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Schulden

Verfasst: 30.05.2003, 07:55
von JUSLINE
Ich habe gehört das nach einer gewissen zeit die Schulden ablaufen wenn sich der Gläubiger nicht innert einem Jahr eine Betreibung laufen lässt.Ist das so Korrekt?





MFG


RE: Schulden

Verfasst: 01.06.2003, 23:06
von JUSLINE
Ja, es gibt die sogenannte "Verjährung", nach deren Ablauf, der Gläubiger nichs mehr fordern kann, oder auch ein sogenannter "Exekutionstitel" (zB Zahlungsbefehl, Beschluss, Urteil) nicht mehr mittels Exekution durchgesetzt werden kann. Die Fristen für die Verjährung sind unterschiedliche, dabei kommt es auf die Art der Verpflichtung/Schuld an!



mfg, MA.


RE: Schulden

Verfasst: 02.06.2003, 11:36
von JUSLINE
Wo kann ich das nachlesen, welche verjährung für was ist.



Gruss


RE: Schulden

Verfasst: 02.06.2003, 11:43
von JUSLINE
Das kann ich Ihnen vielleicht eher sagen, wenn Sie mir verraten, worum es geht: Wurde die Forderung bereits gerichtlich geltend gemacht und gibt es da einen Exekutionstitel - Wenn ja, dann gilt idR eine 30 jährige Vollstreckungsverjährungszeit, Ausnahmen: Unterhaltsrecht

(oder ich irre mich da, dann bitte ich Forumsteilnehmer um Hinweise)



Wenn Sie wollen, kann ich Ihnen den Paragraphen nachschauen und ins Forum kopieren.



Ansonsten: Verschiedene Verjährungszeiten, zB.

3 Jahre für Forderungen des täglichen Lebens (zB Waschmaschine gekauft)



10 Jahre für Rückforderung aufgrund rechtsgrundloser Zahlung oder ungerechtfertigter Bereicherung (Kondiktion)



Ansonsten 30 Jahre,



aber da gibt`s auch Spezialfälle, wo bestimmte Ansprüche doch früher geltend gemacht werden müssen sonst verfallen sie.



Also, worum geht es konkret?



mfg, MA.


RE: Schulden

Verfasst: 02.06.2003, 11:50
von JUSLINE
Es geht um eine Forderung von 4000.00 Euro. Die letzte Betreibung war im jahre 1999.Jetzt vor einer woche ist der schuldner auf uns zugekommen und stellte jetzt nach 4 jahren die forderung erneut.



Gruss


RE: Schulden

Verfasst: 02.06.2003, 11:53
von JUSLINE
Och ein nachtrag. es geht um Kaufhausschulden.






RE: Schulden

Verfasst: 05.06.2003, 22:42
von JUSLINE
Wenn es schon ein Urteil gibt und jetzt Exekution geführt wird, dann ist das zulässig - bis zu 30 Jahren nach Erlassung des Urteils, egal welche Pausen (meines Wissens bilden da Kaufhausschulden keine Ausnahme.



Aber wenn es noch kein Urteil gibt, sondern "nur" ein Inkassobüro eintreibt, gehört die Sache neu überprüft.



mfg,MA