Gebrauchtwagenkauf (privat<->privat)

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JUSLINE
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Gebrauchtwagenkauf (privat<->privat)

Beitrag von JUSLINE » 29.05.2003, 14:00

Vor ca. einem Monat habe ich über ein Inserat im Internet einen Gebrauchtwagen gekauft. Der Verkäufer war nicht der Besitzer, da das Auto angeblich einer Bekannten gehört hat und er es nur für sie verkaufen wollte.

Kurz zum Auto: BJ: 1996, Preis: 3500 Euro (lt Eurotax ok).

Laut Inserat und einem Telefonat war das Auto ok.

Bei der Probefahrt wurde Festgestellt das die Türgriffe und der Auspuff nicht ganz in Ordnung waren, aber er würde es nocht richten lassen. Aufgrund dieser Aussage wollte ich es kaufen. Bei der Abholung eine Woche später war nichts gerichtet (angeblich keine Zeit gehabt), sondern nur neue Türgriffe beigelegt. Die Reperatur des Auspuffes und anderer Kleinigkeiten und montage der neuen Türgriffe, habe ich durchführen lassen (ca. 500 Euro) wobei sich der Verkäufer nachträglich mit 200 Euro daran beteiligt hat. Vor 2 Tagen habe ich von meiner Werkstatt erfahren das dieses Auto schon mind. 2 Unfälle hatte, und einen Motorschaden (4000 bis 7000 Euro mind.) hat! Was kann ich jetzt am besten machen? Ein Ankaufstest wurde leider nicht gemacht, im Kaufvertrag steht "wie besichtigt und probrgefahren" jedoch nichts davon das er meinte, dass er die Schäden beheben wird, geschweige denn etwas von Unfällen.

Gibt es ev. Möglichkeiten den Kauf rückgängig zu machen?



Vielen Dank für Informationen oder Ausfünfte über weitere Anlaufstellen!




DorisMihokovic
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RE: Gebrauchtwagenkauf (privat<->privat)

Beitrag von DorisMihokovic » 06.06.2003, 13:51

Wenn der Verkaeufer Ihnen nicht nachweislich (Zeugen!) gesagt hat, dass der Wagen unfallfrei ist, sehe ich wenige Chancen fuer Sie. Ich halte diesen Kauf ausserdem aus einem anderen Grund fuer bedenklich: Nicht nur, dass Sie es verabsaeumt haben, einen Ankaufstest durchfuehren zu lassen, koennte es sich UNTER UMSTAENDEN (ich will Ihnen nicht Angst machen) um ein gestohlenes oder veruntreutes Fahrzeug handeln.

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