Wie wird ein Gewinn aus e-Geld-Transaktionen behandelt?

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Siesta*1
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Wie wird ein Gewinn aus e-Geld-Transaktionen behandelt?

Beitrag von Siesta*1 » 11.09.2024, 15:48

Hallo,

ich habe einen Onlineshop gefunden, welcher digitale Waren verkauft (downloadbare Spiele, Wertgutscheine, e-Cash-Guthaben/Gutscheine). Durch Eingabe eines Gutscheincodes kann man nach Produktkosten und Bearbeitungsgebühr die Waren günstiger kaufen. Das führt dazu, dass man neben Wertgutscheinen (Amazon, Apple, etc...) auch e-Geld-Guthaben/Gutscheine (PaysafeCard, etc...) unter dem Nennwert erwerben kann. Für einen 100€ Gutschein bezahlt man am Ende ca. 96,5€.

Diesen e-Geld-Gutschein kann man dann problemlos beim Emittenten in das eigene Kundenkonto einlösen und bekommt den Nennwert gutgeschrieben. Zudem bietet der Emittent die Möglichkeit an, das Guthaben aus dem Kundenkonto auf ein Bankkonto auszuzahlen. Daher, auf einen 96,5€ Kontoabgang folgt ein 100€ Kontoeingang.

Der Sitz des Onlineshops, sowie des e-Cash-Emittenten ist innerhalb der EU. Alle Transaktionen sind in Euro. Ich bin Österreicher.

Ich frage mich, ob ein Gewinn der aus dem Beschriebenen Szenario eine Unternehmerische Tätigkeit darstellt, oder unter eine Ausnahmeregelung fällt?(Ich habe keine juristische Ausbildung)

Oder ob e-Geld ein Wertpapier darstellt, und ähnlich Aktien im Steuerausgleich versteuert werden kann.

Ich habe bereits eine Email an die FMA gesendet, aber soweit noch keine Antwort erhalten. Gibt es andere Stellen an die ich mich hierbei wenden kann?

Danke! :)



alles2
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Re: Wie wird ein Gewinn aus e-Geld-Transaktionen behandelt?

Beitrag von alles2 » 11.09.2024, 23:02

Es kommt darauf an, von welcher Dimension wir reden und worum es Dir geht. Du kannst Dir mal eine Meinung bei der WKO einholen. Und sollten große Geldbewegungen über Dein Konto laufen, könnte sich Deine Bank bei Dir melden oder eine Meldung an die Geldwäschemeldestelle A-FIU rausgeben.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Siesta*1
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Re: Wie wird ein Gewinn aus e-Geld-Transaktionen behandelt?

Beitrag von Siesta*1 » 12.09.2024, 08:53

Ich habe das in den letzten Monaten in einer Euphorie heraus ausprobiert und habe über ein halbes Jahr monatlich bis zu 4000€ (also ca 140€ Gewinn) damit bewegt. Also immer kleine Beträge im Kreis geschickt. Meine Hausbank weiß davon nichts, weil ich dafür mein Revolut-Konto genutzt habe. Ich habe aber bisher von niemanden irgendeine Meldung erhalten. Ich bin nur selbst stutzig geworden, und lass da jetzt lieber sein.
Ich kann natürlich jeden Kauf von Gutscheincodes, jede Bezahlung, jede Einlösung, und jede Einzahlung auf mein Konto belegen. Eine Rechnung gibt der Onlineshop nicht aus, aber einen Beleg.

Was wäre die Konsequenz einer Geldwäschemeldung? Auch wenn ich jede Transaktion belegen kann?
Danke!
Und vielleicht noch die Frage zu den Steuern, bzw pb es sich um unternehmerische Tätigkeit handelt? Weil es hier ja keinen Verkauf gibt, sondern eine Einlösung, bin ich mir nicht sicher wie das zu bewerten ist.

alles2
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Re: Wie wird ein Gewinn aus e-Geld-Transaktionen behandelt?

Beitrag von alles2 » 12.09.2024, 10:29

Es geht darum, dass Tätigkeiten bei der Gewerbebehörde angemeldet gehören, die selbstständig, regelmäßig und mit Gewinnabsicht ausgeübt werden (§ 1 Abs.2 Gewerbeordnung GewO). Mehr dazu hier:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=9&t=14587

Bei Tätigkeiten ohne Gewerbeschein ist mit einer Verwaltungsstrafe (§ 366 Abs.1 Z 1 GewO) und einer eventuellen Nachzahlung von Steuern seitens des Finanzamtes zu rechnen.
Zuletzt geändert von alles2 am 12.09.2024, 11:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Siesta*1
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Re: Wie wird ein Gewinn aus e-Geld-Transaktionen behandelt?

Beitrag von Siesta*1 » 12.09.2024, 11:04

Danke! Nachdem ich das schon umgesetzt habe: Kann ich auch nachträglich noch das Gewerbe eintragen lassen? Oder ist das jetzt schon durch und ich kann nur warten ob was kommt? Bezüglich Kleinunternehmerregelung: da bin ich wohl an der Grenze zu den 35.000€ Umsatz in diesem Jahr. Eine Vorsteuer kann/könnte ich nicht abziehen, weil die Wertgutscheine keine USt. ausweisen (weil die USt. beim bezahlen von Waren mit dem Gutschein anfallen würde). Eine Rechnung kann ich auch nicht ausstellen, weil ich die Gutscheine selbst einlöse. Ich habe das Gefühl, ich bin hier in eine Nische geraten, die nur schlecht für mich ausgehen kann. Entsprechend schlecht schlafe ich aktuell auch.

alles2
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Re: Wie wird ein Gewinn aus e-Geld-Transaktionen behandelt?

Beitrag von alles2 » 12.09.2024, 13:25

Glaube nicht, dass da wer so schnell draufkommt, was Du da abgezogen hast. Für den Rest hier mehr:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=4418
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Re: Wie wird ein Gewinn aus e-Geld-Transaktionen behandelt?

Beitrag von Siesta*1 » 12.09.2024, 18:31

Ich finde „abziehen“ ist das falsche Wort. Wenn man das als Gewerbe so machen kann, möchte ich auch gerne eines anmelden und Steuern dafür zahlen.

alles2
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Re: Wie wird ein Gewinn aus e-Geld-Transaktionen behandelt?

Beitrag von alles2 » 13.09.2024, 00:45

Aus meiner Sicht ist der Begriff gar nicht mal so verwegen. Ich denke, wir sind uns beide einig, dass Deine Nutzung der Gutscheincodes nicht im Sinne des Erfinders ist. Meist geht es darum, Kunden zu ködern, und nicht darum, einen etwaigen Gewinn (im Stile eines Resellers) mit anderen zu teilen.
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Siesta*1
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Re: Wie wird ein Gewinn aus e-Geld-Transaktionen behandelt?

Beitrag von Siesta*1 » 13.09.2024, 02:36

Nun, bei diesem Angebot handelt es sich um einen Gutschein den man nur als Student bekommt. Man muss sich dafür authorisieren, kann dann aber soviele Gutscheine nutzen wie man möchte. Die Gutscheine werden generiert, und jeder generierte Gutschein ist einmalig einlösbar. Das steht auch so in den Bedingungen. Es steht nicht darin, dass es sich um:
a) ein einmaliges Angebot handelt
b) ein Willkommens- oder Erstbestellerangebot handelt
Oder
c) Produkte von dieser Gutscheinermäßigung ausgeschlossen sind.

Nachdem die gewerbliche und steuerrechtliche Beurteilung für mich noch nicht klar ist, möchte ich keinen Link zum Shop/Gutschein posten, um Nachahmer zu vermeidem. Ich kann ihn dir allerdings per PN zukommen lassen.

alles2
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Re: Wie wird ein Gewinn aus e-Geld-Transaktionen behandelt?

Beitrag von alles2 » 13.09.2024, 09:53

Allein dass es diesen Gutschein nicht für jedermann gibt, sollte zeigen, worum es bei dem Projekt geht, und zwar das Leben der Studenten etwas erschwinglicher zu machen. Möchte Dir jetzt nicht nahelegen, dem Anbieter direkt zu fragen, was er von Deiner Nutzung hält. Bemerkt er irgendwann die ungewöhnlichen Transkationen, dann wundere Dich nicht, wenn irgendwann die Schotten dichtgemacht werden. Dann waren sämtliche Gedankenspiele umsonst oder die Freude war von kurzer Dauer.
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