseln auf sich haben könnte:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=19202#p45708
Anscheinend dürfte ein Mangel aufgetreten sein, von dem ausgegangen wird, dass der bereits zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe bestand. Dabei gibt es eine Vermutungsfrist von 6 Monaten:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=16486#p38916
Grundsätzlich hätte der Verkäufer innerhalb eines Jahres den Beweis anzutreten, dass es den Mangel noch nicht gab. Danach gilt die Beweislastumkehr. Mehr dazu, wenn man in folgendem Link nach dem Begriff sucht:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/gesetze_und_recht/verbraucherschutz/Gew%C3%A4hrleistung-und-Verbraucherschutz.html
Wir wissen nicht wie schwer der Vorwurf klingt. Doch der Käufer könnte den Verdacht hegen, dass Du sämtliche Ermittlungstätigkeiten vereiteln möchtest. Eine Klage hieße noch nicht, dass sich der Vorwurf bestätigen wird. In dem Fall käme es dann auf Deine Glaubwürdigkeit an, um ein Gericht davon zu überzeugen, dass dem nicht so ist. Freilich kannst Du auch einen Anwalt hinzuziehen, dessen Kosten der unterlegene Gegner zu übernehmen hätte.
Forderungen kann jeder immer stellen. Man muss dennoch unterscheiden, ob diese berechtigt sind oder nicht. Daher wäre ich ganz entspannt, wenn mir wer so käme und ich mir nichts vorzuwerfen hätte. Weißt eh, wie es mit den bellenden Hunden ist. Und wer weiß, theoretisch könnte sich herausstellen, dass das Fahrzeug gar kein Pickerl hätte bekommen dürfen, weshalb dann die Prüfstelle zur Verantwortung gezogen werden könnte. Also denkmögliche Varianten gäbe in diesem Status viele.
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=19202#p45708
Anscheinend dürfte ein Mangel aufgetreten sein, von dem ausgegangen wird, dass der bereits zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe bestand. Dabei gibt es eine Vermutungsfrist von 6 Monaten:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=16486#p38916
Grundsätzlich hätte der Verkäufer innerhalb eines Jahres den Beweis anzutreten, dass es den Mangel noch nicht gab. Danach gilt die Beweislastumkehr. Mehr dazu, wenn man in folgendem Link nach dem Begriff sucht:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/gesetze_und_recht/verbraucherschutz/Gew%C3%A4hrleistung-und-Verbraucherschutz.html
Wir wissen nicht wie schwer der Vorwurf klingt. Doch der Käufer könnte den Verdacht hegen, dass Du sämtliche Ermittlungstätigkeiten vereiteln möchtest. Eine Klage hieße noch nicht, dass sich der Vorwurf bestätigen wird. In dem Fall käme es dann auf Deine Glaubwürdigkeit an, um ein Gericht davon zu überzeugen, dass dem nicht so ist. Freilich kannst Du auch einen Anwalt hinzuziehen, dessen Kosten der unterlegene Gegner zu übernehmen hätte.
Forderungen kann jeder immer stellen. Man muss dennoch unterscheiden, ob diese berechtigt sind oder nicht. Daher wäre ich ganz entspannt, wenn mir wer so käme und ich mir nichts vorzuwerfen hätte. Weißt eh, wie es mit den bellenden Hunden ist. Und wer weiß, theoretisch könnte sich herausstellen, dass das Fahrzeug gar kein Pickerl hätte bekommen dürfen, weshalb dann die Prüfstelle zur Verantwortung gezogen werden könnte. Also denkmögliche Varianten gäbe in diesem Status viele.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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