Verein--Veranstalltung

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Verein--Veranstalltung

Beitrag von JUSLINE » 03.06.2003, 19:27

Meine Freunde und ich haben vor einen Verein zu gründen. Dies bezüglich hätten wir einige fragen!



1. Wir wollen eine Halle fix für unser Verein mieten und einiges an Material (Tische, Sessel, Beleuchtung,…) investieren. Kann man diese dann an das Finanzamt geltend machen?



2. Wenn ein Verein eine Feier machen will, muss diese bei der Behörde gemeldet werden?



Danke im Voraus und MFG

KaiC



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RE: Verein--Veranstalltung

Beitrag von JUSLINE » 05.06.2003, 14:01

> Meine Freunde und ich haben vor einen Verein zu gründen. Dies bezüglich hätten wir einige fragen!

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> 1. Wir wollen eine Halle fix für unser Verein mieten und einiges an Material (Tische, Sessel, Beleuchtung,…) investieren. Kann man diese dann an das Finanzamt geltend machen?



Sofern Sie mit Ihrem Verein Tätigkeiten ausüben, die Einkommens- bzw. Umsatzsteuerpflicht auslösen, ja. Ansonsten mE nicht.

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> 2. Wenn ein Verein eine Feier machen will, muss diese bei der Behörde gemeldet werden?



Interne Feiern nicht, ein großer Frühschoppen in der Riesenhalle mit Bewirtung und Musik, der öffentlich zugänglich ist, ja.

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Falls Sie Vorhaben dieses finanziellen Umfangs planen (Halle mieten), empfiehlt sich erst mal die Inanspruchnahme von Gründerservices und Beratungen, wie sie von den Wirtschaftskammern, von Banken aber auch privat von Steuerberatern kostengünstig bis kostenfrei angeboten werden.



mfg, MA

> KaiC


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RE: Verein--Veranstalltung

Beitrag von JUSLINE » 29.08.2003, 11:56

> Meine Freunde und ich haben vor einen Verein zu gründen. Dies bezüglich hätten wir einige fragen!

>

> 1. Wir wollen eine Halle fix für unser Verein mieten und einiges an Material (Tische, Sessel, Beleuchtung,…) investieren. Kann man diese dann an das Finanzamt geltend machen?



Es kommt ganz darauf an, welche Art von Verein (gemeinnützig oder nicht im Sinne derVereinsrichtlinien 2001). Grundsätzlich können nur dann Ausgaben geltend gemacht werden, wenn auf der anderen Seite die Einhamen versteuert werden (10 bzw. 20% Ust, 34% (vom Gewinn) Köst). Ich empfehle zu diesem Zwecke die Lektüre einer Broschüre über Vereine, herausgegebn vom BM für Finanzen, zu finden unter http://www.bmf.gv.at/service/publikatio ... _start.htm



Im Zweilfelsfall auf der Homepage nach "Vereinsrichtlinien 2001" suchen, dann findet man diese in Originaldruck.



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> 2. Wenn ein Verein eine Feier machen will, muss diese bei der Behörde gemeldet werden?



Ja, grundsätzlich ist jede (öffentliche) Veranstaltung der Behörde (Gemeinde, Magistrat) zu melden. Diese hat die Veranstaltung zu genehmigen. Achtung! Seitens der Behörde kann es zur Vorschreibung der Lustbarkeitsabgabe kommen. Diese wird aber an Verein oft in Form einer Subvention refundiert. Außerdem sind Tanz/Musikveranstaltungen der AKM (Künstlervereinigung) zu melden, und eine entsprechende Abgane ist zu bezahlen.

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> Danke im Voraus und MFG

> KaiC


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