ich habe einen Onlineshop gefunden, welcher digitale Waren verkauft (downloadbare Spiele, Wertgutscheine, e-Cash-Guthaben/Gutscheine). Durch Eingabe eines Gutscheincodes kann man nach Produktkosten und Bearbeitungsgebühr die Waren günstiger kaufen. Das führt dazu, dass man neben Wertgutscheinen (Amazon, Apple, etc...) auch e-Geld-Guthaben/Gutscheine (PaysafeCard, etc...) unter dem Nennwert erwerben kann. Für einen 100€ Gutschein bezahlt man am Ende ca. 96,5€.
Diesen e-Geld-Gutschein kann man dann problemlos beim Emittenten in das eigene Kundenkonto einlösen und bekommt den Nennwert gutgeschrieben. Zudem bietet der Emittent die Möglichkeit an, das Guthaben aus dem Kundenkonto auf ein Bankkonto auszuzahlen. Daher, auf einen 96,5€ Kontoabgang folgt ein 100€ Kontoeingang.
Der Sitz des Onlineshops, sowie des e-Cash-Emittenten ist innerhalb der EU. Alle Transaktionen sind in Euro. Ich bin Österreicher.
Ich frage mich, ob ein Gewinn der aus dem Beschriebenen Szenario eine Unternehmerische Tätigkeit darstellt, oder unter eine Ausnahmeregelung fällt?(Ich habe keine juristische Ausbildung)
Oder ob e-Geld ein Wertpapier darstellt, und ähnlich Aktien im Steuerausgleich versteuert werden kann.
Ich habe bereits eine Email an die FMA gesendet, aber soweit noch keine Antwort erhalten. Gibt es andere Stellen an die ich mich hierbei wenden kann?
Danke!
